13/BSP/11/0_Waldbaulinienplan Wisler
Waldabstandslinien · Böckten
Dokument
- Nummer
- 2276
- Art
- Waldabstandslinien
- Gemeinde
- Böckten
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 13.09.1994
- In Kraft seit
- 13.09.1994
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kanton Basel-Landschaft
Nr. 2276 vom 13. September 1994
Gemeinde Böckten, Waldbaulinienplan "wisler"
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Böckten hat am 18.
Mai 1994 den Waldbaulinienplan "Wisler" beschlossen. B. Einsprachen sind keine eingegangen.
c. Das auf Antrag des Gemeinderates Böckten (Schreiben vom 12. August 1994) durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf S 3 Absatz 2 des Baugesetzes beschliesst der Regierungsrat folgendes:
Ganzen Text zeigen
://: 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Böckten am 18. Mai 1994 beschlossene Waldbaulinienplan "Wwisler" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer
13/BSP/11/0 versehenen Exemplare des Planes,
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt
zu veröffentlichen.
Verteiler: - Gemeinderat Böckten, 4461 Böckten - Technisches Büro Franz Buser, Hauptstr. 71, 4461 Böckten
Kreisgeometerbüro Sissach, Ebenrainweg 1, 4450 Sissach
Landeskanzlei (Publikation)
Amt für Liegenschaftsverkehr Bauinspektorat
Forstamt
Vermessungsamt
Amt für Orts- und Regionalplanung (6) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber:
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