81/LES/2/7_Quartierplanreglement Brückenkopf

Lärmempfindlichkeitsstufen · Laufen

Dokument

Nummer
1438
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Gemeinde
Laufen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
29.10.2019
In Kraft seit
29.10.2019

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2019-1438

vom 29. Oktober 2019

Stadt Laufen, Quartierplanvorschriften «Brückenkopf» 1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Laufen hat am 26. März 2019 die Quartierplanvorschriften «Brückenkopf» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan «Bebauung / Erschliessung / Freiräume / Schnitt». Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 1909, 1910 und 1911 mit einer Gesamtfläche von 998 m2. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 16. Mai 2019 unterbreitet der Stadtrat Laufen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgende Erwägung verwiesen. 1. Erschliessung und Parkierung Die im Plan gekennzeichnete Erschliessungsfläche grenzt auf der Westseite des Quartierplans an die Delsbergerstrasse. Der Regierungsrat stellt fest, dass die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr von der Delsbergerstrasse her lediglich im Bereich südlich des Fussgängerstreifens und nicht auf der gesamten Länge des Quartierplanareals erfolgen darf, und dass daher im Falle eines Baugesuchsverfahrens neben der Erfüllung dieser Voraussetzung auch nachzuweisen ist, dass keine Fahrzeuge rückwärts auf die Delsbergerstrasse fahren.

2.

Beschluss

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1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Laufen am 26. März 2019 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Brückenkopf» werden gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 81/QP/11/0, 81/ZPS/1/15 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung), 81/QR/11/0 und 81/LES/2/7 (Quartierplanreglement, Mutation zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare des Plans und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.

4. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätliche Erwägung zu übernehmen. Verteiler: – Stadtrat Laufen, 4242 Laufen

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Jermann Ingenieure + Geometer AG, Altenmattweg 1, 4144 Arlesheim Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität, Marc Bohm BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato Bau- und Umweltschutzdirektion

Die Landschreiberin:

RRB Nr. 2019-1438 vom 29. Oktober 2019

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