16/gBS/6/1_Wildensteinerweg, Mutation
Baulinien · Bubendorf
Dokument
- Nummer
- 663
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Bubendorf
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 28.04.2015
- In Kraft seit
- 28.04.2015
Karte
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Dateien
RRB_0663_20150428_OP_Wehr_BubendorfWildensteinwegMutation.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 0663
vom 28. April 2015
Gemeinde Bubendorf, Mutation zum (generellen) Bau- und Strassenlinienplan "Wildensteinerweg" A. Der Gemeinderat Bubendorf hat gestützt auf § 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) am 6. Januar 2015 die vorliegende Mutation zum (generellen) Bau- und Strassenlinienplan "Wildensteinerweg" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Anpassung und Ergänzung der Bau- und Strassenlinien im südlichen Abschnitt der Wildensteinerstrasse. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 9. März 2015 unterbreitet der Gemeinderat Bubendorf den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Die Prüfung des Planungsbeschlusses konnte mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 RBG vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Die vom Gemeinderat Bubendorf am 6. Januar 2015 beschlossene Mutation zum (generellen) Bau- und Strassenlinienplan "Wildensteinerweg" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 16/gBS/6/1 (Mutation zum generellen Bau- und Strassenlinienplan "Wildensteinerweg") versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Gemeinderat Bubendorf, 4416 Bubendorf Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion
Der Landschreiber: