13/BSP/17/0_Baulinienplan Parzelle 442

Baulinien · Böckten

Dokument

Nummer
753
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Böckten
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
08.05.2012
In Kraft seit
08.05.2012

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 753

vom 8. Mai 2012

Gemeinde Böckten, Baulinienplan "Parzelle 442" A. Der Gemeinderat Böckten hat gestützt auf § 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 am 10. Januar 2012 den Baulinienplan "Parzelle 442" beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung einer Strassenbaulinie, mit der ein standortbedingter Anbau an eine landwirtschaftliche Baute ermöglicht werden soll. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 7. März 2012 unterbreitet der Gemeinderat Böckten den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 RBG vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Der vom Gemeinderat Böckten am 10. Januar 2012 beschlossene Baulinienplan "Parzelle 442" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 13/BSP/17/0 (Baulinienplan "Parzelle 442") versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:  Gemeinderat Böckten, 4461 Böckten  Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil  Landeskanzlei (Publikation)  Amt für Raumplanung (4)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: A . Achermann

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