15/ZPS/3/1_Mutation Gemeindeverwaltung
Lärmempfindlichkeitsstufen · Bretzwil
Dokument
- Nummer
- 131
- Art
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Gemeinde
- Bretzwil
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 27.01.2015
- In Kraft seit
- 27.01.2015
Karte
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RRB_0131_20150127_OPWehr_BretzwilZRSundZSMutationGemeindeverwaltung_GK40176.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 0131
vom 27. Januar 2015
Gemeinde Bretzwil, Mutation "Gemeindeverwaltung" zu den Zonenvorschriften Siedlung A. Die Einwohnergemeindeversammlung Bretzwil hat am 26. September 2014 die Mutation "Gemeindeverwaltung" zu den Zonenvorschriften Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die Umzonung eines Teils der Parzelle Nr. 1045 von der Zone für öffentliche Werke und Anlagen in die Kernzone. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 11. November 2014 unterbreitet der Gemeinderat Bretzwil den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Bretzwil am 26. September 2014 beschlossene Mutation "Gemeindeverwaltung" zu den Zonenvorschriften Siedlung wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 15/ZPS/3/1 (Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 15/ZRS/3/2 (Mutation zum Zonenreglement Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Gemeinderat Bretzwil, 4207 Bretzwil Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion
Der Landschreiber: