87/BSP/20/0_Waldbaulinienplan Gebiet Weyermatt
Waldabstandslinien · Zwingen
Dokument
- Nummer
- 97
- Art
- Waldabstandslinien
- Gemeinde
- Zwingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 17.01.2012
- In Kraft seit
- 17.01.2012
Karte
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RRB0097_20120117_OPHans_Waldbaulinie Weyermatt_GK36364.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 0097
vom 17. Januar 2012
Gemeinde Zwingen, Waldbaulinienplan "Weyermatt" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Zwingen hat am 24. August 2011 den Waldbaulinienplan "Weyermatt" beschlossen. Es handelt sich dabei um die planerische Festlegung des reduzierten Waldabstandes für ein bestehendes Gebäude, welches am selben Ort erneuert werden soll. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 13. Dezember 2011 unterbreitet der Gemeinderat Zwingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Der Regierungsrat erachtet in der Regel eine Waldbaulinie von 15 m als zulässig, wenn auf die örtlichen Waldverhältnisse Rücksicht genommen wird. Gestützt auf § 2 RBG vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 24. August 2011 beschlossene Waldbaulinienplan "Weyermatt" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 87/BSP/20/0 (Waldbaulinienplan "Weyermatt") versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Gemeinderat Zwingen, 4222 Zwingen Stierli+Ruggli Ingenieure+Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen Landeskanzlei (Publikation) Amt für Wald Amt für Geoinformation Bauinspektorat Amt für Raumplanung (4) Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: A. Achermann
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