40/eBS/13/0_Waldbaulinienplan Sichternstrasse

Waldabstandslinien · Liestal · Aufgehoben am 15.10.2013

Dokument

Nummer
1607
Art
Waldabstandslinien
Gemeinde
Liestal
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
30.05.1972
In Kraft seit
30.05.1972
Aufgehoben
15.10.2013

Karte

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Text

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4.71 - 50000 - 18

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

1607 30, Hai LYT2

Nr. vom

deva ae

A. DLe 15. Septenb

Brungmatt", NLeisenboxgt,

Nobe

Ganzen Text zeigen

Ge

und "Sebillingrain! zugestimmt

und in den geben.

scheftlichen Zeitung von 10%.

betroffenen Grundeigentlimen wurden mit eingeschriebenen Brief

ng) benschrich sprachen

vom 7. März 1972 (Postauittu

gingen nicht ein. Mit Schreiben von 21.

lichen Genehmigung. Pür Einzelheiter

Y gungen verwiesen.

und auf die nachfol

Der Regierungsrat zieht in Erwägung:

Die Cexweinden auf $ A in Ve den 88 27, 85, 86, 92 und 94 des kantonalen Ba

15. Juni 1967 befugt, im Interesse der baulichen Entwieklung

Baeu- und Strassenlinienpläne aufzustellen.

Bauvorschrifiten

3

und

senlinien! Cenehmigwm

Genehmi {ung ist dabei

Ernie: nbrolle

2

ne Recht

- il. Rechtmässi skontrolle

Sowohl Lormoll=rechtlich wie materiell-rechtlich Konnte

kein Verstoss gegen Vorschriften der Gemeinde, des Kantons und des Bundes festgestellt werden. 2. Ermessenskontrolle aus Gründen der Neeronelpleunng

In dieser Beziehung sind ebenfalls Keine Binwe

zu erheben.

sammlung Liestal hat

eV

://: 1. Die Einwoh

am 15. September 1971 den Waldbauliniengplänen

"Erzenberg", "obere Brunnmatt", "Leisenberg", "Oristal", "Sichternstrasse" und "Schillingrein" zugestimmt, Gestützt auf $ 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 werden

diese Pläne genehmigt und damit allgeneinver-

bindlich erklärt. Massgebend sind die mit den Inventarnunmern 40/eBS/9/o (Bxzenberg), A0/eBS/10/0 (obere

nn °

Brunnnatt), 40/eBS/11/O (Leisenberg), 40/eBS/12/0

(Oristal), 40/eBS/13/0 (Sichternstrasse) und

40/eBS/14/0 (Schillingrain)versehenen Situationsplän

3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den tegierungstat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen,

Mitteilung an Gemeinderat Liestal (2) Bauverwveltung Liestal (6) tal/Waldenburg,

Kreisgeometerbüro L Rheinstrasse 3, TLandeskanzlei

Beupoliszelomt

Vermes