87/QP/4/1_Mutation Quartierplan Reckholder

Baulinien · Zwingen

Dokument

Nummer
1356
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Zwingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
27.09.2011
In Kraft seit
27.09.2011

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RRB1356_20110927_Mutation QP Reckholder_GK35986.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1356

vom 27. September 2011

Gemeinde Zwingen, Mutation der Quartierplanvorschriften "Reckholder" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Zwingen hat am 28. März 2011 die Mutation der Quartierplanvorschriften "Reckholder" beschlossen. Es handelt sich dabei um die Umlegung eines Baubereiches sowie die Anpassung der zulässigen Nutzung an das revidierte Zonenreglement. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 2. August 2011 unterbreitet der Gemeinderat Zwingen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf § 2 RBG vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 28. März 2011 beschlossene Mutation der Quartierplanvorschriften "Reckholder" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 87/QP/4/1 (Quartierpläne Nr. 1+2) und 87/QP/2/2 (Mutation zum Quartierplan - Überbauungsordnung "Reckholder") versehenen Exemplare der Pläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:  Gemeinderat , 4222 Zwingen  Markus Jermann und Partner AG, Dorfstrasse 24c, 4243 Dittingen  Landeskanzlei (Publikation)  Bauinspektorat  Amt für Raumplanung (6)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin

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