78/BSP/3/0_Waldbaulinienplan Lochbrugg

Waldabstandslinien · Dittingen

Dokument

Nummer
1780
Art
Waldabstandslinien
Gemeinde
Dittingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
14.09.2004
In Kraft seit
14.09.2004

Karte

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Text

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1780 vom 14. September 2004

Gemeinde Dittingen, Waldbaulinienplan "Lochbrugg”

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Dittingen hat am 13. Oktober 2003 den Waldbaulinienplan "Lochbrugg" beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung von reduzierten Abständen gegenüber dem Wald.

B. Einsprachen sind keine eingereicht worden

C. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2003 hat der Gemeinderat Dittingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung eingereicht. Es hat keine Vorprüfung stattgefunden. Aufgrund der Bestimmung von $ 97 des Raumplanungs- und Baugesetzes {RBG) vom 8. Januar 1998 wonach ein Mindestabstand von 10 Metern zur Waldgrenze einzuhalten war, wurde der vorliegende Waldbaulinienplan "Lochbrugg" im Einverständnis mit der Gemeinde sistiert.

Zwischenzeitlich ist mit Landratsbeschluss vom 5. Februar 2004 8 97 RBG geändert worden, so dass der Waldbaulinienplan "Lochbrugg" nun vom Regierungsrat genehmigt werden kann.

Mit Schreiben vom 23. August 2004 beantragt die Gemeinde Dittingen die Wiederaufnahme des Genehmigungsverfahrens.

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Gestützt auf 8 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

ı/1: 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Dittingen am 13. Oktober 2003 beschlossene Waldbaulinienplan "Lochbrugg" wird, im Sinne der Erwägungen, genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 78/BSP/3/0 (Waldbaulinienplan 'Lochbrugg') versehenen Exemplare des Planes

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf 8 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Gemeinderat Dittingen, 4243 Dittingen

- Ingenieurbüro Peter Jermann, Industriestrasse 2, 4222 Zwingen

- Jermann Ingenieure + Geometer AG, Hauptstrasse 90, 4102 Binningen - Landeskanzlei (Publikation)

- Forstamt beider Basel

- Bauinspektorat

- Amt für Umweltschutz und Energie

- Tiefbauamt

Bau- und Umweltschutzdirektion

- Amtfür Raumplanung (6) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: