Häfelfingen, Teufleten

Waldreservate · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
1555
Art
Waldreservate
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
08.08.2000
In Kraft seit
08.08.2000

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1555

vom 8. August 2000

Aufnahme der Gebiete „Teufleten“ und „Wisenberg“, Gemeinde Häfelfingen, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft

Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeitete die Bürgergemeinde Häfelfingen 1998 gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die naturschützerisch wertvollsten Waldstandorte im Gemeindebann Häfelfingen, welche unter kantonalen Schutz gestellt werden sollten. Darauf basierend werden nun die beiden Gebiete „Teufleten“ und „Wisenberg“ in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

Teufleten Das Gebiet „Teufleten“ befindet sich südlich des Siedlungsgebietes in einer Höhenlage zwischen 600 und 700 m ü. M. Es ist ein rundum fast vollständig abgeschlossener, einsamer Talkessel, welcher nur durch einen Stichweg und einen kleinen Wanderweg erschlossen ist. Von Bad Ramsach her fliesst der Eimattbach durch das Tobel und stürzt sich in einem Wasserfall über die 10 m hohe Felsstufe, welche den markanten oberen Rand des Kessels bildet. Das Felsband besteht aus dem bekannten Hauptrogenstein, welcher viele der imposanten Flühe sowohl des Faltenjuras wie auch des Tafeljuras bildet. Häfelfingen befindet sich im nördlichen Randbereich des Faltenjuras, dessen Faltenbündel sich bis mehrere Kilometer weit über den flachen Tafeljura geschoben haben. Der Eimattbach schnitt die vorderste Überschiebungs-Falte an. Das eindrückliche tobelartige Kerbtal ist in dieser schroffen Ausbildung ungewöhnlich. Das "hufeneisenähnlich" verlaufende Felsband wird als Abrisskante eines frühpleistozänen Murganges gedeutet. Die ausgeprägte Topographie des tief eingeschnittenen Talkessels ist verantwortlich für die kleinflächige Standortvielfalt mit einem entsprechenden Mosaik an seltenen und repräsentativen Waldgesellschaften. Auf den Felsen und im Bereich der trockeneren Hangkanten wächst der Blaugras-Buchenwald sowie der seltene Orchideen-Föhrenwald mit artenreicher Krautschicht, Orchideen und viel Totholz. Auch die seltene Berg-Kronwicke kommt hier vor. Im eigentlichen Talkessel hingegen herrscht ein luftfeuchtes Klima. Hier gedeiht auf den steilen Geröllhalden unterhalb der Felswände der seltene Hirschzungen-Ahornwald, ein typischer Schluchtwald, und der repräsentativ ausgebildete Linden-Zahnwurz-Buchenwald mit auffällig vielen Eiben. Die Quellaustritte unter den Felsen und der natürliche Waldbach mit Wasserfall und schönen Tuffstellen mit Lebermoosen runden das Bild ab. Der in sich abgeschlossene Talkessel mit den schwer zugänglichen steilen Hängen eignet sich gut als ungestörte Altholzinsel. Die südlichen wie auch nördlichen Waldränder bieten sich zur ökologischen Aufwertung an. Aufgrund dieser bedeutenden Naturwerte ist das Gebiet „Teufleten“ ins kommunale Naturinventar aufgenommen worden und im kantonalen Wald-Inventar sowie im "Inventar der geomorphologischen Objekte" als Objekt von regionaler Bedeutung aufgeführt. Die wichtigsten Schutzziele für das neue Naturschutzgebiet sind:

P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Teufleten_Häfelfingen\RRB\RRB_Teufleten_Wisenberg_2000_1555.doc

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a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; c. Förderung und Erhaltung von Alt- und Totholz sowie von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen; d. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; e. Erhaltung der ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; f. Erhaltung des naturnahen Fliessgewässers; g. Erhaltung und Förderung der Eibe, der geschützten Arten sowie der Arten der Roten Listen. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes „Teufleten“ beträgt 10,86 ha (alles Waldareal). Es umfasst eine Teilfläche von Parzelle Nr. 348, welche der Bürgergemeinde Häfelfingen gehört.

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Wisenberg Das Gebiet „Wisenberg“ liegt südöstlich des Siedlungsgebietes direkt oberhalb Bad Ramsach in einer Höhenlage zwischen 760 und 950 m ü. M. Es ist vorwiegend nach Westen exponiert und weist eine Nord- und eine Südflanke auf. Häfelfingen befindet sich, wie oben erwähnt, am Nordrand des Faltenjuras, der sich hier weit über den Tafeljura geschoben hat. Im Bereich dieser Überschiebungszone treten denn auch die Quellen von Bad Ramsach zutage, die etwas unterhalb des Schutzgebietes liegen. Die Felsbänke und Felsrippen des Wisenberg werden - anders als bei der Teufleten-Fluh, welche aus Hauptrogenstein besteht - durch den erdgeschichtlich älteren Haupt-Muschelkalk aus der Trias-Zeit gebildet. Der Muschelkalk ist bei der Aufschiebung in mehrere Kleinfalten mit kleineren Überschiebungen gestaucht worden. In den synklinalen Mulden dieser Kleinfalten liegen die weichen, tonigen Schichten des Keupers, in den Randbereichen tritt jeweils der poröse Muschelkalk-Dolomit an die Oberfläche. Diese unterschiedlich durchlässigen Schichten bilden den geologischen Untergrund und prägen zusammen mit den Expositionsverhältnissen die standörtliche Vielfalt der beiden Bergwiesen des Mittleren Wisenberges und der Hasmatt. Die einmalig schönen, ganz von Wald umschlossenen Magerwiesen weisen eine breite Garnitur von trockenen bis feuchten Pflanzengesellschaften auf. Botanische Besonderheiten sind Orchideen, Teufelskralle, Rauhaarige Gänsekresse, Skabiose, Frühlings-Schlüsselblume sowie Kohldistel und andere Feuchtezeiger. Die artenreichen Magerwiesen sind heute alle vertraglich gesichert. Die angestrebte ökologische Aufwertung der angrenzenden Waldränder wird eine wertvolle Ergänzung dieser Magerstandorte sein. Das Waldgebiet zeigt ein vielfältiges Mosaik an seltenen und natürlich ausgebildeten Waldgesellschaften. Auf den sonnig-trockenen Felsstandorten finden sich grössere Bestände des Schneeheide-Föhrenwaldes, des Blaugras-Buchenwaldes und des Weisseggen-Buchenwaldes. Auf feuchterem Blockschutt stockt kleinflächig der Hirschzungen-Ahornwald. An der schattigen Nordflanke kommt der seltene, urwaldähnliche Farn-Tannenmischwald vor. In den übrigen Gebieten gedeihen verschiedene Ausbildungen des Zahnwurz-Buchenwaldes und des Linden-Zahnwurz-Buchenwaldes. Besonders hervorzuheben sind neben dem Vorkommen von Orchideen unter anderem die Herzblättrige Kugelblume, das Einseitswendige Wintergrün, die BergFlockenblume und der Gelbe Enzian. Bei den Vögeln ist der Berglaubsänger von Bedeu-

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tung. Nordöstlich grenzt an den Wisenberg ein Ornithologisches Wertegebiet an, welches der Hohltaube Lebensraum bietet. Die Hohltaube ist auf ein Netz von Altholzinseln angewiesen: die am Wisenberg vorgesehenen ungestörten Altholzinseln leisten einen Beitrag an das erforderliche "Angebot". Der „Wisenberg“ ist aufgrund seiner Naturvielfalt in das kommunale Inventar der schutzwürdigen Naturobjekte aufgenommen worden und im kantonalen WaldInventar als Objekt von regionaler Bedeutung aufgeführt. Die Bergwiesen sind im Inventar der Trockenstandorte des Kantons Basel-Landschaft enthalten. Die wichtigsten Schutzziele für das neue Naturschutzgebiet sind: a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; c. Förderung und Erhaltung von Alt- und Totholz; d. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen; e. Förderung von plenterartig bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen; f. Förderung lichter Waldbestände als Lebensräume licht- und wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten; g. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; h. Erhaltung der ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; i. Erhaltung und Förderung der Bergwiesen als Magerwiesen und Feuchtwiesen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; j. Erhaltung und Förderung geschützter Arten sowie der Arten der Roten Listen. Der "Wisenberg" ist ein beliebtes Ausflugsziel. Um die bestehenden Naturwerte erhalten zu können, ist eine geeignete Besucherlenkung wichtig. Die erforderlichen Massnahmen sind jeweils gemeinsam mit Gemeinde, Bürgergemeinde und dem Forstamt beider Basel festzulegen. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes „Wisenberg“ beträgt 33,25 ha, wovon 22,46 ha Wald. Es umfasst folgende Parzellen: Parzelle Nr.:

Flurname:

Grundeigentümerin: Fläche:

Waldanteil:

335 (Teilfläche) 336 337

Wisenberg Mittl. Wisenberg Hasmatt

Bürgergemeinde Bürgergemeinde Bürgergemeinde

22,46 ha 6,61 ha 4,18 ha

22,46 ha -

33,25 ha

22,46 ha

Total

Der Schutz- und Pflegeplan und die dazugehörige Abgeltungsberechnung vom 22. September 1998 bilden die Grundlagen für die Umsetzung der Schutzziele in den neuen Naturschutzgebieten. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist dieser Schutz- und Pflegeplan inhaltlich zu überprüfen und die sich daraus ergebenden finanziellen Abgeltungen neu zu ermitteln.

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Die Bürgergemeinde und der Gemeinderat Häfelfingen sind mit der Aufnahme der beiden Gebiete in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag des Forstamtes beider Basel und der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung. ://:

1.

Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 19911 werden die beiden folgenden Gebiete als Objekte von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen: • • •

„Teufleten“, bestehend aus einer Teilfläche von Parzelle Nr. 348, im Eigentum der Bürgergemeinde Häfelfingen; „Wisenberg“, bestehend aus einer Teilfläche von Parzelle Nr. 335 sowie den Parzellen Nr. 336 und Nr. 337, alle im Eigentum der Bürgergemeinde Häfelfingen.

2.

Die Perimeter der beiden neuen Naturschutzgebiete sind in den beiliegenden Plänen eingetragen. Die Gesamtfläche beider Gebiete zusammen beträgt 44,11 ha, davon 33,32 ha Wald.

3.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die Abgeltung gemäss §§17 und 18 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 festzulegen und zu Lasten des Budgets 2000 dem Konto 2355.562.70-002 zu verbuchen.

4.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.

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GS 3159 SGS 790

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Verteiler:

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Bürgergemeinde Häfelfingen, 4445 Häfelfingen Gemeinderat Häfelfingen, 4445 Häfelfingen Revierförster Johann Schneider, Eselweg 283, 4497 Rünenberg Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Forstamt beider Basel Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Landeskanzlei (Publikation) Amt für Raumplanung Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft (3) Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Bau- und Umweltschutzdirektion (2)