Lampenberg: Hauptstrasse 1. Teilstück

Baulinien · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
2805
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Behörde
BUD GSK
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
20.08.1974
In Kraft seit
20.08.1974

Karte

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Mit Beschluss Nr. 1646 vom 15, M rat den Bou= und Strassenlinienplan der Kantensstrosse zwischen Parzelle Nr. 198 und Baugebietsgrenze südlich des Dorfes in der Gemeinde Lumpenberg genehmigt. Die Baudirektion wurde mit gleichem Beschluss beauftragt, die Planaufloge gemäss $ 37 des Baugesetzes von 15, Juni 1967 durchzuführen,

Der Bau- und Strassonlinienplan wurde während 30 Tagen, vom 22, Oktober bis 20. November 1973 auf der Gemeindeverwaltung l.ampenberg öffentlich aufgelegt, Die Planauflage wurde im Amts“ blatt Nr, 42 vom 18. Oktober 1973 und in verschiedenen Tageszeitungen publiziert. Die vom Bau- und Strassenlinienplan betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenen Brief vom 19, Oktober 1973 auf die Plonauflage aufmerksam gemacht, Gleichzeitig wurde ihnen bekanntgegeben, dass sie bis zum 20. November 1973 gegen die oufgelegten Pläne Einsprache erheben können,

Während der Auflagezeit haben die Gomeinde sowie eine Anzahl der durch den Bau= und Strassenlinienplan betroffenen Grundeigentümer rechtzeitig Einsprache erhoben, An den Sitzungen der Kommission zur Behandlung der Einsprachen gegen kantonale Strassenbauvorhoben hatten die Einsprecher nochmals Gelegenheit, ihre schriftlich eingereichten Abänderungsanträge hinsichtlich‘ Projektgestaltung zu begründen. In der Folge wurden alle Einsprachen im 1. Teilstück, Parzellen Nr. 198 bis Nr, 135, bereinigt oder mit Regierungsratsbeschluss entschieden, Das Plan“

genehmigungsverfohren in diesen Teilstück gilt als abgeschlossen,

ı//: 1. Der Regierungsrat nimmt Kenntnis davon, dass gegen

den Bau- und Strassenlinierplan der Kantonsstrasso,

1. Teilstück, Parzellen Nr, 198 bis Nr, 135 in der

Ganzen Text zeigen

10.73. 109000 - 18

=

Gemeinde Lampenberg keine unerled} sprachen mehr vorliegen und dass das Plangenehmigungsverfah-

ren abgeschlossen ist,

2, Der mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1646 vom 15. Mai 1973 genehmigte Bau- und Strassenlinienplan der Kantonsstrasse, 1L, Teilstück, in Lampenberg, Plan

Nr. 1145, wird als rechtsgültig erklärt.

Mitteilung an Gemeinderat Lampenberg

Ingenieurbüro R, Hegglin, dipl. Ing. ETH/STA Teichweg 190, Sissach

Baulandumlegungsgenossenschaft z. Nds Herrn Regenass, L.cmpenberg

Vormessungsamt Tiefbauamt (3)

Baudirektion (2)

:Der Lanäschreiber:

DAN