55/eBS/2/1_Bau- und Strassenlinienplan Mutation VP Aumatten
Baulinien · Reinach (BL) · Aufgehoben am 08.02.2022
Dokument
- Nummer
- 856
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Reinach (BL)
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 16.06.2020
- In Kraft seit
- 16.06.2020
- Aufgehoben
- 08.02.2022
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2020-856
vom 16. Juni 2020
Gemeinde Reinach, Bau- und Strassenlinienplan Mutation «VP Aumatten» 1.
Erläuterungen
A. Der Gemeinderat Reinach hat gestützt auf § 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) am 17. September 2019 den Bau- und Strassenlinienplan Mutation «VP Aumatten» beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung von Baulinien gemäss Strassenreglement für das Vertragsplangebiet Aumatten. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 26. März 2020 unterbreitet der Gemeinderat Reinach den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
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2.
Beschluss
://:
1. Der vom Gemeinderat Reinach am 17. September 2019 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan Mutation «VP Aumatten» wird gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 55/BSP/49/0, 55/eBS/2/1 und 55/eBS/12/1 (Bau- und Strassenlinienplan) versehenen Exemplare des Plans. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Reinach, 4153 Reinach – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, Postfach, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: