40/ZPS/2/12_Mutation Frenkendörferstrasse
Nutzungsplan · Liestal
Dokument
- Nummer
- 805
- Art
- Nutzungsplan
- Unterart
- Zonenplan
- Gemeinde
- Liestal
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 08.06.2021
- In Kraft seit
- 08.06.2021
Karte
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2021-805
vom 8. Juni 2021
Stadt Liestal, Lärmempfindlichkeitsstufen-Planung 2019 1.
Erläuterungen
A. Der Einwohnerrat Liestal hat am 19. August 2020 die Lärmempfindlichkeitsstufen-Planung 2019 beschlossen. Es handelt sich dabei um eine gesamthafte Überprüfung der Lärmempfindlichkeitsstufen innerhalb des Siedlungsgebiets sowie um die Bereinigung von Pendenzen aus der Ortsplanungsrevision von 2010. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2020 unterbreitet der Stadtrat Liestal den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.
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Beschluss
://:
1. Die vom Einwohnerrat Liestal am 19. August 2020 beschlossene Lärmempfindlichkeitsstufen-Planung 2019 wird gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz genehmigt und damit verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 40/ZRS/2/1, 40/LES/1/11 (Mutation «Lärmempfindlichkeitsstufen-Planung 2019» zum Zonenreglement Siedlung), 40/ZPS/2/12 (Mutation «Lärmempfindlichkeitsstufen-Planung 2019 / Frenkendörferstrasse» zum Zonenplan Siedlung), 40/GÜ/1/1, 40/GÜ/2/1, 40/GÜ/3/1, 40/QR/1/1, 40/QR/2/1, 40/QR/3/2, 40/QR/4/2, 40/QR/6/3, 40/QR/8/1 und 40/LES/1/11 (Mutation «Lärmempfindlichkeitsstufen-Planung 2019» zur Gesamtüberbauung «Fraumatt», «Röserntal» und «Weiermatt» sowie zum Quartierplanreglement «Frenkenbündten», «Sonnhalde», «Gräubern», «Brunnmatt», «Weid» und «Untere Grosse Matt») versehenen Exemplare des Plans und der Reglemente. 3. Mit dem vorliegenden Beschluss wird der Lärmempfindlichkeitsstufenplan von 1996 (40/LES/1/0) aufgehoben. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Stadtrat Liestal, 4410 Liestal – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Baubewilligung ([email protected]) – BUD, Bereich Raumplanung ([email protected]) – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: