55/QP/10/0_Quartierplan Oerin
Baulinien · Reinach (BL)
Dokument
- Nummer
- 613
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Reinach (BL)
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 09.05.2017
- In Kraft seit
- 09.05.2017
Karte
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RRB_0613_20170509_OPSt_Reinach_QP-Vorschriften_GK42733.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0613
09. Mai 2017
Gemeinde Reinach, Quartierplanvorschriften „Oerin“ 1. Erläuterungen A. Der Einwohnerrat Reinach hat am 26. September 2016 die Quartierplanvorschriften „Oerin“ beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Situations- und Schnittplan. Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 612, 2176, 2347 und 8080 mit einer Gesamtfläche von 16‘971 m2. Als zulässige Nutzung sind 17‘100 m2 BGF festgelegt. Mit dem vorliegenden Beschluss werden gleichzeitig die Bau- und Strassenlinienpläne „Fleischbachstrasse“, „Mausackerweg“ und „Reinacherhof-West“ mutiert. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 10. März 2017 unterbreitet der Gemeinderat Reinach die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde mit dem Genehmigungsantrag bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2. ://:
Beschlüsse 1. Die vom Einwohnerrat Reinach am 26. September 2016 beschlossenen Quartierplanvorschriften „Oerin“ werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 55/QP/10/0, 55/ZPS/2/2, 55/LES/2/3/, 55/BSP/33/1, 55/BSP/37/2 und 55/BSP/39/2 (Quartierplan „Oerin“, Mutation zum Zonenplan Siedlung und zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan, Mutationen zu den Bau- und Strassenlinienplänen „Mausackerweg“, „Fleischbachstrasse“ und „Reinacherhof-West“) und 55/QR/10/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Reinach, 4153 Reinach – Technische Verwaltung Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach – Stierli + Ruggli AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – BUD, Bereich Umwelt und Energie Der Landschreiber: – Bau- und Umweltschutzdirektion