42/BSP/16/0_Waldbaulinienplan Sonnenberghof

Waldabstandslinien · Maisprach

Dokument

Nummer
438
Art
Waldabstandslinien
Gemeinde
Maisprach
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
02.04.2019
In Kraft seit
02.04.2019

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Maisprach mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

RRB_0438_20190402.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2019-438

vom 2. April 2019

Gemeinde Maisprach, Waldbaulinienplan «Sonnenberghof»

1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Maisprach hat am 7. Dezember 2018 den Waldbaulinienplan «Sonnenberghof» beschlossen. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

Ganzen Text zeigen

C. Mit Schreiben vom 24. Januar 2019 unterbreitet der Gemeinderat Maisprach den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

2.

Beschluss

://:

1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Maisprach am 7. Dezember 2018 beschlossene Waldbaulinienplan «Sonnenberghof» wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 42/BSP/16/0 (Waldbaulinienplan «Sonnenberghof») versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Maisprach, 4464 Maisprach – Sutter AG, Ingenieur- und Planungsbüro, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion

Die Landschreiberin: