58/BSP/3/0_BSP Mühlacker, Mühlackerstrasse / Höhenweg

Baulinien · Rümlingen

Dokument

Nummer
2090
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Rümlingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
02.07.1991
In Kraft seit
02.07.1991

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kanton Basel-Landschaft

Nr. 2090 vom 2. Juli 199] Gemeinde Rümlingen, Bau- und Strassenlinienplan

"Mühlacker" (Mühlackerstrasse/Höhenweg), Änderungen des zZonenplanes und des Strassennetzplanes

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Rümlingen hat am 20. Dezember 1990 den Bau- und Strassenlinienplan "Mühlacker" sowie die entsprechenden Änderungen des Zonenplanes und des Strassennetzplanes beschlossen.

B. Die Öffentliche Auflage wurde vom 21. Januar bis 20. Februar 1991 durchgeführt und im Amtsblatt Nr. 3 vom 17. Januar 1991 sowie im Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Rümlingen publiziert. Auswärtswohnende Grundeigentümer mussten keine benachrichtigt werden.

Einsprachen wurden während der Auflagefrist keine eingereicht.

C. Mit Schreiben vom 24. Mai 1991 unterbreitet der Gemeinderat Rümlingen den vorgenannten Gemeindeversammlungsbeschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden

Ganzen Text zeigen

Erwägungen verwiesen.

Der Regierungsrat zieht in Erwägung:

Die Gemeinden sind gestützt auf S 4 in Verbindung mit den ss$S 27, 85, 86, 92 und 94 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 befugt, im Interesse der baulichen Entwicklung Bau- und Strassenlinienpläne aufzustellen.

Il.

Gemäss $ 3 des Baugesetzes bedürfen die Bauvorschriften der Gemeinden - darunter fallen auch die Bau- und Strassenlinienpläne sowie die vorliegenden Änderungen des Zonen- und Strassennetzplanes - der Genehmigung des Regierungsrates. Die dem Genehmigungsentscheid vorausgehende Prüfung ist dabei auf eine Rechtmässigkeitskontrolle und auf eine Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung beschränkt.

III.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Gesichtspunkte hat die Prüfung folgendes ergeben:

1. Rechtmässigkeitskontrolle

1.1 Formell-rechtlich sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt.

1.2 Materiell-rechtlich ist folgendes zu bemerken:

Die zuständigen kantonalen Fachstellen hatten Gelegenheit, im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens zu den Plangrundlagen Stellung zu nehmen (vgl. Bericht des Amtes für Orts- und Regionalplanung vom 13. November 1990). Dabei ergaben sich keine grundsätzlichen Bedenken. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass allfällige Bauvorhaben auf der Parzelle 377 bzw. einem Teil der Parzelle 12 erst nach Vorliegen einer entsprechenden Ergänzung des Bau- und Strassenlinienplanes "Mühlacker" bewilligt werden könnten.. Weiter wurde bemerkt, dass verkehrspolizeiliche Massnahmen in bezug auf den heute benutzten südlichen Anschluss der Mühlackerstrasse an die Kantonsstrasse jederzeit verfügt werden können, sofern sich dies aus Sicherheitsgründen

aufdrängt. Diese Vorbehalte bleiben bestehen. Im übrigen sind die Planunterlagen auch in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.

2. Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung Keine Bemerkungen.

ı//: 1. Gestützt auf $ 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 wird der von der Einwohnergemeindeversammlung Rümlingen am 20. Dezember 1990 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Mühlacker" sowie die entsprechenden Änderungen des Zonenplanes und des Strassennetzplanes genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 58/BSP/3/0 (Bau- und Strassenlinienplan), 58/2P/0/6 (Mutation Zonenplan Siedlung) und 58/SP/0/3 (Mutation Strassennetzplan) versehenen Planexemplare.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $s 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Rümlingen, 4444 Rümlingen

- Ingenieurbüro Blattner, Bischofsteinweg 15, 4450 Sissach

- Kreisgeometerbüro Sissach, Hauptstrasse 115, 4450 Sissach

- Landeskanzlei (Publikation)

- Bauinspektorat

- Tiefbauamt

- Verkehrsabteilung

- Vermessungsamt - Amt für Orts- und Regionalplanung (5) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiper:

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