34/ZPS/2/3_Mutation Kohlerareal
Lärmempfindlichkeitsstufen · Läufelfingen
Dokument
- Nummer
- 1894
- Art
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Gemeinde
- Läufelfingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 09.12.2014
- In Kraft seit
- 09.12.2014
Karte
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RRB1894_20141209_OPGuen_LaeufelfingenMutationenZPSundTZPSOrtskernBereichKohleareal_GK39908.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1894
vom 09. Dezember 2014
Gemeinde Läufelfingen, Mutationen Zonenplan Siedlung und Teilzonenplan Siedlung "Ortskern" im Bereich "Kohlerareal" sowie Zonenplan Siedlung im Bereich "Bodenacker (Parzelle Nr. 917)" A. Die Gemeindeversammlung Läufelfingen hat am 5. Juni 2014 Mutationen des Zonenplanes Siedlung und des Teilzonenplanes Siedlung "Ortskern" im Bereich "Kohlerareal" sowie des Zonenplanes Siedlung im Bereich "Bodenacker (Parzelle Nr. 917)" beschlossen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Umzonungen im Zusammenhang mit der Festlegung einer Zone mit Quartierplanpflicht in Zentrumsnähe. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 25. August und 24. September 2014 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen die oben genannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Die von der Gemeindeversammlung Läufelfingen am 5. Juni 2014 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes Siedlung und des Teilzonenplanes Siedlung "Ortskern" im Bereich "Kohlerareal" sowie des Zonenplanes Siedlung im Bereich "Bodenacker (Parzelle Nr. 917)" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 34/ZPS/2/3 und 34/TZP/2/4 (Mutation Zonenplan Siedlung und Teilzonenplan Siedlung "Ortskern" im Bereich "Kohlerareal") und 34/ZPS/2/4 (Mutation Zonenplan Siedlung im Bereich "Bodenacker (Parzelle Nr. 917)") versehenen Exemplare der Mutationspläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: - Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen - Landeskanzlei (Publikation) - BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung - Bau- und Umweltschutzdirektion Der Landschreiber: