34/BSP/22/0_Waldbaulinie "Bodenacker"
Waldabstandslinien · Läufelfingen
Dokument
- Nummer
- 1597
- Art
- Waldabstandslinien
- Gemeinde
- Läufelfingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 15.10.2002
- In Kraft seit
- 15.10.2002
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsraies
des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1597 vom 15. Oktober 2002
Gemeinde Läufelfingen, Waldbaulinienplan "Bodenacker" sowie Mutation Zonenplan Siedlung im Bereich "Säge", Mutation Strassennetzplan Siedlung im Bereich "Schärmattweg" und Mutation Bau- und Strassenlinienplan "Schärmattweg"
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Läufelfingen hat am 6. Juni 2002 den Waldbaulinienplan "Bodenacker" sowie Änderungen des Zonenplanes Siediung im Bereich "Säge", des Strassennetzplanes Siedlung im Bereich "Schärmattweg" und des Bau- und Strassenlinienplanes "Schärmattweg" beschlossen. Damit sollen betriebsnotwendige Erweiterungen von Gewerbebetrieben ermöglicht werden.
B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 5. September 2002 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen die obgenannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Gestützt auf $ 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
Ganzen Text zeigen
:/1: 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Läufelfingen am 6. Juni 2002 beschlossene Waldbaulinienplan "Bodenacker" sowie die Mutationen des Zonenpla- _ nes Siedlung im Bereich "Säge", des Strassennetzplanes Siedlung im Bereich or "Schärmattweg" und des Bau- und Strassenlinienplanes "Schärmattweg" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 34/BSP/22/0 (Waldbaulinie "Bodenacker"), 34/ZPS/1/13 und 34/ZPL/0/3 (Mutation Zonenplan Siedlung im Bereich "Säge"), 34/SP/1/14 (Mutation Strassennetzplan im Bereich "Schärmattweg") sowie 34/BSP/16/1 (Mutation Bau- und Strassenlinienplan "Schärmattweg (Weiterführung)") versehenen Exemplare der Pläne.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler:
- Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen
- Stierli + Ruggli, Ingenieure und Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen
- Landeskanzlei (Publikation)
- Amt für Liegenschaftsverkehr
- Forstamt
- Amt für Raumplanung (14) Der Landschreibers
- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)