15/ZPS/3/1_Mutation Gemeindeverwaltung

Lärmempfindlichkeitsstufen · Bretzwil

Dokument

Nummer
131
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Gemeinde
Bretzwil
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
27.01.2015
In Kraft seit
27.01.2015

Karte

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RRB_0131_20150127_OPWehr_BretzwilZRSundZSMutationGemeindeverwaltung_GK40176.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 0131

vom 27. Januar 2015

Gemeinde Bretzwil, Mutation "Gemeindeverwaltung" zu den Zonenvorschriften Siedlung A. Die Einwohnergemeindeversammlung Bretzwil hat am 26. September 2014 die Mutation "Gemeindeverwaltung" zu den Zonenvorschriften Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die Umzonung eines Teils der Parzelle Nr. 1045 von der Zone für öffentliche Werke und Anlagen in die Kernzone. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 11. November 2014 unterbreitet der Gemeinderat Bretzwil den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Bretzwil am 26. September 2014 beschlossene Mutation "Gemeindeverwaltung" zu den Zonenvorschriften Siedlung wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 15/ZPS/3/1 (Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 15/ZRS/3/2 (Mutation zum Zonenreglement Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: Gemeinderat Bretzwil, 4207 Bretzwil Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber: