13/BSP/19/0_Bau- und Strassenlinienplan Bauzone

Waldabstandslinien · Böckten

Dokument

Nummer
189
Art
Waldabstandslinien
Gemeinde
Böckten
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
06.02.2018
In Kraft seit
06.02.2018

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2018-189

vom 6. Februar 2018

Gemeinde Böckten, Mutation Zonenplan und Zonenreglement Siedlung inkl. Lärm-Empfindlichkeitsstufen, Mutation Strassennetzplan Siedlung und Landschaft im Bereich "Ob den Reben" sowie Bau- und Strassenlinienplan "Bauzone"

1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Böckten hat am 9. Juni 2017 Änderungen des Zonenplanes und des Zonenreglementes Siedlung inkl. Lärm-Empfindlichkeitsstufen sowie eine Änderung des Strassennetzplanes Siedlung und Landschaft im Bereich "Ob den Reben" sowie den Bau- und Strassenlinienplan "Bauzone" beschlossen. Im Wesentlichen werden im Rahmen einer Teilrevision Gefahrenzonen ausgeschieden und die Baulinien in den bestehenden Bau- und Strassenlinienplänen im Bereich des Zonenplanes Siedlung zusammengefasst und neu festgelegt. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

Ganzen Text zeigen

C. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 unterbreitet der Gemeinderat Böckten die oben genannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Dem Schutz der Fliessgewässer und deren Uferbereiche ist gemäss Artikel 1 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar 1991 und der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998 gebührend Rechnung zu tragen. Ausserdem sorgen nach Artikel 21 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966 die Kantone - soweit es die Verhältnisse erlauben - dafür, dass fehlende Ufervegetation angelegt wird oder zumindest die Voraussetzungen für deren Gedeihen geschaffen werden. Im Kanton Basel-Landschaft werden zur Erhaltung und Renaturierung von Fliessgewässern und ihrer Uferbereiche Uferschutzzonen ausgeschieden, die gemäss § 13 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 den Schutz der Uferbereiche als Lebensräume für Pflanzen und Tiere bezwecken. Die Gemeinde wird dementsprechend aufgefordert, an allen Gewässern gemäss den Vorgaben von Artikel 41a GSchV Schutzzonen festzulegen. Im Weiteren ist auf den Parzellen Nrn. 92 und 93 eine "Gefahrenzone geringer Gefährdung mit Auflagen" ausgeschieden, welche nicht weiter bezeichnet ist. Im Sinne einer redaktionellen Bemerkung wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Gefahrenzone "Überschwemmung Ü1" gemäss Ziffer 5.8.2 Absatz 2 des Zonenreglementes Siedlung handelt.

2.

Beschlüsse

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Böckten am 9. Juni 2017 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes und des Zonenreglementes Siedlung inkl. Lärm-Empfindlichkeitsstufen, die Mutation des Strassennetzplanes Siedlung und Landschaft im Bereich "Ob den Reben" sowie der Bau- und Strassenlinienplan "Bauzone" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 13/ZPS/2/2 (Mutation Zonenplan Siedlung "Teilrevision": Teilplan "Gefahrenzonen" und Teilplan "Nutzungszonen"), 13/ZRS/2/1 und 13/LES/2/0 (Mutation Zonenreglement Siedlung "Teilrevision"), 13/SPS/2/1 und 13/SPL/1/1 (Mutation Strassennetzplan Siedlung und Landschaft im Bereich "Ob den Reben") sowie 13/BSP/19/0 (Bau- und Strassenlinienplan "Bauzone": Plan 1, 2, 3 und 4) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Mit dem vorliegenden Beschluss werden alle Bau- und Strassenlinienpläne in den Bauzonen sowie der Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan (13/LES/1/0) aufgehoben. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen. Verteiler: – Gemeinderat Böckten, 4461 Böckten – Sutter AG, Ingenieur- und Planungsbüro, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation) – VGD, Amt für Wald beider Basel – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber:

RRB Nr. 2018-189 vom 6. Februar 2018

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