75/ZPS/2/10_Mutation QP Kirchägerten
Lärmempfindlichkeitsstufen · Blauen
Dokument
- Nummer
- 522
- Art
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Gemeinde
- Blauen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 20.04.2021
- In Kraft seit
- 20.04.2021
Karte
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr.2021-522
vom 20. April2021
Gemeinde Blauen, Mutation zum Quartierplan <Kirchägerten>r
1. A.
Erläuterungen
Die Einwohnergemeindeversammlung Blauen hat am 10. Dezember 2020 die Mutation zum Quartierplan <Kirchägerten> beschlossen. Es handelt sich um verschiedene Anpassungen der Bauvorschriften. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelau-
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fen.
C. Mit Schreiben vom 21. Januar 2021 unterbreitet der Gemeinderat Blauen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgenden Erwägungen verwiesen.
1.
Quartierplan ln der Legende zum Plan Nr. 1, Bebauung, Erschliessung und Freiräume ist beim rechtsverbindlichen lnhalt eine grüne Fläche mit der Bezeichnung <Umgebungsgestaltung> eingetragen. lm ursprünglichen Plan und auch in der orientierend dargestellten Legende <neuer Zustand> ist die grüne Fläche hingegen als <Grünfläche> eingetragen. lm Sinne einer redaktionellen Korrektur wird die Bezeichnung auch im rechtsverbindlichen lnhalt der Mutation als <Grünfläche> bezeichnet.
2.
Quartierplanreglement ln Ziffer 7 Abs. 1 und Zitf .8 Abs. 1 findet sich der Satz: <Die Lage und Ausdehnung im Plan haben richtungsweisenden Charakten. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass in beiden Fällen die Lage der verschiedenen Flächen im Plan im verbindlichen lnhalt geregelt ist. Richtungsweisend kann der lnhalt lediglich innerhalb der jeweiligen Signatur sein.
2. Beschluss :ll: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Blauen am 10. Dezemb er 2020 beschlossene Mutation zum Quartierplan <Kirchägerten> wird gestützt auf S 2 RBG im Sinne der Enruägungen genehmigt und damit verbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den lnventarnummern 75lQPl2l2 und 75|ZPS/2/10 (Mutation zum Quartierplan und zum Zonenplan Siedlung) und 75lQRl2l2 (Mutalion zum Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf g 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.
4. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und des Reglements (im lnternet und in Papierform) die regierungsrätlichen Erwägungen zu übernehmen.
Verteiler: Gemeinderat Blauen, 4223 Blauen Jermann lngenieure + Geometer AG, Altenmattweg 1,4144 Arlesheim Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) BUD, Bereich Baubewilligung, [email protected] (Versand durch ARP) BUD, Bereich Raumplanung, [email protected] (Versand durch ARP) Bau- und Umweltschutzdirektion
Die Landschreiberin:
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RRB Nr. 202'l-522 vom 20. Aprll2021
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