78/BSP/1/0_Bau- und Strassenlinienplan Obermatt
Baulinien · Dittingen
Dokument
- Nummer
- 489
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Dittingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 09.03.2004
- In Kraft seit
- 09.03.2004
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft Nr. 489 vom 9. März 2004
Gemeinde Dittingen, Bau- und Strassenlinienplan 'Obermatt', Mutation zum Strassennetzplan Siedlung 'Obermatt'
A. Der Gemeinderat Dittingen hat gestützt auf $ 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 am 28. April 2003 den Bau- und Strassenlinienplan 'Obermatt' beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung der Bau- und Strassenlinien im gleichnamigen Gebiet. Der Bau- und Strassenlinienplan 'Obermatt' stützt sich auf die vorgängig durch die Einwohnergemeindeversammlung Dittingen am 24. März 2003 beschlossene Mutation zum Strassennetzplan Siedlung 'Obermatt.
B. Die gesetzlich vorgeschriebenen Verständigungsverhandlungen führten zum Rückzug
C. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2003 und Nachreichung der Mutation zum Strassennetzplan vom 9. Februar 2004 unterbreitet der Gemeinderat Dittingen die oben genannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Gestützt auf $ 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
ll: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Dittingen am 24. März 2003 beschlossene Mutation zum Strassennetzplan Siedlung 'Obermatt' und der vom Gemeinderat Dittingen am 28. April 2004 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan 'Obermatt' werden genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt.
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2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 78/SPS/1/1 (Mutation zum Strassennetzplan Siedlung 'Obermatt', 78/BSP/1/0 (Bau- und Strassenlinienplan 'Obermatt') versehenen Exemplare der Pläne.
3. Mit dem vorliegenden Beschluss wird der Teilstrassennetzplan Siedlung 'Obermatt' (78/TSPS/1/0) aufgehoben.
4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf & 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler:
- Gemeinderat Dittingen, 4243 Dittingen
- Jermann Ingenieure + Geometer AG, Schlossgasse 2, 422 Zwingen - Landeskanzlei (Publikation)
- Vermessungs- und Meliorationsamt
Bau- und Umweltschutzdirektion - BIT (Laufental) - TBA
- Amt für Raumplanung (8) - Bau- und Umweitschutzdirektion (2)
Der. Landschreiber: