34/ZPS/2/3_Mutation Kohlerareal

Lärmempfindlichkeitsstufen · Läufelfingen

Dokument

Nummer
1894
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Gemeinde
Läufelfingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
09.12.2014
In Kraft seit
09.12.2014

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Läufelfingen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

RRB1894_20141209_OPGuen_LaeufelfingenMutationenZPSundTZPSOrtskernBereichKohleareal_GK39908.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1894

vom 09. Dezember 2014

Gemeinde Läufelfingen, Mutationen Zonenplan Siedlung und Teilzonenplan Siedlung "Ortskern" im Bereich "Kohlerareal" sowie Zonenplan Siedlung im Bereich "Bodenacker (Parzelle Nr. 917)" A. Die Gemeindeversammlung Läufelfingen hat am 5. Juni 2014 Mutationen des Zonenplanes Siedlung und des Teilzonenplanes Siedlung "Ortskern" im Bereich "Kohlerareal" sowie des Zonenplanes Siedlung im Bereich "Bodenacker (Parzelle Nr. 917)" beschlossen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Umzonungen im Zusammenhang mit der Festlegung einer Zone mit Quartierplanpflicht in Zentrumsnähe. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 25. August und 24. September 2014 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen die oben genannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Gemeindeversammlung Läufelfingen am 5. Juni 2014 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes Siedlung und des Teilzonenplanes Siedlung "Ortskern" im Bereich "Kohlerareal" sowie des Zonenplanes Siedlung im Bereich "Bodenacker (Parzelle Nr. 917)" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 34/ZPS/2/3 und 34/TZP/2/4 (Mutation Zonenplan Siedlung und Teilzonenplan Siedlung "Ortskern" im Bereich "Kohlerareal") und 34/ZPS/2/4 (Mutation Zonenplan Siedlung im Bereich "Bodenacker (Parzelle Nr. 917)") versehenen Exemplare der Mutationspläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen - Landeskanzlei (Publikation) - BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung - Bau- und Umweltschutzdirektion Der Landschreiber: