45/QP/4/0_Quartierplan Mettlen Ost

Lärmempfindlichkeitsstufen · Niederdorf · Aufgehoben am 20.09.2022

Dokument

Nummer
1838
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Gemeinde
Niederdorf
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
12.11.2013
In Kraft seit
12.11.2013
Aufgehoben
20.09.2022

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1838

vom 12. November 2013

Gemeinde Niederdorf, Quartierplanvorschriften "Mettlen Ost" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf hat am 19. Juni 2013 die Quartierplanvorschriften "Mettlen Ost" beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplan-Reglement und den verbindlichen Plänen Nr. 1 Bebauung Nr. 2 Freiraumgestaltung Nr. 3 Erschliessung und Parkierung Nr. 4 Schnitte Die Quartierplanung umfasst Teilflächen der Parzellen Nr. 283, 786 und 794. Als zulässige Nutzung sind maximal 10‘000 m2 BGF festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 15. August 2013 unterbreitet der Gemeinderat Niederdorf die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Im Anschluss an den Genehmigungsantrag hat der Gemeinderat Niederdorf festgestellt, dass bei der Geländeaufnahme ein Fehler passiert ist: Die falsch eingetragenen Höhenkurven würden erlauben, die Gebäude um einen Meter höher zu erstellen als beabsichtigt. Die Gemeinde stellt deshalb mit Schreiben vom 15. August 2013 und Lieferung vom 27. August 2013 korrigierte Pläne zu mit der Bitte, die zulässigen Gebäudehöhen in den Teilplänen 1 und 4 im Rahmen einer geringfügigen Änderung gemäss § 31 Absatz 5 Raumplanungs- und Baugesetz um einen Meter nach unten zu korrigieren. Der Gemeinderat hat dazu entsprechend geänderte Pläne zugestellt. Da alle betroffenen Parzellen der Gemeinde Niederdorf gehören, sind keine weiteren Zustimmungen von Grundeigentümerschaften notwendig. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf am 19. Juni 2013 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Mettlen Ost" werden im Sinne der Erwägungen und mit nachstehender geringfügiger Änderung genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. Änderung:

N:\Lka\Wp\Rrb_archiv\2013\11-12\BUD\2013-1838-RBB_Niederdorf Mettlen-Ost.docx

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2

Gestützt auf § 31 Absatz 5 RBG wird folgende vom Gemeinderat Niederdorf beantragte geringfügige Änderung zum Gemeindeversammlungsbeschluss vom 19. Juni 2013 genehmigt: Die Höhenkoten werden gemäss Neuausdruck der Teilpläne 1 und 4 um einen Meter reduziert. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 45/QP/4/0 und 45/ZPS/2/2 (Quartierplan „Mettlen Ost“ mit Teilplänen Nr. 1 - 4 und Mutation zum Zonenplan Siedlung) sowie 45/QR/4/0 (Quartierplan-Reglement „Mettlen Ost“) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: Gemeinderat Niederdorf, 4435 Niederdorf Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität BUD, Bereich Umwelt und Energie BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion

Die 2. Landschreiberin:

N:\Lka\Wp\Rrb_archiv\2013\11-12\BUD\2013-1838-RBB_Niederdorf Mettlen-Ost.docx