87/BSP/20/0_Waldbaulinienplan Gebiet Weyermatt

Waldabstandslinien · Zwingen

Dokument

Nummer
97
Art
Waldabstandslinien
Gemeinde
Zwingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
17.01.2012
In Kraft seit
17.01.2012

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 0097

vom 17. Januar 2012

Gemeinde Zwingen, Waldbaulinienplan "Weyermatt" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Zwingen hat am 24. August 2011 den Waldbaulinienplan "Weyermatt" beschlossen. Es handelt sich dabei um die planerische Festlegung des reduzierten Waldabstandes für ein bestehendes Gebäude, welches am selben Ort erneuert werden soll. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 13. Dezember 2011 unterbreitet der Gemeinderat Zwingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Der Regierungsrat erachtet in der Regel eine Waldbaulinie von 15 m als zulässig, wenn auf die örtlichen Waldverhältnisse Rücksicht genommen wird. Gestützt auf § 2 RBG vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 24. August 2011 beschlossene Waldbaulinienplan "Weyermatt" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 87/BSP/20/0 (Waldbaulinienplan "Weyermatt") versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:  Gemeinderat Zwingen, 4222 Zwingen  Stierli+Ruggli Ingenieure+Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen  Landeskanzlei (Publikation)  Amt für Wald  Amt für Geoinformation  Bauinspektorat  Amt für Raumplanung (4)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: A. Achermann

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