57/ZPS/1/6_Mutation Gewässerraum

Nutzungsplan · Rothenfluh

Dokument

Nummer
68
Art
Nutzungsplan
Unterart
Zonenplan
Gemeinde
Rothenfluh
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
19.01.2021
In Kraft seit
19.01.2021

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2021-68

vom 19. Januar 2021

Gemeinde Rothenfluh, Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung und zum Zonenplan Landschaft 1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Rothenfluh hat am 5. August 2020 die Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung und zum Zonenplan Landschaft beschlossen. Es handelt sich dabei um die Ausscheidung des Gewässerraums innerhalb des Siedlungsgebiets sowie im Bereich von Bauzonen ausserhalb des Siedlungsgebiets. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 7. November 2020 unterbreitet der Gemeinderat Rothenfluh den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

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2.

Beschluss

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Rothenfluh am 5. August 2020 beschlossene Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung und zum Zonenplan Landschaft wird gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz genehmigt und damit verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 57/ZPS/1/6 und 57/ZPL/2/3 (Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung und zum Zonenplan Landschaft) versehenen Exemplare des Plans. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Rothenfluh, 4467 Rothenfluh – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Baubewilligung, Loredana Barbato – BUD, Bereich Raumentwicklung, Sandra Tschopp – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: