34/eBS/4/1_Mutation zu Bau- und Strassenlinienplan "Dorackerweg"

Baulinien · Läufelfingen

Dokument

Nummer
2371
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Läufelfingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
14.12.2004
In Kraft seit
14.12.2004

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 2371 vom 14. Dezember 2004

Gemeinde Läufelfingen, Mutation Bau- und Strassenlinienplan "Dorackerweg"

A. Der Gemeinderat Läufelfingen hat gestützt auf $ 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 am 23. Juni 2004 eine Änderung des Bau- und Strassenlinienplanes "Dorackerweg" beschlossen. Damit wird der Abstand zwischen Strassen- und Baulinie bergseitig von 6 auf 4 Meter reduziert.

B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.

©. Mit Schreiben vom 22. Oktober und 25. November 2004 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen den obgenannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf 8 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

:/1: 1. Die vom Gemeinderat Läufelfingen am 23. Juni 2004 beschlossene Mutation des Bau- und Strassenlinienplanes "Dorackerweg" wird genehmigt und damit aligemein verbindlich erklärt.

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2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 34/eBS/4/1 versehenen Exemplare der Pläne.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen - Landeskanzlei (Publikation)

- Vermessungs- und Meliorationsamt

- Amt für Raumplanung (6)

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: