87/BSP/12/0_Bau- und Strassenlinienplan Linsenbodenackerweg
Nutzungsplan · Zwingen
Dokument
- Nummer
- 828
- Art
- Nutzungsplan
- Unterart
- Zonenplan
- Gemeinde
- Zwingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 24.05.2005
- In Kraft seit
- 24.05.2005
Karte
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RRB828_20050524_OPLr_Zwingen_BSP Linsenbodenackerweg_GK26366.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 828
vom 24. Mai 2005
Gemeinde Zwingen, Bau- und Strassenlinienplan 'Linsenbodenackerweg' A. Der Gemeinderat Zwingen hat gestützt auf § 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 am 31. Januar 2005 den Bau- und Strassenlinienplan 'Linsenbodenackerweg' beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung der Erschliessung im Bereich des gleichnamigen Gebietes. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 16. März 2005 unterbreitet der Gemeinderat Zwingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
://:
1.
Der vom Gemeinderat Zwingen am 31. Januar 2005 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan 'Linsenbodenackerweg' wird genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt.
2.
Massgebend sind die mit der Inventarnummer 87/BSP/12/0 (Bau- und Strassenlinienplan 'Linsenbodenackerweg') versehenen Exemplare des Planes.
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3.
Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: - Gemeinderat Zwingen, 4222 Zwingen - Jermann Ingenieure + Geometer, Hauptstrasse 90, 4202 Binningen - Landeskanzlei (Publikation) - Vermessungs- und Meliorationsamt - Amt für Raumplanung (6) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: W. Mundschin