34/BSP/11/3_Waldbaulinie Mutation "Säge"
Waldabstandslinien · Läufelfingen
Dokument
- Nummer
- 2142
- Art
- Waldabstandslinien
- Gemeinde
- Läufelfingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 09.11.2004
- In Kraft seit
- 09.11.2004
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2142 vom 9. November 2004
Gemeinde Läufelfingen, Mutation Zonenplan Siedlung im Bereich "Säge" und Waldbaulinienplan "Säge"
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Läufelfingen hat am 27. Mai 2004 eine Änderung des Zonenplanes Siedlung im Bereich "Säge" und den Waldbaulinienplan "Säge" beschlossen. Damit wird der im Regierungsratsbeschluss Nr. 1158 vom 1. Juni 2004 sistierte Bereich der Parzelle Nr. 2 der Gewerbezone G2 zugewiesen.
B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 10. September 2004 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen die obgenannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Gestützt auf $ 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
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II: 3. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Läufelfingen am 27. Mai 2004 beschlossenen Mutation des Zonenplanes Siedlung im Bereich "Säge" und der Waldbaulinienplan "Säge" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2, Massgebend sind die mit den Inventarnummern 34/ZPS/2/1 (Mutation Zonenplan im Bereich "Säge") und 34/BSP/23/0, 34/BSP/11/3 (Waldbaulinienplan "Säge") versehenen Exemplare der Pläne.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler:
- Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufeifingen
- Stierli + Ruggli, Ingenieure und Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen - Landeskanzlei (Publikation)
- Forstamt
- Amt für Raumplanung (8)
- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: