Hemmiken, Steingraben

Waldreservate · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
1558
Art
Waldreservate
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
08.08.2000
In Kraft seit
08.08.2000

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1558

vom 8. August 2000

Aufnahme des Gebietes „Steingraben“, Gemeinde Hemmiken, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft

Bereits im Jahre 1978 wurden die Schilfsandsteingrube im „Steingraben“ und der DambachWeiher als kleinflächige Gebiete in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen (RRB Nr. 1936 vom 18. Juli 1978). Gestützt auf die seither erarbeiteten kantonalen Naturinventare, welche dem Gebiet regionale Bedeutung zuweisen, wurde 1994 im Auftrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission sowie in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hemmiken und dem Forstamt beider Basel ein detailliertes Schutz- und Pflegekonzept mit Abgeltungsberechnung erstellt. Darauf basierend wird nun das ganze Gebiet des „Steingrabens“ in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

Geologie Das Gebiet „Steingraben“ befindet sich in gut erschlossener Lage nordwestlich des Siedlungsgebietes in einer Höhenlage zwischen 500 und 590 m ü. M. Das bewaldete Gebiet gehört zum Tafeljura. Die Gesteinsschichten sind hier ziemlich flach gelagert und fallen nur geringfügig um einige Grade nach Süden ein. Das Steingrabenbächli mit seinen Seitenbächen hat sich in diese Felsschichten tief eingeschnitten und einen markanten Erosionsgraben gebildet. Dadurch wurden im Steingraben verschiedene Gesteinsschichten des Keupers angeschnitten: vor allem der Schilfsandstein sowie Bunte Mergel, Tone und Dolomite. Diese Schichten wurden zur Zeit des oberen Trias vor rund 200 Millionen Jahren gebildet. Damals gab es in dieser Gegend seichte Meeresbecken und Lagunen sowie lokale Flussdeltas, in welchen sich Sandschüttungen anhäuften. Der Sand wurde im Laufe der Erdgeschichte durch das Gewicht jüngerer Schichten kompakter und schliesslich durch Kalkausfüllung zu festem Gestein zementiert. So ist auch der Schilfsandstein entstanden. Er wird so genannt nach den verkohlten Pflanzenresten, die häufig in den unteren Schichten des Schilfsandsteines vorkommen und früher fälschlicherweise als Schilf gedeutet wurden. Die Riesenschachtelhalme von Hemmiken sind in der Fachwelt berühmt geworden und können in den Museen von Liestal und Basel bewundert werden. Im Gebiet selbst sind sie nicht mehr zu entdecken, da die pflanzenführenden Schichten durch den Abraum aus der Abbauzeit des Steinbruches zugedeckt sind. Der Abraum wurde meist zu Haufen aufgeschüttet, die noch heute gut erkennbar sind. Über dem Schilfsandstein folgen die unteren Bunten Mergel, darüber der Gansinger Dolomit und die oberen Bunten Mergel. Meist sind diese Schichten von Gehängelehm bedeckt. Nur die gut gebankten, gelb- bis graubeigen Gansinger Dolomite (Calzium-Magnesium-Karbonate) sind stellenweise aufgeschlossen und bilden im Gelände eine wahrnehmbare Steilstufe. Dieser Dolomit wurde wie der Schilfsandstein zeitweise als Baustein abgebaut, davon zeugen die aufgelassenen Gruben im nördlichen Teil des Gebietes. Die bekannteren Schilfsandsteinbrüche von Hemmiken befanden sich vor allem an der Westseite des Steingrabens.

P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Steingraben_Hemmiken\RRB\RRB_Steingraben_2000_1558.doc

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Die Steingruben von Hemmiken Die Gemeinde Hemmiken hat 1939 auf die Landesausstellung hin die Abbauwerkzeuge der Steinhauer in ihr Gemeindewappen übernommen. Damit wurde dem früheren Handwerk ein gebührendes Zeichen gesetzt und die grosse Bedeutung der Steinhauerei für die Gemeinde Hemmiken gewürdigt. Zu diesem Zeitpunkt ruhten die Werkzeuge allerdings schon ein Viertel-Jahrhundert. Denn im Jahre 1914 legte der letzte Steinhauer aus gesundheitlichen Gründen im Alter von 55 Jahren sein Handwerk nieder. Er hiess Jakob Buser und trug den gleichen Namen wie der erste Hemmiker Steinmetz, welcher rund hundert Jahre zuvor anfangs des 19. Jahrhunderts mit der Steinhauerei begann. Gelegentlich wurde der Hemmiker Schilfsandstein zwar schon früher gebrochen, wie einzelne Treppen-Steine und Türschwellen in der Ruine Farnsburg zeigen. Doch im grossen Stile wurde der Abbau erst im 19. Jahrhundert betrieben. In der Blütezeit um die Mitte des Jahrhunderts beschäftigten 12 Steinhauermeister als Grubenbesitzer insgesamt bis zu 40 Gesellen und Lehrlinge! Der Sandstein war zwar leicht zu bearbeiten, die staubige Arbeit dennoch schwer und gesundheitsschädigend, so dass viele Steinhauer früh an Lungenkrankheiten starben. Einzelne kamen auch durch Unfälle im Steinbruch um. Die behauenen Steine dienten als Einfassungen für Fenster, Türen und Scheunentore sowie als Platten und Stützen für Kunst-Öfen. Sie wurden zunächst im eigenen Dorf und der näheren Umgebung verwendet, später arbeitete man vor allem für den Export. In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts wurde es nach und nach stiller im Steingraben. Die geologischen Verhältnisse machten den Abbau von Jahr zu Jahr schwerer. Man musste immer tiefer graben, um zu den besten Steinqualitäten zu gelangen. Immer grössere Schuttmengen mussten erst abgeräumt werden. Zudem hatte man mit metertief eindringendem Wasser zu kämpfen. Schliesslich machte die Konkurrenz von Kunststein den Abbau vollends unrentabel, so dass bis 1914 alle Gruben aufgegeben wurden. Die alten Gruben sind seither derart zerfallen, dass der Schilfstandstein heute nur noch an wenigen Stellen aufgeschlossen ist. Auch diese letzten Aufschlüsse, die eine geologische Seltenheit im Kanton bedeuten, sind stark am Verfallen, weshalb 1995 Teile davon wieder freigelegt wurden. Die bewegte Geschichte der Hemmiker Steinbrüche ist im Heimatbuch von Hemmiken ausführlich dokumentiert worden.

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Der Naturwert Durch die natürlichen Erosionsvorgänge und die menschlichen Abbau-Tätigkeiten entstand ein ausgeprägtes Relief, welches zu einem kleinflächigen Standortmosaik mit entsprechend abwechslungsreicher Vegetation führte. Dies zeigt sich deutlich in den je nach Untergrund kleinräumig wechselnden Waldgesellschaften: • an den tieferen und feuchteren Standorten wächst der Aronstab-Buchenwald; • auf den trockeneren Abraumhalden stockt der Lungenkraut-Buchenwald; • bei den Abbauwänden gedeiht der Waldmeister-Buchenwald mit Hainsimse, eine sauren Boden anzeigende Gesellschaft; • oberhalb des Abbaugebietes kommen weitere Ausbildungen des Waldmeister-Buchenwaldes vor; • auf den lehmigen Hängen im nördlichen Teil finden sich wechselfeuchte Varianten des Lungenkraut-Buchenwaldes. Auch die Waldföhre gedeiht hier gut.

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Im Wald kommen vier Spechtarten vor: Grauspecht, Grünspecht, Kleinspecht und Buntspecht. Davon stehen Klein-, Grau- und Grünspecht auf der Roten Liste. Das westlich angrenzende Hochstammobst-Gebiet wurde im Ornithologischen Inventar als Wertegebiet bezeichnet. Hier leben weitere Arten der Roten Liste wie der Neuntöter und der Rotkopfwürger. Die Waldränder weisen unterschiedliche Qualität auf. An vielen Stellen ist eine ökologische Aufwertung gut möglich und wünschenswert. Im Rahmen der Felderregulierung wurde 1977 im unteren Teil des Steingrabens der Dambachweiher angelegt, in welchem damals Feuersalamander, Grasfrosch, Erdkröte, Bergmolch, Fadenmolch und sogar der Laubfrosch festgestellt wurden. Heute dürften nur noch Grasfrosch, Erdkröte und Bergmolch im Weiher vorhanden sein. Vor allem die im Weiher vor einigen Jahren ausgesetzten Fische (vermutlich Karpfen) wirken sich auf die Amphibienbestände negativ aus. Der Weiher wird vom Steingrabenbächli gespeist, welches einer Quelle am Fusse eines Abraumhügels im Wald entspringt. Am unteren Rand des Gebietes fliesst das von Hochstauden und Weidengebüsch begleitete Müslenbächli in den Weiher. In der Mulde hinter dem Dambachweiher liegt als Rest des ursprünglichen Sumpfgebietes eine Hochstaudenflur mit Mädesüss, Kohldisteln, Riesen-Schachtelhalm u.a. Auf der vertraglich gesicherten Blumenwiese oberhalb des Weihers kommen u.a. Aufrechte Trespe, Flockenblume, Skabiose, Wundklee, Wiesensalbei, Margriten, Herbst-Zeitlosen sowie Feldgrillen und diverse Schmetterlingsarten vor. Das Gebiet „Steingraben“ ist aufgrund der bedeutenden Naturwerte in zahlreichen Inventaren erfasst worden: Schon früh wurde es ins Naturschutzgutachten 1971 aufgenommen und 1976 im Regionalplan Landschaft als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das Gebiet ist auch Teil des Objektes „Sissacher Flue, Staufen, Farnsburg, Steingraben“ im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN-Inventar). 1978 erfolgte die kleinflächige Unterschutzstellung der Schilfsandsteingrube und des Dambachweihers durch Regierungsratsbeschluss (RRB Nr. 1936). Deshalb hat die Gemeinde das Gebiet im Zonenplan Landschaft der Gemeinde als Naturschutzzone ausgeschieden. Das kantonale Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte und das Waldinventar weisen dem „Steingraben“ regionale Bedeutung zu. Das ehemalige Steinbruchgebiet des heute weitgehend bewaldeten Steingrabens hat somit als kulturhistorisches und naturkundliches Objekt regionale Bedeutung. Der Schilfsandstein-Aufschluss ist als Geologisches Objekt sogar im Inventar der Geotope von nationaler Bedeutung aufgeführt. Die wichtigsten Schutzziele für das neue Naturschutzgebiet sind: a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Erhaltung und Förderung des Schilfsandstein-Aufschlusses als Geologisches Naturobjekt von nationaler Bedeutung; c. Förderung und Erhaltung eines strukturreichen und stufig aufgebauten Dauerwaldes mit bedeutendem Tot- und Altholzanteil; d. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; e. Erhaltung der Nassstandorte im Wald und der naturnahen Fliessgewässer; f. Erhaltung und Förderung des Dambachweihers mit seinen charakteristischen Lebensgemeinschaften, insbesondere als Amphibien-Laichgewässer; g. Erhaltung und Förderung von Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren; h. Erhaltung und Förderung von Magerwiesen; i. Erhaltung und Förderung der Arten der Roten Listen, insbesondere der Spechte und Amphibien sowie der Arten der Feucht- und Magerwiesen; j. Erhaltung und Förderung als kulturhistorisch bedeutsames Objekt.

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Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes „Steinengraben“ beträgt 17,83 ha, wovon 16,77 ha Wald und 1,06 ha Weiher und Wiesland. Es umfasst die Parzellen Nr. 1135, Nr. 1145 (mit Dambachweiher und Wiesen) sowie Teilflächen der Parzelle Nr. 1141 und Nr. 1400, welche alle der Bürgergemeinde Hemmiken gehören. Das Schutz- und Pflegekonzept vom 22. April 1994 und die Abgeltungsberechnung vom 12. November 1999 bilden die Grundlagen für die Umsetzung der Schutzziele im neuen Naturschutzgebiet. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist dieses Schutz- und Pflegekonzept zu überprüfen und die finanzielle Abgeltung allfälliger Mindererträge neu zu ermitteln. Die Bürgergemeinde und der Gemeinderat Hemmiken sind mit der Aufnahme des Gebietes in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag des Forstamtes beider Basel und der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung. ://:

1.

Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 19911 wird das Gebiet „Steingraben“, bestehend aus den Parzellen Nr. 1135 und Nr. 1145 sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 1141 und Nr. 1400, alle im Eigentum der Bürgergemeinde Hemmiken, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen:

2.

Der Perimeter des neuen Naturschutzgebietes ist in beiliegendem Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 17,83 ha, davon 16,77 ha Wald.

3.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die Abgeltung gemäss §§17 und 18 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 festzulegen und zu Lasten des Budgets 2000 dem Konto 2355.562.70-002 zu verbuchen.

4.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.

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GS 3159 SGS 790

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Verteiler:

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Bürgergemeinde Hemmiken, 4461 Hemmiken Gemeinderat Hemmiken, 4461 Hemmiken Revierförster Markus Lüdin, Im Baumgärtli 3, 4460 Gelterkinden Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Forstamt beider Basel Polizeiposten Buus, Laigweg 5, 4463 Buus Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Landeskanzlei (Publikation) Amt für Raumplanung Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft (3) Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Bau- und Umweltschutzdirektion (2)