09/QP/1/0_Quartierplan Langacker

Baulinien · Bennwil

Dokument

Nummer
68
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Bennwil
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
17.01.2017
In Kraft seit
17.01.2017

Karte

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RRB_0068_20170117_OPSt_Bennwil_QuartierplanvorschriftenLangacker_GK42127.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0068

vom 17. Januar 2017

Gemeinde Bennwil, Quartierplanvorschriften „Langacker“

1. Erläuterungen A. Die Einwohnergemeindeversammlung Bennwil hat am 30. Mai 2016 die Quartierplanvorschriften „Langacker“ beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan „Situation und Schnitte“. Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 320, 754 und 922 mit einer Gesamtfläche von 1‘588 m2. Als zulässige Nutzung sind 1‘000 m2 BGF festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 8. August 2016 unterbreitet der Gemeinderat Bennwil die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde mit Schreiben vom 6. Dezember 2016 bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2. ://:

Beschlüsse 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Bennwil am 30. Mai 2016 beschlossenen Quartierplanvorschriften „Langacker“ werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 09/QP/1/0 und 09/ZPS/2/1, (Quartierplan „Langacker“ und Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 09/QR/1/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Bennwil, Hauptstrasse 42, 4431 Bennwil – Stierli + Ruggli AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber: