Diegten: Hauptstrasse, Oberdiegten

Baulinien · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
571
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Behörde
BUD GSK
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
19.02.1974
In Kraft seit
19.02.1974

Karte

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10. 73 - 100000 - 18

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

19. Februar 1974

InderBiesbemmäurbau des Nationalstrassenan. schlusses und Korrektion der Kantonsstrasse in Oberdiegten, Werkplangenehmigung. N

Mit Schreiben vom 5. Dezember 1972 hat das Eidg. Amt für Strassen- und Flussbau dem Ausbau des Nationalstrassen- Anschlusses und der Korrektion der Kantonsstrasse in Oberdiegten zugestimmt.

Nachdem das Projekt mit den Gemeindebehörden Diegten bereinigt war, wurden die Projektpläne sowie der Strassenund Baulinienplan während 30 Tagen, vom 4. Juni 1973 bis 3. Juli 1973 öffentlich aufgelegt. Die Planauflage wurde im Amtsblatt vom 30. Mai 1973 und in der "Basellandschaftlichen Zeitung" sowie der "Sissacher Volksstimme" publiziert. Die vom Bauvorhaben betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 1. Juni 1973 auf die Planauflage aufwmerksam gemacht. Gleichzeitig wurde ihnen bekanntgegeben, dass sie bis zum 3. Juli 1973 gegen die aufgelegten Pläne Einsprache erheben können.

Während der Planauflagezeit haben eine Anzahl der durch das Projekt betroffenen Landeigentümer rechtzeitig Einsprache erhoben.

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Die eingegangenen Einsprachen gegen das Projekt wurden von der Kommission für die Behandlung der Einsprachen beim Nationalstrassenbau behandelt, wobei den Einsprechern Gelegenheit gegeben wurde, ihre Einwände gegen das Projekt dieser Kommission persönlich vorzutragen. Die verbliebenen Einsprachen wurden mit den Regierungsratsbeschlüssen Nr. 3378, 3379, 3380, 3381, 3382 und 3383 am 23. Oktober 1973 erledigt. Anschliessend wurden die Projektpläne ergänzt.

"Zwecks Einleitung des Schätzungsverfahrens nach eidg.

Recht sind die nun vorliegenden Werkpläne zu genehmigen.

://: 1. Der Regierungsrat nimmt Kenntnis davon, dass

gegen das Allgemeine Bauprojekt für den Ausbau

des Nationalstrassenanschlusses und die Korrektion der Kantonsstrasse in Oberdiegten keine unerledigten Einsprachen mehr vorliegen und das Plangenehmigungsverfahren abge-

schlossen ist.

2. Als Werkpläne werden genehmigt:

2.1 Bau- und Strassenlinienplan

_ Situation M 1:500, Plan Nr. 560 a

2.2 Projektplan, Situation M 1:500, Plan Nr. 561 b

2.3 Längenprofil M 1:500/50, Plan Nr, 562 b

2.4 Querprofile M 1:50 (1 - 18), Plan Nr. 563 b

2.5 Querprofile M 1:50 (19 - 39), Plan Nr. 564 b

2.6 Normalprofil M 1:50, Plan Nr. 565 a 2.7 Landerwerbsplan M 1:50, Plan Nr. 566 b

2.8 Landerwerbsliste, Plan Nr. 567 a. 3. Das Tiefbauamt wird ermächtigt, das Schätzungs-

verfahren nach eidg. Recht einzuleiten.

Mitteilung an Gemeinderat Diegten Finanzdirektion Finanzkontrolle Staatskasse

Dr. jur. G. Feigenwinter, Präsident der Eidg. Schätzungskommission 7. Kreis, Rotackerstrasse 7, Liestal

Bodenamt (3) Tiefbauamt (3) Baudirektion (2)

Der Landschreiber: