Zunzgen, Hefleten

Waldreservate · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
2534
Art
Waldreservate
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
20.09.1977
In Kraft seit
20.09.1977

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

20. September L977

2574 Nr

vom

Aufnahme des Feuchtbiotones FIefl-et en- Zvnznen. i.n das I nventar der s'eschützten Naturd.enkm äler des Kantons Basel -l,andschaft

Das Hefletentälchen liegt Câ. 1 km südlich von Zuw'gen zwischen Rissenholden und }1ägler. Der ilefletenbach lst eln linksseitlger Zufluss zun Diegterbach. Im Zusammenhang rnit dem Bau der'

N 2 musste der l{efl-etenbach verlegt werden, da der untere Îeil d.es Tälchens mit Aushubmaterial aufgeftiJ.lt worden ist. Diese Aufschüttung ist heute kaum mehr als krinstliche Anlage erkennbar und

hat für die landwirtsch.aftliche Bewirtschaftung - verglichen mit

Ganzen Text zeigen

- grosse Vorteile ergeben. Ebenfalls v¡egen d.es Baues der N 2 mussten die SchÍessanlagen der Gemeinden dem. ursprünglichen Zustand

Zunzgen. und Tenniken aufgehoben werden, und die beid.en Gemeinden errichteten im vorderen ÎeiI des Hefletentälchens eine moderne

Gemeinschaftsschiessanl.age, deren Schiesslärm weder dle Ein'vsohner von Zunzgen noch von Tenniken stört. In der Folge des Baues d er N 2 musste auch d.ie Gemeinde 'tunz* gen eine Feld"erregulierung durchführen, und das Begehren d.es Vogelsehutzyereins Zunzgen, im hinteren Teil des Hefletentälchens T,and für die Anlage eines Feuchtbiotopes auszuscheiden, wurd.e vom Gemeinderat befü::v¡ortet und von der Felderregulierungskommissj-on berücksichtigt. So konnten die beiden Parzellen FR Nr. 2f60,6 (9412 a) und FR Nr. 60.30 (00,4 a) von d.er iiinwohnergemeln.de ubernommen werden und es verblieb nun noeh ein baureifes Projekt für die Anlage d"es Ieuchtbiotopes auszuarbeiten und" die Fina.nzierung

zu regeln. Schon im Jahre 1966 hatte Herr P. Hufschmied, Zunzgen, für den Vogelsehutzverej.n Pläne für die Anlage von 2 Weihern im Hef-

letentälchen e.rrstel-lt, doch war der Zeitpunkt noch zu frijl für die Verwi-rk1.ichu.ng, da ím Zusammenhang mit dem Bau der N 2 und der erst angelaufenen Arbeiten der Fel-derregulieru.ng zuviele wichtige Nebenfragen noch ungel.ös-b v¿aren. AIs Student am Kant. Teehnj-kun Burgdorf , Abt, Tiefbau, sch.loss

18 11? 75 100'00Q

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Herr P. Hufsch¡nied L972 sein Studium mit der Diplomarbeit 'fWeiher im Hefletental[ ab. Die P]-anung und. ein ausführlicher Bericht über die Weihergestaltung und Unterhalt waren unter Zuzug von Fachleuten der Natunr¡issenschaften und d.es Naturschutzes erarbeitet word.en und stel.len eine StudÍe dar, i^rie sie wohl selten so gründlich und ausfi"ihrli-ch bezüglich Tiefbautechnik und Naturverbundenheit für ein Naturschutzobjekt in unserem Kanton vorgelegt wor.den ist. lei.der konnte dleses Projekt wegen d.er Kostenfolge nicht realisiert werd-en, doch diente es dem Kantonsforsta¡nt als Vorbild für d.ie Ausarbeitung eines vereinfachten und kostenmässig tragbaren neuen Projektes. ïm Sonmer 1976 konnte das Kantonsforstamt die von Forstingenieur J.Koyzar ausgearbeiteten Pläne mit einem neuen Kostenvoranschlag vorlegen, in denen a1l.e Begehren von !'elderregulierung, Kantonsf orst ant, Îi e f bauamt/'v/as se rbau, E inwohnergeme ind en Zun,z gen und Tennj-ken, der Kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission und des Vogelsehutzverei-ns Zunzgen in Rahmen d"er MögJ-ichkej-ten berücksichtist waren. Ïm Spätherbst l-976 rvurde unter Leitung von Forstingenieur-'r{. Eggli mi-t den Bauarbeiten begonnen, und arn 6,JuIi L977 ist die l^Iei-heranlage von der Einwohnergemeind.e übernommen word.en.

Das !'euchtbiotop Hefleten umfasst ca. L54.6 à, Im hintersten

Teil des Hefletentälchens gelegen, erstreckt es sich jn nordostsüdi,¡estlicher Richtung über ca. 170 m mit einer durchschnittlichen Breite von 4.0 bis 60 m. Der tiefste Pu¡kt im llordosten liegt auf 452 n ü,M., d,er höchste Punkt j.rn Südwesten a.uf 495 m ü.M. Der oberste, südwestliche Teil und die reehtsseitige, ste1le Uferböschung sind mit ì¡lald bewachsen, während der untere Teil - das Sumpfgebj-et - und. der obere Teil mit den belden Weihern als offen.es, nit Gebüschen und. einzelnen Bäumen bestocktes landl¡i-rtschaftsgebiet

bez,eichnet werden kann, das aber wegen seiner topographisch ungänstÍ-gen und schattigen Irage schon seit langer Zei.t nicht mehr landwirtschaftlich genutzt worden ist. Die beiden Weiher liegen im oberen TeiJ- des Tälchens und slnd du-rch aufgeschüttete Quer-

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rieget gestaut. Ueber d.en Querriegel (Damn) , der den unteren l{eiher staut, führt eln 4 m breiter \,lalderschlj-essungsweg, durch den d.ie Waldbewirtschaftung in der steilen tr'lanke westlich vom Hofe Hägler ertmals richtig ermöglicht und wesentlich erl-eichtert wj-rd.. Beide ÏIeiher sind ungefähr dreieckförmig. Der untere Weiher hat eÍne Wasserfläche von ea, 5.5 a mit der Wasseroberfläche auf 458 m ü.I1., der obe::e, grössere Weiher umfasst ca. 6.8 a nit der Itasseroberfläche auf 468 m ü.1{. Die grösste Wassertiefe beträgt im unteren l{eiher ça. 2,5 tx, im oberen Weiher ca. 3.5 m. Das tl{asser des l{efletenbächli durchfliesst beide Weiher und folgt un* terhalb des unteren Dammes wieder seinem natürlichen lauf. Um bei Hochv¡asser nach langem Regen, Gewittern oder Schneeschmelz,e das nuffülIen d,er Weiher mit Geschiebe zu verhind.ern und. díe Durch* flussgeschlrindigkeit mögli-chst konstant zu halten, wurd.e i.m Walde oberhalb des oberen Wei-hers ein geräumiges Absatzbecken erstellt, das über eine¡I einfachen Zufahrtsrreg bei Bedarf ausgeräumt werd-en kann. Die Talsohle unterhalb des unteren Dammes war und bleibt Sumpfgelände. Die bestehende Ver¡rässung r.¡urde erhöht durch die Anlage verschiedener kleiner Ausläufe aus dem l{efletenbach. Gl-eichzeÍtlg bildet dieses Sumpfland mit seiner lockeren Verbuschung eine Uebergangszone zum nördlich angrenzenden T.,and.wirtschaftsgebiet. Entsprechend" den d.r:ei verschledenen 0ekosystemen Sumpfgelän* de, lieÍher und Wald sind Sehutzziele und ?flegemassnahmen unterschiedlich und. erfordern besonders angepasste Schutz- und Pflegemassnahmen.

Das Sdnutzr,i-el für das Sumpfgelände ist die Srhaltung eines 1n unserem Kanton seltenen Feuchtbiotopes und. damit die Sicherung d.er Existenz derjenigen Pflanzen uncl Tfere, für d.eren Ged,eihen und Fortbestand Surnpfgelände Voraussetzung ist. ' Die erford"erlichen Pflegenassnahmen für das Sumpfgelände bestehen vor allem in der Ueberwachung cLes Bestockungsantej.les, da durch die unmittelbare Nähe des 'v{aldes c¡hne periodische Auslichtung cler Verbuschungsfläche das Areal in kurzer 'Zeít zu lJald umgÊ-

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wandelt würde. Der Bestockungsanteil im Sumpfgebiet soll höchstens einen Viertel der Fläche beanspruchen, und. einzelne Bäune dürfen nicht höher als 6 m wachsen. Period.isches Auslichten der Verbuschungsflächen, Zurückschneiden der Buschgruppen (Hötre, Dichte) und Entfernen von zu hoch wachsenden Bäumen sind âüss€rhalb der Vegetations- und Brutperiode der Vögel auszuführen. Ferner ist dle ständige Vernässung des Sumpfgebietes zu sichern indem Wasser aus dem Hefletenbach zugeleitet wird, das durch versehiedene Ausläufe wied,er in das Bachbett zurückflíessen kann. Gegebenenfalls si-nd gezielte Eingriffe vorzunehmen um die Existenz gefährdeter Pflanzen vor konkurrenzi-erenden Einwüchsen sicherzv-

stellen. Das Schutzziel für die beiden Weiher besteht in d.er Erhaltung dieser offenen ttrasserflächen a1s I,ebensraum für Amphibien, Reptilien und l,lasserj-nsekten. Fische dürfen nicht ausgesetzt werden. 0b sich Wasservöge1 (2.8. Enten) elnstellen, bleibt abzuwar-

!"r. Elne künstliche Uferbepflanzung (Binsen, Schilf, Röhricht) ist nicht vorgesehen, da sich mit der Zeit durch die Versamung der vorhandenen Pflanzen ei-ne natürl-iche Sukzession einstellen wird. ?flegemassnahmen in der Uferbepflanzung sÍnd während der nächsten J Jahre nicht vorzunehmen, da - wie oben gesagt - das natürliche, freie Ueberwachsen der Uferzonen d.urch keinerlel Eingriffe beeinträchtigt werden sol1. .Unterhaltsarbeiten in den Weiherbecken oder den Damnbauten sollten ebenfalls in den nächsten J Jahren nicht erforderlich sein, Ì¡enn nicht ausserordent-

líche Umstände dies erford"ern. Für das Wa]-dareal im Reservat besteht das Schutzziel in der Erhaltung der gegenwärtigen Waldpflanzengesellschaft. Die Bewírtschaftung des l'Ialdes ist nieht ausgeschlossen, doch hat diese gemäss ri.en von der Kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission erarbeiteten Richtl-inien für Schutz, Nutzung und Pf1ege von. Naturschutzgebieten im Wal-d.e zu erfolgen Unterhalt .und Pflege des FeuchtbÍotopes obl-iegen dem Eigen-

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tì.iner, d.h. der Gemeinde Zwrzgen, die jedoch die erwachsenden Aufgaben den Vogelschutzverein Zunzgen und ihrem Förster übertragen kann. Selbstverständlich steht das Arnt für Naturschutz und Denkmalpflege jederzeit zur Beantwortung von Fragen und zur Beratung zur Verfügung. Das neue, in jeder Beziehung girnstig gelegene Naturschutzgebiet soll jungen und alten Besuchern Freud"e bereiten und zvr Beobachtung und Besinnung dienen. Um das Schutzzie:-- zu gewährleisten sind jedoch bestimmte Gebote zu beaehten. Die Begehbarkeit muss auf die angelegten }{ege beschränkt werden und Hunde sind an der l.,eine zu fjihren. Ausgraben oder Pflücken von Pflanzen und Stören, Fangen oder Îöten von 'Iieren ist untersagt. Ebenso dürfen keine Tiere (2.8. Fische) ausgesetzt werden oder Neupflanzungen vorgenommen werden. Nur im Einvernehmen und. unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege können Veränd erungen im Naturschutzgebj-et vorgenommen werden. . 'Nachdem diesen Sonmer die langjährigen Beroühungen zur Errichtung einer l{eiheranlage in der Gerneinde Zunzgen dank bereitwilliger lr{ithilfe d.er massgebenden Behörd,en und Instanzen (Gemeind.erat, Felderregulierungskomnission, Meliorationsamt und Forstamt, Vogelschutzverej-n, Bund für Naturschutz Baselland, Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatkunde, Kantonale Natur- und Heinatschutzkommission) durch die gelungene tsertigstellung gekrönt worden sind, kann mit Genugtuung festgestellt werden, dass durch ein weiteres l'euchtbiotop Ín unserem Kanton der besonders bedrohten tr'lora und. Fauna von Nasstandorten elne gesicherte Existenzgrundlage geschaffen worden ist.

r//'. 1. Das Feuchtbiotop Hefleten, Zunzgen, FR Parzelle Nr. 2/6A.6 (ca. 94.2 a) und FR Parzefle Nr. 60,10 (ea. 60,4 a) , Eigentum d.er Einwohnergemeinde Zwtzgen, ist gçstützt auf $ 9 Ae" Verordnung bet::effend den Natur- und" Heimatschutz vom J0. April L964 in d,as Inventar der geschützten }Taturdênkmäler aufzunehmen.

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2. Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur nit dem Ðinverständnis und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.

7. Das Schutzziel ist die Erhal-tung des Feuchtbiotopes für eine ungefährdete, natürliche Entwicklung von Flora und Fauna.

4. Folgende Schutzmassnahmen sind. einzuhalten: a) Verbote: Ausgraben, Pfl-üeken und Einbringen von Pflanzen. Stören, Fangen, Töten und Aussetzen von Ti-eren.

b) Einschränkungen¡ Die trlege d.ürfen nicht verlassen werden; Hunde sj-nd an der Leine zu führen.

5. Unterhalt u¡d ?fl.ege obliegen der Gemeind"e Zunzgen, die jedoch die err¡achsend.en Aufgaben d.em Vogelschutzverein Zunzgen und ihrem Förster übertragen kann. Gegen diesen Beschluss kann j-nnert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in liestal Besehwer-

de erhoben werden. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Mitteilung an Gerneinderat Zunzgen (Z) Grundbuchamt Si-ssach Schwej-2. Bund für Naturschutz, tiartenberg-

strasse 22, Basel

Bund für Naturschutz Basel-land,, Dr. H.P. Gyger, Renggenweg 5, Sissach Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Dr. G. Wi-ener, Grünhagweg 2, liestal Vogelschutzverein Zunzgen, André ltlohler-Schaub,

Präsident, Al-te landstrasse 10, Zunzgen

,T

a

Kantonsforstamt

Melioratlonsant liefbauamt, Abt. ltasserbau Reglonalplanungsstelle beider Basel, lfestal. Po].izej.direkti-on Rechtsabtellung Baudlrektion Ant für Naturschutz und Denknalpflege (l) Baudlrektion (z)

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Der landschrelber¡