21/ZPS/2/3_Mutation Gemeindeverwaltung

Lärmempfindlichkeitsstufen · Eptingen

Dokument

Nummer
574
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Gemeinde
Eptingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
14.04.2015
In Kraft seit
14.04.2015

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 0574

vom 14. April 2015

Gemeinde Eptingen, Mutation „Gemeindeverwaltung“ zu den Zonenvorschriften Siedlung A. Die Einwohnergemeindeversammlung Eptingen hat am 20. November 2014 die Mutation „Gemeindeverwaltung“ zu den Zonenvorschriften Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die Umzonung der OeW-Zone mit Zweckbestimmung Gemeindeverwaltung in die Kernzone K3. Die Gemeindeverwaltung wird in das Schulhaus verlegt, welches nicht mehr für den Unterricht verwendet wird. Zudem werden die Zweckbestimmungen der OeW-Zonen Nr. 1 und 2 ergänzt bzw. geändert. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 16. Februar 2015 unterbreitet der Gemeinderat Eptingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Es bleibt lediglich Folgendes anzumerken: Der orientierende Mutationsperimeter reicht im nordwestlichen Bereich der Liegenschaft Nr. 18 in den Uferschutzbereich hinein, ohne jedoch eine neue Festlegung vorzunehmen. Die bestehende Uferschutzzone wird korrekterweise wie bisher erhalten. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Eptingen am 20. November 2014 beschlossene Mutation „Gemeindeverwaltung“ zu den Zonenvorschriften Siedlung wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 21/ZPS/2/3 (Mutation „Gemeindeverwaltung“ zum Zonenplan Siedlung) und 21/ZRS/2/2 (Mutation „Gemeindeverwaltung“ zum Zonenreglement Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: Gemeinderat Eptingen, 4458 Eptingen Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland, 4424 Arboldswil Landeskanzlei (Publikation) Basellandschaftliche Gebäudeversicherung BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber: