13/ZPS/2/3_Mutation Gewerbezone
Nutzungsplan · Böckten
Dokument
- Nummer
- 467
- Art
- Nutzungsplan
- Unterart
- Zonenplan
- Gemeinde
- Böckten
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 13.04.2021
- In Kraft seit
- 13.04.2021
Karte
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2021-467
vom 13. April 2021
Gemeinde Böckten, Mutation Zonenplan und Zonenreglement Siedlung im Bereich «Gewerbezone»
1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Böckten hat am 17. August 2020 Änderungen des Zonenplans und Zonenreglements Siedlung im Bereich «Gewerbezone» beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Einzonung für eine betriebsbedingte Erweiterung. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
Ganzen Text zeigen
C. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2020 unterbreitet der Gemeinderat Böckten den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Gestützt auf § 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Planungsmehrwerten vom 27. September 2018 hat die Gemeinde Böckten für die vorliegende Zuweisung des Bodens zur Gewerbezone eine Mehrwertabgabe erhoben. Gemäss § 3 des Fondsreglements betreffend Planungsmehrwertabgabe vom 1. Mai 2019 ist dem Amt für Raumplanung von der Gemeinde Böckten die im Zusammenhang mit der Einzonung ergangene rechtskräftige Veranlagungsverfügung in Kopie zuzustellen und den Kantonsanteil von 75% der erhobenen Mehrwertabgabe an den Kanton zu überweisen, sobald die Gemeinde von der Grundeigentümerschaft die Zahlung erhalten hat.
2.
Beschluss
://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Böckten am 17. August 2020 beschlossenen Mutationen des Zonenplans und Zonenreglements Siedlung im Bereich «Gewerbezone» werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 13/ZPS/2/3, 13/ZPL/1/1 und 13/LES/2/1 (Zonenplan Siedlung «Mutation Gewerbezone») sowie 13/ZRS/2/2 (Zonenreglement Siedlung «Mutation Gewerbezone») versehenen Exemplare des Mutationsplans und des Mutationsreglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen. 4. Der Gemeinderat von Böckten wird aufgefordert, dem Amt für Raumplanung die rechtskräftige Veranlagungsverfügung für das eingezonte Land in Kopie zuzustellen und den Kantonsanteil von 75 % der erhobenen Mehrwertabgabe an den Kanton zu überweisen, sobald die Gemeinde vom Grundeigentümer die Mehrwertabgabe erhalten hat.
Verteiler: – Gemeinderat Böckten, 4461 Böckten – Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation) – BUD, Bereich Bauinspektorat – BUD, Bereich Raumplanung – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin:
RRB Nr. 2021-467 vom 13. April 2021
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