87/LES/2/2_Quartierplan Obermatt 1

Lärmempfindlichkeitsstufen · Zwingen

Dokument

Nummer
1989
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Gemeinde
Zwingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
15.12.2015
In Kraft seit
15.12.2015

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RRB_1989_20151215_OPhans_Zwingen_Quartierplanvorschriften_Obermatt_I_GK41132.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1989

vom 15. Dezember 2015

Gemeinde Zwingen, Quartierplanvorschriften "Obermatt I" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Zwingen hat am 16. Juni 2015 die Quartierplanvorschriften "Obermatt I" beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan Bebauung / Erschliessung / Freiräume / Schnitt. Die Quartierplanung umfasst einen Teil der Parzelle Nr. 239 mit einer Gesamtfläche von rund 4‘105 m2. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 20. August 2015 unterbreitet der Gemeinderat Zwingen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 16. Juni 2015 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Obermatt I" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 87/QP/6/0, 87/ZPS/2/6, 87/LES/2/2 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung, Mutation zum Lärmempfindlichkeitsstufenplan) und 87/QR/6/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

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Gemeinderat Zwingen, Schlossgasse 4, 4222 Zwingen Raumplanung Holzemer GmbH, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber: