30/BSP/51/0_Baulinienplan Kirchmatt

Baulinien · Hölstein

Dokument

Nummer
600
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Hölstein
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
05.05.2020
In Kraft seit
05.05.2020

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2020-600

vom 5. Mai 2020

Gemeinde Hölstein, Baulinienplan «Kirchmatt» 1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Hölstein hat am 2. Dezember 2019 den Baulinienplan «Kirchmatt» beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung einer Friedhofbaulinie. Weiter wird eine Strassenbaulinie des rechtskräftigen Bau- und Strassenlinienplans «Kirchgasse» so angepasst, dass sie sinnvoll an die neue Friedhofbaulinie anschliesst. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 22. Januar 2020 unterbreitet der Gemeinderat Hölstein den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

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2.

Beschluss

://:

1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Hölstein am 2. Dezember 2019 beschlossene Baulinienplan «Kirchmatt» wird gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 30/BSP/51/00 und 30/BSP/48/1 (Baulinienplan «Kirchmatt» und Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan «Kirchgasse») versehenen Exemplare des Plans. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Hölstein, 4434 Hölstein – Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: