80/TZPS/5/0_Teilzonenplan Lismersgraben

Baulinien · Grellingen

Dokument

Nummer
976
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Grellingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
14.06.2005
In Kraft seit
14.06.2005

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Grellingen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

RRB976_20050614_OPLr_Grellingen_Teilzonenvorschriften Lismersgraben_GK26590.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 976

vom 14. Juni 2005

Gemeinde Grellingen, Teilzonenvorschriften 'Lismersgraben', Mutation zum Zonenplan Siedlung A. Die Einwohnergemeindeversammlung Grellingen hat am 24. Februar 2005 die Zonenvorschriften 'Lismersgraben'- bestehend aus dem Teilzonenplan (2 Pläne) und dem Teilzonenreglement - und die damit verbundene Mutation zum Zonenplan Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung von Art und Mass der Nutzung im gleichnamigen Gebiet. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 9. Mai 2005 und Ergänzung vom 27. Mai 2005 unterbreitet der Gemeinderat Grellingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1.

Die von der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen am 24. Februar 2005 beschlossenen Teilzonenvorschriften 'Lismersgraben' und die daraus resultierende Mutation zum Zonenplan Siedlung werden genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt.

2.

Massgebend sind die mit den Inventarnummern 80/TZPS/5/0 (Teilzonenplan Siedlung 'Lismersgraben', 80/TZRS/5/0 (Teilzonenreglement Siedlung 'Lismersgraben') und 80/ZPS/2/2 (Mutation zum Zonenplan Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.

3.

Ganzen Text zeigen

Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Grellingen, 4203 Grellingen - Raumplanung Holzemer, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil - Jermann Ingenieure + Geometer AG, Schlossgasse 2, 4222 Zwingen - Landeskanzlei (Publikation) - Vermessungs- und Meliorationsamt - Bauinspektorat - Amt für Raumplanung (8) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber