34/BSP/19/1_Waldbaulinienplan Mutation Wirbligen

Waldabstandslinien · Läufelfingen

Dokument

Nummer
2577
Art
Waldabstandslinien
Gemeinde
Läufelfingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
19.10.1993
In Kraft seit
19.10.1993

Karte

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. Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kanton Basel-Landschaft

Nr. 2577 vom 19. Oktober 1993

Gemeinde Läufelfingen, Aenderung des Waldbaulinienplanes "wirbligen"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Läufelfingen hat am 9. Juni 1993 die Aenderung des wWaldbaulinienplanes "wirbligen" beschlossen.

B. während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. c Das auf Antrag des Gemeinderates Läufelfingen

(Schreiben vom 21. September 1993) durchgeführte Genehnmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

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Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf $S 3 Absatz 2 BauG beschliesst der Regierungsrat folgendes:

://: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Läufelfingen am 9. Juni 1993 beschlossene Aenderung des Waldbaulinienplanes "Wirbligen" wird genehmigt

und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 34/BSP/19/1 versehenen Exemplare des Mutationsplanes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt

zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen Ingenieurbüro Dettwiler AG, Höldeliweg 12, 4460 Gelterkinden

- Kreisgeometerbüro Sissach, Ebenrainweg 1, 4450 Sissach

- Landeskanzlei (Publikation)

- Bauinspektorat

- Forstamt

- Vermessungsamt

- Amt für Orts- und Regionalplanung (6)

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreibers