42/BSP/16/0_Waldbaulinienplan Sonnenberghof
Waldabstandslinien · Maisprach
Dokument
- Nummer
- 438
- Art
- Waldabstandslinien
- Gemeinde
- Maisprach
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 02.04.2019
- In Kraft seit
- 02.04.2019
Karte
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Dateien
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2019-438
vom 2. April 2019
Gemeinde Maisprach, Waldbaulinienplan «Sonnenberghof»
1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Maisprach hat am 7. Dezember 2018 den Waldbaulinienplan «Sonnenberghof» beschlossen. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
Ganzen Text zeigen
C. Mit Schreiben vom 24. Januar 2019 unterbreitet der Gemeinderat Maisprach den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
2.
Beschluss
://:
1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Maisprach am 7. Dezember 2018 beschlossene Waldbaulinienplan «Sonnenberghof» wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 42/BSP/16/0 (Waldbaulinienplan «Sonnenberghof») versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Maisprach, 4464 Maisprach – Sutter AG, Ingenieur- und Planungsbüro, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion
Die Landschreiberin: