16/BSP/40/0_Waldbaulinienplan Brühl
Baulinien · Bubendorf
Dokument
- Nummer
- 635
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Bubendorf
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 14.05.2019
- In Kraft seit
- 14.05.2019
Karte
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Dateien
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2019-635
vom 14. Mai 2019
Gemeinde Bubendorf, Waldbaulinienplan «Brühl» 1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf hat am 29. November 2018 den Waldbaulinienplan «Brühl» beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung von Waldbaulinien für die Erneuerung der kommunalen Sportanlage und dem gleichzeitigen Schluss der Baulinie entlang der Düblerstrasse. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 7. März 2019 unterbreitet der Gemeinderat Bubendorf den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
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2.
Beschluss
://:
1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf am 29. November 2019 beschlossene Waldbaulinienplan «Brühl» wird gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 16/BSP/40/0 (Waldbaulinienplan «Brühl») und 16/eBS/11/2 (Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan «Mittebrühl») versehenen Exemplare des Plans. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Bubendorf, 4416 Bubendorf – Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – VGD, Amt für Wald beider Basel – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: