71/ZPS/3/1_Mutation 2017

Nutzungsplan · Wittinsburg

Dokument

Nummer
1054
Art
Nutzungsplan
Unterart
Zonenplan
Gemeinde
Wittinsburg
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
26.06.2018
In Kraft seit
26.06.2018

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2018-1054

vom 26. Juni 2018

Gemeinde Wittinsburg, Mutation Zonenplan und Zonenreglement Siedlung

1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Wittinsburg hat am 5. Dezember 2017 Änderungen des Zonenplanes und des Zonenreglementes Siedlung beschlossen. Dabei handelt es sich um die Aufhebung einer Zone für öffentliche Werke und Anlage und einer Zone mit Quartierplanpflicht. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

Ganzen Text zeigen

C. Mit Schreiben vom 12. März 2018 unterbreitet der Gemeinderat Wittinsburg den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

2.

Beschluss

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Wittinsburg am 5. Dezember 2017 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes und des Zonenreglementes Siedlung werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 71/ZPS/3/1 (Mutation Zonenplan Siedlung 2017) und 71/ZRS/3/2 (Mutation Zonenreglement Siedlung 2017) versehenen Exemplare des Mutationsplanes und des Mutationsreglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Wittinsburg, 4443 Wittinsburg – Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion

Der 2. Landschreiber: