34/TZP/2/3_Quartierplanung Mitteldorf
Nutzungsplan · Läufelfingen · Aufgehoben am 29.06.2021
Dokument
- Nummer
- 330
- Art
- Nutzungsplan
- Unterart
- Teilzonenplan
- Gemeinde
- Läufelfingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 06.03.2012
- In Kraft seit
- 06.03.2012
- Aufgehoben
- 29.06.2021
Karte
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RRB0330_20120306_OPGü_Läufelfingen_QP Mitteldorf_GK36377.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 330
vom 06. März 2012
Gemeinde Läufelfingen, Quartierplanvorschriften "Mitteldorf" A. Die Gemeindeversammlung Läufelfingen hat am 28. September 2011 den Quartierplan und das Quartierplanreglement "Mitteldorf" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Wohn-/Geschäftsbaute, die anstelle des ehemaligen Gemeindehauses errichtet werden soll. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2011 und 20. Januar 2012 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formellrechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Materiell-rechtlich wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Baubewilligungsverfahren im Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 und in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 abschliessend geregelt und massgebend ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer Nutzungsänderung des Vorplatzes bei der Liegenschaft Nr. 7 angestrebt wird, entlang der Hauptstrasse einen durchgehenden Gehbereich (Landerwerb / Gehrecht) zu schaffen. Die angestrebte Breite beträgt 2.00 Meter. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 RBG vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1.
Die von der Gemeindeversammlung Läufelfingen am 28. September 2011 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Mitteldorf" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 34/QP/1/0 und 34/TZP/2/3 (Quartierplan "Mitteldorf" Nr. 1, 2 und 3) und 34/QR/1/0 (Quartierplanreglement "Mitteldorf") versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen Landeskanzlei (Publikation) Amt für Raumplanung (5) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: A. Achermann
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P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden E_L\Laeufelfingen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB330_20120306_OPGü_Läufelfingen_QP Mitteldorf_GK36377.doc