40/TZPS/6/0_Teilzonenplan Zentrum
Lärmempfindlichkeitsstufen · Liestal
Dokument
- Nummer
- 152
- Art
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Gemeinde
- Liestal
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 29.01.2002
- In Kraft seit
- 29.01.2002
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft Nr. 152 vom 29. Januar 2002
Gemeinde Liestal, Teilzonenvorschriften Zentrum inkl. Ergänzung zum Teilzonenreglement Zentrum
A. Der Einwohnerrat Liestal hat am 28. März 2001 die Teilzonenvorschriften Zentrum, bestehend aus dem Teilzonenplan Zentrum und dem Teilzonenreglement Zentrum beschlossen. in der Zeit der öffentlichen Planauflage vom 17. Mai bis 16. Juni 2001 kam der Hinweis, dass das Reglement mit einer Bestimmung für Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan gemäss $ 50 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) ergänzt werden sollte. Diese Ergänzung zum Teilzonenreglement Zentrum wurde vom Einwohnerrat am 26. September 2001 beschlossen. Die öffentliche Planauflage der Ergänzung fand vom 8. November bis 8. Dezember 2001 statt.
B. Während der Auflagefristen sind keine Einsprachen eingereicht worden.
[6% Mit Schreiben vom 25. Oktober 2001 (Teilzonenvorschriften Zentrum) bzw. vom 18. Dezember 2001 (Ergänzung zum Teilzonenreglement Zentrum) unterbreitete der Stadtrat die obengenannten Planungsbeschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formellund materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Folgende Hinweise / Änderungen sind anzumerken:
- Der 8 29 des Teilzonenreglementes umschreibt die zulässige Nutzung zwischen Gewässer und Gewässerbaulinie. Die $$ 62 und 69 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) und die Bestimmungen der Grünzone sind jedoch nicht massgebend für die Uferschutzzone, welche den grössten Teil dieses Gebietes ausmacht. Für das Gebiet der Uferschutzzone sind der $ 13 RBV und der & 21 des Teilzonenreglementes ausschlaggebend.
- Die Stadt Liestal ist aufgrund der übermässigen Luftbelastung im Massnahmengebiet,
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im Luftreinhalteplan beider Basel, eingestuft. Als ergänzende Bemerkung zu 833 Abs. 1 des Teilzonenreglementes Zentrum, weist der Regierungsrat darauf hin, dass zusätzlich zu den aufgeführten Massnahmen a) und b) im Massnahmengebiet verschärfte Emmissionsbegrenzungen bei stationären Anlagen sowie Massnahmen beim Verkehr zu ergreifen sind.
- Das Bezirksgericht am Bahnhofsplatz ist nicht im kantonalen Inventar der geschützten Kulturdenkmäler enthalten. Die entsprechende Markierung wird daher gestrichen.
- Das städtische Wohnhaus Kanonengasse 3 wurde mit Regierungsratsbeschluss Nr. 826 vom 22. Mai 2001 im Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen. Eine entsprechende Markierung wird ergänzt.
- Die Gewässerbaulinie entlang der Ergolz entspricht in einzelnen Abschnitten nicht dem rechtsgültigen Bau- und Gewässerlinienplan.
- Für die eingetragene Gewässerbaulinie am Orisbach existiert keine rechtsgültige Plangrundlage. Die Baulinie ist in einem ordentlichen Planverfahren dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Gestützt auf $2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: .
:/1: 1. Die vom Einwohnerrat Liestal am 28. März 2001 beschlossenen Teilzonenvorschriften Zentrum und die am 26. September 2001 beschlossene Ergänzung zum Teilzonenreglement Zentrum wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern A40/TZPS/6/0 (Teilzonenplan Zentrum) und 40/TZRS/6/0 (Teilzonenreglement Zentrum inkl. Ergänzung zum Teilzonenreglement Zentrum) sowie 40/ZPS/1/48 (Mutation "Teilzonenplan Zentrum" zum Zonenplan Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne und Reglemente.
3. Aufgehoben werden die Teilzonenpläne inkl. Reglemente mit den Inventarnummern 38z/4 (Teilzonen- und Bebauungsplan "Obertor-Schwieri Wasserturmplatz") und 282/5 (Teilzonenplan "Stadtkern")
3, Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: - Stadtrat Liestal, 4410 Liestal - Stadtbauamt Liestal, 4410 Liestal - Planteam S AG Bahnhofstr. 19a, Postfach, 6203 Sempach - Vermessungsbüro Schenk AG, Amtshausgasse 5, 4410 Liestal - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Liegenschaftsverkehr - Luftnygieneamt beider Basel - Amt für Umweltschutz und Energie - Forstamt beider Basel - Bauinspektorat - Tiefbauamt - Amt für Raumplanung (17) (10 Archiv, ZD, KD, LZ; NL; KP, OP, ES) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
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