43_Q_11_Quartierplan Dychrain Ost

Sondernutzungsplan · Münchenstein

Dokument

Nummer
1521
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Quartierplan
Gemeinde
Münchenstein
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
12.11.2019
In Kraft seit
12.11.2019

Karte

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2019-1521

vom 12. November 2019

Gemeinde Münchenstein, Quartierplanvorschriften «Dychrain Ost» 1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein hat am 28. März 2019 die Quartierplanvorschriften «Dychrain Ost» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Quartierplan (Situation 1:500 und Schnitte 1:1’000). Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 3‘230 und 4‘793 mit einer Gesamtfläche von 13‘593 m2. Als zulässige Nutzung für Hauptbauten sind 18‘000 m2 BGF und für Nebenbauten eine Grundfläche von insgesamt 300 m2 festgelegt. Die bisherige Nutzungszone des Quartierplanareals (Zone mit Quartierplanpflicht) wird aufgehoben. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 19. Juni 2019 unterbreitet der Gemeinderat Münchenstein die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete und beurkundete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde mit demselben Schreiben eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. 1. Baubewilligungsverfahren Allgemein ist festzuhalten, dass das Baubewilligungswesen sowie die Bewilligungspflicht bzw. das Erfordernis einer Baubewilligung von Bauten und Anlagen im RBG sowie in der Verordnung dazu (RBV) abschliessend geregelt sind. Die Gemeinden können diesbezüglich weder zusätzliche kommunale Bewilligungsverfahren einführen noch zusätzliche Restriktionen erlassen. Das heisst, dass auch Bauten und Anlagen, die gemäss RBG und RBV bewilligungsfrei sind, weder eine Bewilligung noch eine Zustimmung des Gemeinderates erfordern. In der Bewilligungskompetenz des Gemeinderates liegen lediglich die Bauten und Anlagen gemäss § 92 RBV. Zudem legt die RBV die Anforderungen an Baugesuchsunterlagen abschliessend fest. Insofern kann der Gemeinderat keine zusätzlich einzureichenden Dokumente bestimmen. Sofern für die Beurteilung von Baugesuchen notwendig, kann der Gemeinderat indes die Einreichung von zusätzlichen Dokumenten bei der Baubewilligungsbehörde beantragen. 2. Sicherstellung gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr Gemäss § 70 Absatz 2bis Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV), können die Gemeinden im Rahmen von ordentlichen Quartierplänen aufgrund eines Verkehrs- und Mobilitätsgutachtens für Wohneinheiten die Mindestzahl der Abstellplätze für Motorfahrzeuge unabhängig von Anhang 1/S. 12 RBV herabsetzen oder Höchstwerte festlegen. Dabei muss u.a. eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr gegeben sein. Gemäss § 22a RBV ist eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr gegeben, wenn bei einer Fusswegdistanz zwischen einer Verkaufseinheit und einer Haltestelle von bis zu 350 m eine Kursfolge von mindestens 10 Minuten vorgesehen ist. Nicht anders verhält es sich im vorliegenden Fall bei Wohnnutzungen. Darum können

für die gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr für Wohnnutzungen im Quartierplan «Dychrain Ost» dieselben Kriterien verwendet werden. Die Gemeinde Münchenstein legt in § 8 Abs. 5 Quartierplanreglement unter Anwendung von § 70 Abs. 2bis RBV einen Höchstwert von maximal 1.0 Parkplatz (inkl. Besucherparkplätze) pro Wohnung fest. Der Regierungsrat stellt dabei fest, dass die hierzu erforderliche gute Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs im Sinne von § 22a RBV gegenwärtig noch nicht gegeben bzw. realisiert ist. Es fehlt die Sicherstellung der gemäss Ziff. 6.4.1 des Planungsberichts vorgesehenen, direkten Fusswegverbindung zwischen dem Quartierplan «Dychrain Ost» und den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs am Knotenpunkt Baselstrasse-Bruderholzstrasse. Da die Gemeinde sich neben der Absichtserklärung im Planungsbericht auch mittels Quartierplanvertrag die erforderlichen Rechte für die Erstellung dieses Fusswegs gesichert hat, geht der Regierungsrat davon aus, dass die Fusswegverbindung bis spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung des ersten Baugesuchs für die Bauten des Quartierplans «Dychrain Ost» realisiert sein wird. Ohne Sicherstellung der entsprechenden Fusswegverbindung wäre eine gute Erreichbarkeit im Sinne von § 22a RBV nicht gegeben und damit eine Reduktion von Stamm-Parkplätzen gemäss § 70 Abs. 2 bis RBV nicht zulässig. 2.

Beschluss

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://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 28. März 2019 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Dychrain Ost» werden gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägungen mit nachstehender Auflage genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. Auflage: Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass die Fusswegverbindung bis spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung des ersten Baugesuchs für die Bauten des Quartierplans «Dychrain Ost» realisiert und gesichert ist. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 43/QP/11/0, 43/ZPS/2/2 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 43/QR/11/0, 43/LES/1/8 (Quartierplanreglement, Mutation zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare des Plans und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen. 4. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätlichen Erwägungen zu übernehmen.

Verteiler: – Gemeinderat Münchenstein, 4142 Münchenstein – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität, Marc Bohm – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin:

RRB Nr. 2019-1521 vom 12. November 2019

2/2

Quartierplanvorschriften

Gemeinde Münchenstein Kanton Basel-Landschaft

43/ LtS/

EXEMPLAR AMT FÜR RAUMPLANUNG

43t 0R/ 11/ 0

Quartierplanung "Dychra¡n OSt" (Areat Läckerti Huus)

Quartierp I a n -Reg leme nt Planung nach $$ 37 ff. RBG (BL)

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lmpressum Ëreteller

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Bearbeitung.

Ralph Chrlsten, Katharlnâ Huber, Franziska Horrmann

Dafum

6. Juni 2019

Statue

Genehmlgung

Datei-Name

43041 _Reg01

-Dychrain-OsLLH-Genehmigung.docx

Gemeinde Mi¡nchenstein

Quartierplanung "Dychrain Ost' (Areal Låckerli Huus)

Inhaltsverze¡chnis I

1 Zweck und Ziele der Quartierplanung S 2 Geltungsbereich S 3 Art und Mass der Nutzung S

1 1 1

2 S

5 Gestaltung der Bauten...

3

5 S

8 Erschliessung und Parkierung.

5 7 7

S 11 LÊirm- und GrundwasserschuE

7

$ 12 Realisierung und Unterhalt....... $ 1 3 Ausnahmen und Abweichungen....................

I I

$ 14 Schlussbestimmungen

8

Beschlüsse und Genehmigung

Quartierplan-Reglement

I

lnhaltsvezeichnis

Quartierplanung "Dychrain Ost" (Areal Läckerli Huus)

Gemeinde Mainchenstein

Erlass Die Einwohnergemeinde Münchenstein erlässt - gestütã auf $$ 2 - 7 und S$ 37 ff, des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 - die Quartierplan-Vorschriften "Dychrain Ost'. Diese Quartierplan-Vorschriften bestehen aus dem Quartierplan-Reg-

lement und dem Quartierplan (Situation und Schnitte, 1 :500/1 :1 '000). Massgebende tibergeordnete Gesetzgebungen (Kanton, Bund) sind zu beachten und werden in diesem Quartierplan-Reglement nicht speziell erwähnt.

S1

Zweck und Ziele der Quartierplanung

t

Zweck

D", Quartierplan "Dychrain Ost' bezweckt eine geordnete und haushälterische Nutzung des Bodens sowie die planerische Sicherstellung einer Wohnüberbauung unter Beachtung der Zielsetzungen nach $ 1 Abs. 2.

- Mit dieser Quartierplanung werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

Ziele

2

a) UmseÞung des Bebauungs- und Aussenraumkonzeptes, welches für das Quartierplan-Areal aus einem Konkurrenzverfahren (Studienauftrag Arealentwicklung Dychrain) hervorgegangen ist;

b) Berücksichtigung der arealspezifischen Zielvorgaben der Zone mit Quartierplanpflicht (Areal LäckerliHuus);

c) Sicherstellung einer quartierverträglichen und lagegerechten Siedlungsverdichtung; d) Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Wohnüberbauung, welche sich gut in die vorhandene Topografie und in das benachbarte Siedlungsgebiet einpasst;

e) Ausbildung einer städtebaulichen Einheit mit ästhetischem Gesamteindruck durch Abstimmung der Baukörper aufeinander;

0 Sicherstellung einer energieeffizienten Bauweise und der Verwendung von erneuerbaren Energieträgern zur Erzeugung von Wärmeenergie;

g) Sicherstellung einer grosszügigen und differenzierten Aussenraumgestaltung m¡t at traktiven Aufenthaltsbereichen fär die Öffentlichkeit;

h) Sicherstellung eines öffentlichen Aufenthaltsbereiches entlang des St. Albanteichs;

i) Sicherstellung einer Fusswegverbindung Ost-West (Promenade) sowie von öffentlichen Fusswegverbindungen.

S

2

Geltungsbereich

Geltungsberøich

Die Quartierplan-Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplan-Perimeters.

Planelemente ausserhalb des Quartierplan-Perimeters haben lediglich orientierendén Charakter.

S

3

Nutzungsañ Definit¡on der baul¡-

chen Nutzung

Art und Mass der Nutzung Für das Quartierplan-Areal gilt die Wohn- und Geschäftsnutzung gemäss S 21 Abs. 2 RBG

2

Das Mass der baulichen Nutzung der Hauptbauten wird mit der Bruttogeschossfläche (BGF) gemäss $ 49 Abs. 2 und 3 RBV berechnet.

Quartierplan-Reglement

Seite 1

Gemeinde Miinchenste¡n

Quartierplanung "Dychrain Ost" (Areal L¿ickerli Huus)

3

Nicht anrechenbare Flächen und Bauteile

Zur Bruttogeschossfläche (BGF) werden nicht angerechnet:

a) Sockel- und Untergeschossflächen sowie unterirdische Bauten; b) lm Erdgeschoss angeordnete Nebenräume wie Waschküchen, Abstellräume, Technikräume u. dgl.;

c) Balkone, Loggias und Terrassen; d) ausserhalb der Bauten liegende Treppen, Stützmauern, Lichtschächte, Überdachungen, Dachvorsprünge u. dgl.;

Nutzungsmass Hauptbauten

4

Nutzungsmass flï Nebenbauten

5

Das bauliche Nutzungsmass für die Hauptbauten im Quartierplan-Areal beträgt insgesamt

18'000 m2 (BGF). Nebenbauten gemäss $ 4 Abs. 8 dürfen bis zu einer Grundfläche von insgesamt 300 m2 erstellt werden. Die Gebäudehöhe betrågt maximal4.5 m (OK fertig Dach).

Bei einer Neupazellierung des Quartierplan-Areals oder bei der Vergabe von Baurechtspazellen auf dem Quartierplan-Areal wird das Nutzungsmass für Nebenbauten im Verhältnis der Nutzungsmasse für Hauptbauten (BGF) nach den einzelnen Baubereichen aufgeteilt.

S

4

Baubercich für Hauptbaute

Bebauung

Die Bebauung des Areals wird im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500/1 :1'000) mit Baubereichen für Hauptbauten definiert. Weitere Hauptbauten sind nicht zulässig. Die Baubereiche definieren Lage, Ausdehnung, Höhe, Geschossigkeit und Dachform für die einzelnen Hauptbauten.

Bauteile ausserhalb Baubera¡chsbegrenzung

2

Balkone und Vordächer (Gebäudezugang und Hauptdach) dürfen die Baubereiche um maximal 1.5 m überschreiten. Ausserhalb der, Bauten liegende Treppen/Rampen, Autoeinstellhalleneinfahrten sowie Lichtschächte dürfen ausserhalb des Baubereiches angeordnet werden.

Baubercich für Sockelgoschoss

3

Die Hauptbauten stehen auf einem Gebäudesockel. lm Quartierplan (Situation und Schnitte, 1 :500/1 :1 '000) ist der Gebåiudesockel durch den Baubereich für Sockelgeschoss

definiert. Der Gebäudesockel ist ausschliesslich der Parkierung, Abstellräumen, sowie Anlagen ftir Gebäudetechnik und dergleichen vorbehalten. Messworse dor Gêbäudehöhê

Die Definition der Gebåudehöhe erfolgt mittels Meereshöhe (m ti. M.). Die Gebåudehöhe bemisst sich wie folgt:

:

Baubereich für Hauptbaute: Oberkante des fertigen Dachrandes Baubereich für Sockelgeschoss (für vorspringenden Teil): Oberkante der fertigen Geschossdecke

tJbenagen der Gebäudehöhen bei Hauptbdute

5

Bei den Hauptbauten dürfen technische Einrichtungen wie Oberlichter, Entltiftungsbauteile, Lifttibèrfahrten, Mdbifunkanlagen, Anlagen zur Energiegewinnung u. Ä. die Dächer

der Hauptbauten überragen, auch wenn die zulässige Gebåudehöhe dadurch überschritten wird. Die Einrichtungen sind mindestens um das Mass ihrer Höhe von der Fassade abzurücken und nach ästhetischen Prinzipien anzuordnen. $ 5 Abs. 2 gilt sinngemäss.

Quartierplan-Reglement

Seite 2

Quartierplanung "Dychrain Ost" (Areal Läckerli Huus)

Gemeinde Münchenstein

u B"i den vorspringenden Sockelgeschossen dürfen Aufbordungen und/oder Geländer die

Übenagen der Gebliudêhöhen beim vorspr¡ngendon Sockergeschoss

zulåssige Gebäudehöhe überschreiten. Aufbordungen dürfen max¡rnal eine Höhe von 15 cm aufweisen.

'

Unterirdische Bauten aussêrhalb det Bauba-

Lage und Grösse der unterirdischen Bauten ausserhalb der Baubereiche sind im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1 :500/1 :1 '000) festgelegt. Verschiebungen und Grössen-

re¡che

änderungen sind zulässig, wenn sie nach aussen nicht nachteilig in Erscheinung treten und wenn das Gesamtkonzept der Quartierplanung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

u Al" Nebenbauten gelten eingeschossige und unbeheiãe Bauten wie überdachte Veloun-

Nebenbauten

terstände, Schöpfe, Gerätehäuschen, überdachte Sitzplätze u. dgl. Einrichtungen für Spiel- und Aufenthaltsnutzungen (nicht überdacht) gelten nicht als Nebenbauten. Baubereiche für Nebenbauten sind im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500/1:1'000) nicht festgelegt. Nebenbauten können in Beachtung der Baulinien bzw. $ 54 RBV und von S 57 RBV sowie den Beslimmungen zum Nutzungsmass für Nebenbauten gerñäss $ 3

Abs. 5 und den Bestimmungen zum Aussenraum gemåss $ 6 im Areal der Quartierplanung frei platziert werden.

S Gestaltung allgemein

5

Gestaltung der Bauten

t

Di" Hauptbauten sind hinsichtlich der architektonischen Gestaltung als städtebauliche Einheit auszubilden und bezüglich Materialisierung und Farbgebung sorgfältig aufeinander abzustimmen.

Allfällige spätere Sanierungen, Anderungen von Bauten sowie nachtråglich ein- und an.gebaute Gebäudeteile dürfen das architektonische und städtebauliche Gesamtbild der Quartierplan-überbauung nicht beeinträchtigen. Sie sind in ihren wesentlichen architektonischen Merkmalen aufeinander abzustimmen. Mitsprachørecht Gemeinderat

t

D"rGemeinde steht ein Mitspracherecht bei der Gestaltung, der Farbgebung und der Materialisierung der Bauten zu. Vor Realisierung, bei allfèilligen baulichen Anderungen sowie bei späteren Sanierungen ist der Gemeinde mit dem Baugesuch ein entsprechendes Kon-

zept zur Beurteilung einzureichen. fdiO tnrrrtgungen Gebäudesockel

iR:

t B"ir Baubereich A ist ein nach Süden vorspringender Gebäudesockel auszubilden. Der Sockelvorsprung muss im Minimum eine Breite von 3.0 m ab Fassade (ohne Balkone) aufweisen. lm westlichen Teil ab dem Gebäudeversatz des Baubereiches A erfolgt der Gebäudezugang über das vorspringende Sockelgeschoss. lm östlichen Teil kann der Gebäudezugang enlweder direkt von aussen oder tiber das vorspringende Sockelgeschoss erfolgen. Es ist sichezustellen, dass eine Fortsetzung der Fusswegverbindung über den Kanal zum angrenzenden Areal möglich ist.

Zur Erreichung des Erdgeschosses beim Baubereich A sind dem Gebäudesockel vorgelagerte oder in den Gebäudesockel integrierte Treppen und Rampenanlagen zulässig.

lm Baubereich C darf die Sockelgeschosshöhe gegenüber dem östlich anschliessenden neugestalteten Terrain maximal 0.5 m betragen.

Quartierplan-Reglement

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Gemeinde Münchenstein

Quartierplanung "Dychrain Ost" (Areal Låckerli Huus)

4

Arkade Baubereich B

lm Baubereich B ist gemäss Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500/1:1'000) im Erdgeschoss eine Arkade auszubilden, welche die Durchgängigke¡t entlang des Kanals sicherstellt und Bestandteil des Kanalweges bildet. Die Arkade muss durchgehend eine Durchgangsbreite von mindestens 2.5 m aufiryeisen.

5

und Knderwagen

lnnerhalb der Hauptbauten sind gemeinsame und gut zugängliche Abstellräume ftir Fahrräder, Kindenragen etc. zu erstellen. Diese Räumlichkeiten haben in der Regel 70% des Gesamtbedarfs der Velos aufzunehmen. ln Ergänzung zu im Gebäude integriertem Velo-

stellplåtze einzurichten 6

Dachgestaltung und -nutzung

Die Hauptbauten sind mit einem Flachdach zu erstellen. Nicht für Wohnzwecke verwendete Hauptdachflächen haben ökologische Funktionen zu erfüllen (2. B. extensive Begrünung, Nutzung von Sonnenenergie, Regenwassersammlung für Brauchwasser oder Ähn-

liches). Dachbegrünungen sind ökologisch hochwertig und mit einheimischem Saatgut auszuftlhren. Bei Nebenbauten ist die Dachform frei. Jedoch muss die Dachform bei Nebenbauten glei-

cher Art einheitlich sein. 7

Sonnan-, Wtterungs-

und Sichtschutzele-

Die Gestaltung von Sonnen-, Witterungs- und Sichtschutzelementen (Sitzplatz-Überdach-

ungen' Vordächer, Markisen, Verglasungen, Trennelemente u. dgl.) muss einheitlich er-

mente

folgen. Eine nachträgliche Erstellung von einzelnen oder mehreren Elementen kann nur auf der Grundlage eines Gestaltungskonzeptes für einzelne oder mehrere Bauten vorgenommen werden. Ein Gestaltungskonzept bedarf der Zustimmung der Gemeinde.

S

6

Aussenraumkonzept

Nutzung und Gestaltung des Aussenraumes

Die Gliederung und Nutzung des Aussenraumes wird durch den Quartierplan (Situation und.Schnitte, 1 :500/1 :1'000) vorgegeben

Die Konkretisierung der Aussenraumgestaltung erfolgt in Absprache mit der Gemeinde vor Eingabe des Baugesuches. Für die Konkretisierung der Aussenraumgestaltung sind die nachfolgenden Bestimmungen massgebend. Zulässige bauliche Massnahmen

2

Gestattet sind bauliche Massnahmen, welche mit dem Aussenraumkonzept gemäss dem Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500/1 :1'000) vereinbar sind und ftir die Funktionalität des Aussenraums für eine Wohnüberbauung dieser Art und Grösse erforderlich sind.

Einñchtungen filr S pl el- u nd Aufenthaltsnutzungen

3

lm Aussenraum sind mit der Realisierung der Überbauung verschiedene Einrichtungen für

Spiel- und Aufenthaltsnutzungen (Spiel- und Verweilflächen, multifunktionale Plätze, Sitzgelegenheiten, Brunnen, spielgeräte u. dgl.) zu erstellen. Umfang und Ausstattung dieser Einrichtungen erfolgt in Absprache mit der Gemeinde vor Eingabe des Baugesuches.

Freìraumbereich

Der Freiraumbereich dient der Bewohnerschaft der Überbauung sowie der Offentlichkeit zum Aufenthalt und Nutzung. Er ist in unterschiedliche Bereiche auszubilden, welche verschiedene Aussenraumnutzungen (Spielen, Aufenthalt, Begegnen, Erholen usw.) zulassen.

Quartierplan-Reglement

Seite 4

Quartierplanung "Dychrain Ost" (Areal Läckerli Huus)

Gemeinde Münchenstein

Die Fläche des im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500/1:1'000) definierten Freiraumbereichs betråigt mindestens 3'000 m2. Davon ist im Minimum eine Fläche von ¡nsgesamt 1'500 m2 zu begri¡nen. Zur Beschattung, Gliederung und Begrünung ist der Freiraumbereich mit Bäumen zu bepflanzen. Eine Unterkellerung des Freiraumbereichs ist bis zu einer Fläche von 20 % zulässig. Der restliche Freiraumbereich muss auf natürlichem Bodensubstrat erstellt werden.

u D"r. Grünbereich ist als Grünfläche anzulegen. Die Fläche des im Quartierplan (Situation

Grünbereich

und Schnitte, 1:500/1 :1'000) ausgewiesenen Grünbereiches umfasst mindestens 1'500 m2.

- Der Aufenthaltsbereich entlang des St. Albanteichs dient der Bewohnerschaft der Überbau6

Aufenthaltsbereich ontlang St. Albante¡ch

ung sowie der Öffentlichkeit dem Aufenthalt am Gewässer. Er.ist mit entsprechenden lnfrastrukturelementen fürAufenthalt und Begegnung (Sitzstufen u. dgl.) auszustatten. 7

Spezitische Anfordarungen an Aussenraungestaltung

lm Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500/1 :1'000) festgelegten Bereich für spezifische Anforderungen ist eine gute Gestaltung und hohe Sicherheit in Beachtung der Funk-

tionen (Parkierung, Fahrbewegungen, Fusswegverbindungen, Aufenthalt usw.) zu gewährleisten. M ateri al ¡ sier u ng Frei flëchen, Wege und

Freiflächen, Wege und Plätze sind, soweit möglich und sinnvoll, wasserdurchlässig anzulegen.

PIätze

Aufschüttungùn, Abgnbungen und Stützmauern

9

Aufschüttungen und Abgrabungen sowie die Erstellung von Stützmauern sind im Rahmen des dem Quartierplan (Situation und Schnitte, 1 :500/1 :1 '000) zugrunde liegenden Bebauungs- und Aussenraumkonzeptes gestattet. Stützmauern sind kleintiergerecht zu erstellen. Ausnahmen sind im Baugesuchsverfahren zu begründen.

S7

Bepflanzung

t

Aft der Bepflanzung

Fü, die Bepflanzung sind ausschliesslich standortgerechte, einheimische Arten (Bäume, Sträucher etc.) zu verwenden: Anpflanzungen mit Arten, die zu den sogenannten invasi-

ven Neophyten gezählt werden (wie z.B. Nordamerikanische Goldruten bei Stauden, Kirschlorbeer und Sommerflieder bei den Slräuchem, Robinie und Essigbaum bei den Bäumen) sind nicht zulässig.

- Der Grtinbereich sowie der begrünte Teil des Freiraumbereichs sind naturnah und ökolo2

Bepf,anzung des Grünbe¡eichs sowie dês Frê¡rêumbêrêichs

gisch wertvoll zu gestalten und mit verschiedenen Kleinstrukturen und Bepflanzungselementen (2.8. Hecken, Einzelbäume, Baumgruppen, Wiesenflåchen) zu gliedern. Bei derAnordnung von Båumen sind die dereinstigen Grössen (Kronenbildung, Schatten-

wurf) gegenüber den Hauptbauten zu berücksichtigen.

S Erschliessung QP-Areal

I

Erschliessung und Parkierung Die Erschliessung des Areals der Quartierplanung ftlr den motorisierten Verkehr erfolgt tlber den Teichweg (Parzelle Nr. 2899).

Quàrtierplan-Reglement

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Quartierplanung "Dychrain Ost" (Areal Läckerli Huus)

Gemeinde Münchenstein

lnterne Erschllessung sow¡e Parkierung

2

Die interne Erschliessung sow¡e Parkierung w¡rd durch den Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500/1 :1'000) vorgegeben. Die Konkretisierung unter Vorgabe der nachfolgenden Bestimmungen erfolgt im Nachweis zurAussenraumgestaltung gemäss S 10.

Gebäudeerschlìessung

3

Der Zugang zu den Hauptbauten erfolgt von den im Quartierplan (Situation und Schnitte,

1:500/1:1'000) festgelegten Erschliessungsbereichen aus und ist behindertengerecht gemäss der Norm SIA 500 auszuführen. Beim Baubereich A dient der

im westlichen Teil ab dem Gebäudeversatz

als Zugangsbereich der Gebäude und bildet Bestandteil der öffentlichen Fusswegverbin-

dung. lm östlichen Teii kann der Sockelvorsprung entweder bei Wohnungen mit Erdgeschoss als Aussenraum (Terrasse) oder als Gebäudezugangsbereich genutá werden.

Vor dem Sockelgeschoss sind verteilt angeordnete Zugangsmöglichkeiten (Treppen/Rampen) anzubringen, welche den Zugang zum Erdgeschoss be¡m Baubereich A behindertengerecht gemäss der Norm SIA 500 gewährleisten. Ausnahmofahtton

4

Die Gebäudezufahrt ist für den Ausnahmefall (Sanität, Feuenrehr, Umztige, Gebäudeunterhalt etc. ) sichezustellen.

Bedarfsermlttlung Au-

topa*plätze

Der erforderliche Bedarf an Autoparkplätzen wird wie folgt berechnet: Pro Wohnung sind maximal 1.0 Parkplätze (inkl. Besucherparkplätze) zu erstellen.

Besucherparkplätze (ober- und unterirdisch) dfirfen weder fest verm¡etet noch dauernd belegt sein. Zugänglichkeit Autoeinstellhalle

Der Zugang zu den Autoeinstellhallen im Sockelgeschoss ist gebäudeintern behindertengerecht gemäss der Norm SIA 500 zu gewährleisten. Unterirdische Besucherparkplåitze müssen jederzeit frei zugänglich sein.

Bedarf und Anordnung Veloabsteilplätze

Die Ermittlung des Bedarfs an Velo-PP richtet sich nach der VSS Norm SN 640 065. ln der Regel ist'l Velo-PP pro Zimmer vozusehen. Die Anordnung der Velo-PP orientiert sich nach der VSS Norm SN 640 066.

Ötrentliche Fussweg-

vêùlndung

Die im Quartierplan (Situation und Schnitte 1:500/1'1000) dargestellte öffentliche Fusswegverbindung im Aussenraum sowie durch die Bauten entlang des St. Alban-Kanals ist mit Realisierung der Überbauung einzurichten und dauernd sicherzustellen. Die Fusswegverbindung tlber den Gebäudesockel beim Baubereich A (Promenade) ist zu gewährleisten, sobald die Fortführung auf derwestlichen Seite im Anschluss an das Quartierplan-Areal sichergestellt ist.

Die Fusswegverbindung entlang des St. Albanteichs ist als einheitlich gestalteter und durchgehender Fussweg auszubilden. Treppen und Rampen sind zulässig. Auf der Seite des St. Albanteichs sind Massnahmen zur Zugangshinderung anzubringen.

Quartierplan-Reglement

Seite 6

Quârtierplanung "Dychrain Ost" (Areal Läckerli Huus)

Gemeinde Münchenstein

SI

Energieträger und Energieeffizienz

Energ¡et,ëger für den Wärmeeneeiebedarî

Für die Deckung des Wärmeenergiebedarfs ist auf fossile Energietråger zu verzichten. Davon ausgenommen ist die Sicherstellung einer Notfallversorgung. Für die Notfallversor-

gung ist eine Ölfeuerung nicht zulässig. Energ¡eefl¡zlenz

2

Mit dem Baugesuch ist nachzuweisen, ob und wie die Anforderungen der 2000 Watt-Ge-

sellschaft (gemäss Effizienzpfad Energie, SIA 2040) umgesetá werden können. Massnahmen zur Umsetzung werden zwischen der Bauherrschaft, der Gemeinde sowie dem Amt für Umwelt und Energie im Rahmen des Baugesuchverfahrens festgelegt.

S f 0 Nachweis zur Aussenraumgestaltung Nacl,weis

Die Konkretisierung der Aussenraumgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Gemeinderat vor Eingabe des Baugesuches. lm Rahmen des Baugesuchverfahrens ist der Nach-

ichc Êwtgungcn ßRB

weis zu erbringen, dess die Vorgaben der Quartierplan-Vorschriftcn zur Gcstaltung des Aussenraums eingehalten werden.

Nachwe¡sinhalt

2

Der Nachweis beinhaltet bzw. stellt insbesondere dar:

a) bestehendes und neu gestaltetes Terrain (inkl. der bestehenden Terrainverhältnisse der Nachbargrundstücke) sowie allfåilligen Stfitzmauern;

b) Art und Gestaltung der Grün- und Freiflächen sowie des Aufenthaltsbereichs entlang des St. Albanteichs und des Bereichs mit spezifischen Anforderungen;

c) Art und Standort von Bepflanzungen; d) Lage, Dimensionierung und Materialisierung der internen Erschliessungsanlagen und der oberirdischen Parkierungsfl ächen;

e) Nachweis zur Sicherstellung der Ausnahmefahrten, insbesondere der Feuerwehrzufahrt und dazu erforderlichen Abstellflächen;

f) Lage, Dimensionierung, Materialisierung und Definition des Nutzungszweckes von Nebenbauten sowie von Einrichtungen für Spiel- und Aufenthaltsnutzungen;

g) Lage und Art von Ver- und Entsorgungsanlagen (Abfall-Sammelstelle etc.); h) Art und Standort von Aussenbeleuchtungen. Sff Lärmschutz

'

Lärm- und Grundwasserschutz

Fi¡, das Quartierplan-Areal gilt die Lärm-Empfindlichkeits-Stufe (LES) ll.

Für den Quartierplan gelten die Bestimmungen nach Artikel 31 der Lärmschutzverordnung. lm Baugesuch muss der Nachweis erbracht werden, dass die lmmissionsgrenzwerte dûrch bauliche oder gestalterische Massnahmen eingehalten werden können. Grundwasserschutz

Für den Grundwasserschutz sind die Bestimmungen der Zone 53 der Grundwasserschutz-

zone Brüglinger Ebene zu berücksichtigen. Bauten und Bauteile dürfen nicht in den Grundwasserspiegel der maximalen Grundwasserkote von 262.00 m ü. M. zu liegen kommen.

Quartierplan-Reglement

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Quartierplanung "Dychrain Ost" (Areal Låckerli Huus)

Gemeinde Münchenstein

S 12 Realisierung und Unterhalt Etapp¡êrung

Die Realisierung kann als Einheit oder in Etappen erfolgen. Falls die Quartierplan-Überbauung in Etappen realisiert wird, sind die dazugehörenden'Anlagen und Einrichtungen

wie Zufahrten, Wege, Abstellplätze, Einrichtungen für Spiel- und Aufenthaltsnutzungen, Ver- und Entsorgungsanlagen usw. so auszulegen, dass der Bedarf der jeweiligen Etappe gedeckt ist und die spätere Realisierung der Gesamtüberbauung gewährleistet bleibt. und

2

halt

tungen für Spiel- und Aufenthaltsnutzungen sind durch die jeweiligen Grundeigentümerinnen und -eigentümer resp. Berechtigten zu erstellen und zu unterhalten bzw. fachgerecht zu pflegen. Der Gemeinderat überwacht die Qualitäten und Funktionen des Aussenraums aufgrund des Nachweis zur Aussenraumgestaltung nach 510.

S f3 Ausndhmen

Ausnahmen und Abweichungen

ln Abwägung öffentlicher und privater lnteressen sowie in Würdigung der besonderen Um-

stände des Einzelfalls kann die Baubewilligungsbehördg auf Antrag des Gemeinderates Ausnahmen von diesen Quartierplan-Vorschriften gewähren. Voraussetzung füt Ausnahmên

2

Für die Gewährung von Ausnahmen ist Voraussetzung, dass kein Widerspruch zum Zweck und den Zielsetzungen der Quartierplanung gemäss $ 1 vorliegt. Die durch den Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500/1 :1'000) definierte Gesamtkonzeption betreffend Überbauung, Aussenraum, Erschliessung und Parkierung darf durch die Ausnahmen nicht beeinträchtigt werden.

Abweichungen

3

Grössere Abweichungen von der im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500/1 :1'000) deflnierten Gesamtkonzeption dürfen nur aufgrund einer Mutation zu den QuartierplanVorschriften erfolgen.

S f 4 Schlussbestimmungen Übarwachung des Vollzugs

Der Gemeinderat üben¡racht die Anwendung der Quartierplan-Vorschriften. Das Baubewilligungsverfahren gemäss S 120 ff. RBG bzw. S 86 ff. RBV bleibt vorbehalterl.

Inkrafüreten

2

Die Quartierplan-Vorschriften "Dychrain Ost" treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Mit der lnkrafttretung werden die bisherigen Zonenvorschriften Siedlung der Gemeinde Münchenstein für das Areal der Quartierplanung aufgehoben.

Quartierplan-Reglement

Seite I

Quartierplanung "Dychrain Ost" (Areal Låckerli Huus)

Gemeinde Mllnchenstein

Beschlüsse und Genehmigung GEMEINDE Beschluss des Gemeinderates:

5. Februar 2019

Beschluss der Gemeindeversammlung:

28.Mär22019

Referendumsfrist:

29.März-27. April2019

Urnenabstimmung: Publikation der Auflage im Amtsblatt Nr. 15:

11. April2019

Auflagefrist:

11. April- 10. Mai2019

Namens des Gemeinderates Der Geschäftsleiter:

Der Gemeindepräsident:

1 /Ü^;4'u Giorgio Ltlthi

Stefan Friedli

KANTON Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit eesc;russ

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Publikation des Reglerungsratsbeschlusses im Amtsbtatt x,,Ç{.(0 uo' .f ¿{..NOV. 2019

'.ffiandsehreiber Die Landschreiberin:

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Quartierplan-Reglement

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