40/BSP/62/0_Waldbaulinienplan Grossmattstrasse

Baulinien · Liestal

Dokument

Nummer
1392
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Liestal
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
27.07.1999
In Kraft seit
27.07.1999

Karte

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1392 vom 27. Juli 1999

Gemeinde Liestal, Waldbaulinienplan Grossmattstrasse

A. Der Einwohnerrat Liestal hat am 27. Januar 1999 den Waldbaulinienplan Grossmattstrasse beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Reduktion des Waldabstandes auf 15 m im Bereich der Parzelle 6001 (1942).

B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 14. Juli 1999 unterbreitet das Stadtbauamt Liestal den Plan zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat folgendes:

Ganzen Text zeigen

:/1: 1. Der vom Einwohnerrat Liestal am 27. Januar 1999 beschlossene Waldbaulinienplan Grossmattstrasse wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 40/BSP/62/0 (Waldbaulinienplan) versehenen Exemplare des Planes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Stadtrat Liestal, 4410 Liestal

- Stadtbauamt Liestal, 4410 Liestal

- Vermessungsbüro Schenk AG, Amtshausgasse 5, 4410 Liestal - Landeskanzlei (Publikation)

- Bauinspektorat

- Forstamt beider Basel

- Vermessungs- und Meliorationsamt

- Amt für Raumplanung (5)

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: