21/BSP/18/0_Baulinienplan Mattenweg

Baulinien · Eptingen

Dokument

Nummer
11
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Eptingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
08.01.2019
In Kraft seit
08.01.2019

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2019-11

vom 8. Januar 2019

Gemeinde Eptingen, Baulinienplan «Mattenweg mit Waldbaulinien», Mutation «Gewässerraum Gewerbegebiet» zu den Zonenvorschriften Siedlung 1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Eptingen hat am 21. Juni 2018 den Baulinienplan «Mattenweg mit Waldbaulinien» beschlossen. Es handelt sich dabei um den erstmaligen Erlass von kommunalen Baulinien im Gebiet «Mattenweg». Insbesondere sollen die am Waldrand gelegenen und teilweise schon überbauten Parzellen auch künftig optimal und mit Rücksichtnahme auf den Wald genutzt werden können. Mit demselben Planwerk wurde von der Einwohnergemeindeversammlung auch die Mutation «Gewässerraum Gewerbegebiet» zum Zonenplan Siedlung beschlossen. Hierbei handelt es sich um die verbindliche Festlegung und den abschnittsweisen Verzicht des Gewässerraums entlang des Diegterbachs innerhalb des Gewerbegebiets. Im Rahmen dieser Mutation wird zudem das Zonenreglement Siedlung mit Bestimmungen zum Gewässerraum ergänzt. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 13. August 2018 unterbreitet der Gemeinderat Eptingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.

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Beschlüsse

://:

1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Eptingen am 21. Juni 2018 beschlossene Baulinienplan «Mattenweg mit Waldbaulinien» und die Mutation «Gewässerraum Gewerbegebiet» zu den Zonenvorschriften Siedlung werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 21/BSP/18/0, 21/ZPS/2/5 (Bau- und Strassenlinienplan Mattenweg mit Waldbaulinien, Mutation «Gewässerraum Gewerbegebiet» zum Zonenplan Siedlung) und 21/ZRS/2/3 (Mutation «Gewässerraum Gewerbegebiet» zum Zonenreglement Siedlung) versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Eptingen, 4458 Eptingen – Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion

Die Landschreiberin:

RRB Nr. 2019-11 vom 8. Januar 2019

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