07/LES/1/4_BSP Curiastrasse - 2020
Lärmempfindlichkeitsstufen · Augst
Dokument
- Nummer
- 852
- Art
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Gemeinde
- Augst
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 16.06.2020
- In Kraft seit
- 16.06.2020
Karte
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2020-852
vom 16. Juni 2020
Gemeinde Augst, Bau- und Strassenlinienplan «Curiastrasse – 2020» 1.
Erläuterungen
A. Der Gemeinderat Augst hat gestützt auf § 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) am 18. Februar 2020 den Bau- und Strassenlinienplan «Curiastrasse – 2020» beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Gesamtüberarbeitung der Bau- und Strassenlinien an der Curiastrasse. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 16. April 2020 unterbreitet der Gemeinderat Augst den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.
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Beschluss
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1. Der vom Gemeinderat Augst am 18. Februar 2020 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan «Curiastrasse – 2020» wird gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 7/BSP/11/0, 7/ZPS/1/10 und 7/LES/1/4 (Bau- und Strassenlinienplan «Curiastrasse – 2020», Mutation zum Zonenplan Siedlung und zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare des Plans. 3. Mit dem vorliegenden Beschluss wird der Bau- und Strassenlinienplan «Curiastrasse Teilstrecke West» (7/eBS/1/0) aufgehoben. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Augst, 4302 Augst – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: