Rickenbach, Ormalingen, Farnsberg
Waldreservate · Basel-Landschaft
Dokument
- Nummer
- 1779
- Art
- Waldreservate
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Landeskanzlei
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 28.11.2006
- In Kraft seit
- 28.11.2006
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1779
vom 28. November 2006
Aufnahme der Gebiete "Chienberg" und "Farnsberg", Gemeinden Böckten, Gelterkinden, Ormalingen, Rickenbach, Sissach und Wintersiirgen, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeiteten die Bürgergemeinden Wintersingen, Rickenbach und Böckten in den Jahren 2001 und 2005 gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und'der kantonalen Naturschutzfachstelle je ein Nutz- und Schutzkonzept für die naturschützerisch wertvollen Waldstandorte der drei Gemeinden. Darauf basierend werden nun die Gebiete "Chienberg", Gemeinden Böckten, Gelterkinden, Rickenbach, Sissach und Wintersingen, sowie "Farnsberg", Gemeinden Rickenbach und Ormalingen, in das lnventar der geschü2ten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
1.
Naturschutzgebiet"Chienberg"
Der bis 745m hohe "Chienberg" befindet sich nördlich von Sissach im Bereich des Tafeljuras. Er ist der landschaftsprägende "Hausberg" der Gemeinden Böckten, Rickenbach, Sissach und Wintersingen. lm Norden haben sich der Wintersinger Bach, im Osten das Rickenbächli und im Süden die Ergolz tief in das Tafeljuraplateau eingeschnitten. Dabei wurden der "Chienberg" und auch der benachbarte "Farnsberg" als Tafelreste herausmodelliert. Für die Entstehung des heutigen Reliefs spielten auch tektonisch bedingte Störungen in den Gesteinspaketen eine Rolle. So durchziehen mehrere Venrverfungen das Gebiet von Südwesten nach Nordosten und der Tafeljura ist hier in zahlreiche Horste, Gräben und Schollen unterteilt, die alle im Zusammenhang mit dem Einsinken des Rheingrabens im Tertiär entstanden sind. Die relativ flach gelagerten und nur leicht nach Süden geneigten Gesteinsschichten der mächtigen Jura-Tafel bestehen hauptsächlich aus Hauptrogenstein. Dieses gut gebankte Kalkgestein bildet die drei markanten Flühe "Rickenbacher Flue", "Böckter Flue" und "Sissacher Flue" sowie den benachbarten, tektonisch verwandten "Farnsberg". Rings um die widerstandsfähigere Tafel sind durch Erosion die darunter liegenden, älteren, weicheren und zum Teil fossilienreichen Schichten des Unteren Doggers freigelegt worden. Sie sind hangabwärts stellenweise überlagert von Gehängeschutt, welcher früher in mehreren alten Griengruben abgebaut wurde.
Das neue Naturschutzgebiet "Chienberg" weist eine Gesamtfläche von 65,67 ha auf, wovon 62,68 ha Wald. Die unter Schutz gestellten Pazellen befinden sich schwerpunktmässig in Böckten, Rickenbach und Wintersingen. Kleine Flächenanteile liegen in den Gemeinden Gelterkinden und Sissach. Es umfasst folgende Grundstücke:
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Parzellen-Nr
Gemeinde Eigentümer/in
485 (Teilfläche)
Böckten Gelterkinden Rickenbach Rickenbach Rickenbach Sissach Wintersingen Wintersingen Wintersingen Wintersingen Wintersingen Wintersingen Wintersingen Wintersingen Wintersingen
3868 1226 (Teilfläche) 1264 (Teilfläche) *
1230 1127 787
792 (Teilfläche) 1
000
789 * 995 (Teilfläche) *
786 790 1 009
1010
Total
Bürgergemeinde Böckten Bürgergemeinde Rickenbach Bürgergemeinde Rickenbach Einwohnergemeinde Rickenbach Kanton
Bürgergemeinde Wintersingen Bü rgergemeinde Wintersingen Bürgergemeinde Wintersingen Bürgergemeinde Wintersingen Einwohnergemeinde Wintersingen Einwohnergemeinde Wintersingen ANH Sissach ANH Sissach Kanton Kanton
Fläche (in ha)
Wald (in ha)
15.78 0.97 11.07 0.06 1.60
15.78 0.97 11.07 0.06 0.92
0.71
0.71
0.08 32.22 0.27
0.08 32.22 0.27
0.1 1
0.1 1
0.03 0.52 1.20 0.54
0.03 0.17 0.00 0.25 0.04
65.67
62.68
0.51
* Waldweg
Die seit 2002 mit Dienstbarkeitsverträgen geschützten Waldflächen der "Sissacherflue - lsletenebeni" grenzen unmittelbar an das neue Naturschutzgebiet und bilden ein zusammenhängende's Objekt.
1.1 Beschreibung Der "Chienberg" ragt rund 400m über das Ergolztal. Zuoberst weist er ein fast rechteckiges Tafel-Plateau auf mit scharfen, durch Kalkflühe gebildete Kanten, kretenartig ausgezogenen Spornen, ausgedehnten Felsschutthalden und grossflächigen Hängen in allen Expositionen. Der "Chienberg" liegt grösstenteils in der Submontanstufe und zeigt in seiner Gesamtheit ein vielgestaltiges Spektrum an natürlichen Laubwäldern mit zahlreichen, repräsentativen und seltenen Waldgesellschaften. Auf dem in der Gemeinde Wintersingen gelegenen Nordhang des "Chienberges" wächst ein naturnaher Buchen-Mischwald mit verschiedenen Ausbildungen des Z.ahnwuz- und des Linden-Zahnwurz-Buchenwaldes. Auf den gut wüchsigen Standorten hat sich ein hoher Hallenbuchenwald entwickelt, stellenweise altholzreich und mit Höhlenbäumen. Die feuchteren Stellen zeigen einen typischen Aronstab-Buchenwald mit Bärlauchteppich, im östlich gelegenen Gebiet des "Chienisholz" ist auf dem feuchten Rutschhang der seltene Seggen-Bacheschenwald mit Riesenschachtelhalm ausgebildet. Nicht weit davon findet sich ein idyllischer, teiMeise besonnter Waldweiher in einer zugewachsenen, lehmigen Grube.
Auf der Ost-Seite des Plateaus liegt die sehr steile, zur Gemeinde Rickenbach gehörende "Rickenbacher Flue". Die darunter liegende Felsschutthalde ist eine der grössten periglazialen Schutthalden der Region und zeigt verschiedene Sukzessionstadien von der offenen Geröllhalde bis zum Wald. Durch den kleinflächigen Wechsel verschiedenster Bodentypen hat sich hier ein Mosaik an seltenen Waldgesellschaften entwickelt mit BlaugrasBuchenwald, Linden-Zahnwurz-Buchenwald mit lmmenblatt und Weissseggen-Buchenwald
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mit kriechendem Liguster. Auf den stabilen Böden weiter hangabwärts sind verschiedene Varianten des Lungenkraut- und des Zahnwurz-Buchenwaldes ausgebildet. Kleinflächig kommen auch Fragmente des Blockfichtenwaldes vor. Das Gebiet direkt unter der Fluh zeigt eine ausgesprochen reichhaltige Flora mit seltenen und geschützten Pflanzen, darunter Astige Graslilie, Golddistel, Berg-Margerite, Braunrote Sumpfwuz (Orchideen-Art), Breitblättriges Laserkraut, Ruprechtsfarn, Rundblättriges Wintergrün, Gefranster Enzian und BergBaldrian. Die lichten, steinigen Pionier- und Waldstandorte der "Rickenbacher Flue" sind gemäss Reptilien-lnventar ideale Lebensräume für Schlangen und Eidechsen, wobei die letztgenannten auch am nordöstlichen Sporn des "Chienberges" vorkommen. "Die Rickenbacher Flue" und die "Böckter Fue" sind zudem Teil des Ornithologischen Wertgebietes "Sissacher Fluh - Chienberg", welches mehrerer Arten der Roten Liste aufweist, wie Grau-, Grün-, Schwarz- und Kleinspecht, Berglaubsänger, Dohle und der an den Felsen brütende Kolkrabe. Die "Böckter Flue" am Südosthang, welche bis zur Ruine "Bischofstein" reicht und zur Gemeinde Böckten gehört, weist ähnlich wertvolle Standorte auf wie die "Rickenbacher Flu". Hier kommen der seltene Flaumeichenwald und der seltene Ahorn-Lindenwald vor. Auf der Schutthalde wächst - im Gegensatzzur Rickenbacher Flue" ein pionierartiger Hasel-Wald.
lm nordöstlich gelegenen Gebiet "Neuenmatten" grenzt ein magerer, stellenweise feuchter Wiesenbereich an den Wald, in welchem die typischen Wiesenblumen vorkommen, wie: Gemeine Flockenblume, Acker-Witwenblume, Margerite, Wiesen-Glockenblume und Herbstzeitlose. An den mageren Stellen finden sich als typische Magenruiesen-Arten Wiesen-Salbei, Frühlings-Schlüsselblume, Kriechender Hauhechel, Knolliger Hahnenfuss und Kleiner Wiesenknopf. Diese Wiese ist auf drei Seiten von Waldrändern umfasst, die sich gut zur naturnahen Gestaltung eignen. Von lnteresse ist ferner der dem Kanton gehörende Hangrutsch-Bereich mit dem "Chienisholzbächli" im Gebiet "Matt" in Wintersingen. Dieser grosse Hangrutsch ereignete sich als Folge starker Niederschläge im Februar 1999. Nachdem der Hang stabilisiert werden konnte,
wurde 2001 im oberen Bereich vom Kanton Land zu Naturschutzzwecken erworben. Das reich strukturierte Gelände weist heute bereits eine beachtliche Artenvielfalt auf. So brütet hier dei seltene Neuntöter. Aussergewöhnlich an diesem Standort ist auch das Vorkommen der wärmeliebenden Gemeinen Sichelschrecke. Für den Hangrutschbereich wurde ein detaillierter Pflegeplan erarbeitet. Die Offenlandbereiche werden versuchsweise mit Ziegen beweidet, um die einsetzende Verbuschung zurückzudämmen.
1.2 Bedeutung und Schutzziele Der "Chienberg" wurde schon im Naturschutzgutachten 1971 als wertvoll erkannt und zusammen mit einem Teil der umgebenden Tafeljura-Landschaft, welche über das Gebiet "Staufen" bis zum "Farnsberg" reicht, als schützenswerte Landschaft von nationaler Bedeutung ausgewiesen (BLN-Gebiet Nr. 1104 Tafeljura nördlich Gelterkinden). lm Regionalplan Landschaft 1980 wurde deshalb die Kernzone des "Chienberg" als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Teilgebiete des "Chienberg-Nordhanges", die "Rickenbacher Flue" und die "Böckter Flue" wurden später auch in die kommunalen Naturinventare aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft der Gemeinden als Naturschutzzonen ausgeschieden. lm kantonalen Wald-lnventar 1994, im Waldreservatskonzept beider Basel 2003 und im Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte 1995 ist der "Chienberg" als Objekt von regionaler Bedeutung aufgeführt. Teile davon sind auch im Reptilien-lnventar beider Basel 2000 und im Ornithologischen lnventar beider Basel 1995 enthalten. Der angrenzende, in der Gemeinde-
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Sissach gelegene südliche Teil mit der "Sissacher Fluh" und der Ruine "Bischofstein" wurde 2002 vertraglich geschützt (Dienstbarkeitsvertrag vom 25. Juni 2002). Die wichtigsten Schutzziele für das neue Naturschutzgebiet sind
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellsbhaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
b. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;
c. Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzer Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten, insbesondere des Schwarzspechtes; d. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung von seltenen Arten; insbesondere des Elsbeerbaumes und der Eibe; e. Förderung und Erhaltung von Lichten Wäldern mit offener Waldstruktur im Bereich der "Rickenbacher Flue" und der "Böckter Flue" als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Reptilien; f. Förderung und Erhaltung ungestörter Fels- und FelsschuttStandorte mit ihrer charakteristischen Lebensgemeinschaft ; g. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; h. Erhaltung und Förderung der Amphibien-Laichgebiete; i. Förderung und Erhaltung von artenreichen Magenruiesen sowie von Staudenfluren; j. Erhaltung der Pioniergehölze sowie des strukturreichen, extensiv gepflegten Offenlandbereiches im Hangrutsch-Gebiet; k. Erhaltung der geologischen Naturobjekte; l. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Spechte, Berglaubsänger, Neuntöter, Reptilien und Amphibien.
1.3 Gefährdung und Schutz Der "Chienberg" mit der "Sissacherflue" gehört zu den attraktiven Ausflugszielen und Wandergebieten im Baselbieter Tafeljura nördlich der Ergolz. Das Gebiet ist gut erreichbar und mit Wandenruegen vielfältig erschlossen. Trotzdem gibt es im Gebiet des "Chienbergs" noch abgeschiedenere, steilere und unzugänglichere Bereiche wie die "Rickenbacher Flue" und die "Böckter Flue", welche sich als ungestörte Rückzugsgebiete für Wildtiere eignen. Diese Situation gilt es zu erhalten, da die zunehmende Erholungsnutzung einen nicht zu unterschätzenden Bedrohungsfaktor für Fauna und Flora darstellt. Dabei ist nicht so sehr die einzelne Freizeitnutzung an sich ein Problem, als vielmehr die Kumulation der verschiedenen Arten von Freizeitaktivitäten. Daher sind Lenkungsmassnahmen nötig, um die Schutzziele zu gewährleisten. Besonders zu schützen sind die sehr empfindlichen Bereiche, wie Felsstandorte, Felsschutt-Bereiche, unerschlossene Waldflächen, Altholzinseln sowie störungs- und trittempfindliche Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten. Mit der Unterschutzstellung ist jedoch nicht geplant, den Freizeit- und Erholungsbetrieb am "Chienberg" zu unterbinden, sondern ihn so zu lenken, dass die zentralen Naturwerte erhalten und für die Bevölkerung langfristig erlebbar bleiben. Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung von Objekten mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher lnteressen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone deshalb gestützt auf Art.14, Abs.2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR
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921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das generelle Betretungsrecht des Waldes in den besonders empfindlichen Teilflächen des beschriebenen Gebietes eingeschränkt und Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht im Sinne von $ 1 Abs:1, lit.a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt. Massgebend für die Lenkung der Erholungsnutzung im neuen Naturschutzgebiet "Chienberg" ist das "Konzepi Freizeit und Erholung für die Naturschutzgebiete Chienberg und Sissacher Fluh / Bischofstein" vom August 2006, welches seinerzeit im Rahmen der Unterschutzstellung des Waldgebietes "Sissacher Flue / Bischofstein" mit allen Beteiligten erarbeitet worden war und für die vorliegende Unterschutzstellung in Zusammenarbeit mit dem Sportamt und Vertretern des Regionalen Ol-Verbandes aktualisiert wurde. Darin sind unter anderem die zulässigen Reitwege und Bike-Routen, Feuerstellen und Waldhütten sowie die Sperrgebiete für Veranstaltungen ausgewiesen ("Wildruhegebiete" sowie die "Rickenbacher Flue" und die "Böckter Flue" als trittempfindliche Fels- und FelsschuttStandorte). Dieses Konzept wurde von den Gemeinderäten Böckten (Beschluss vom 24. März 2006), Rickenbach (Beschluss vom 24. März 2006), Sissach (Beschluss vom 27 . März 2006) und Wintersingen (Beschluss vom 22. Mäz 2006) genehmigt. Deshalb ist es auch für das nur vertraglich geschützte Naturschutzgebiet "Sissacherflue / Bischofstein" (Dienstbarkeitsvertrag vom 25.6.2002) rechtsverbi nd ich. I
lm Unterschied zu den gesetzlich normalenrueise nicht geregelten Freizeitnutzungen, unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen. lnsbesondere ist zu beachten, dass die Jagd im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip folgt. Danach können in einem Jagdrevier nur eine limitierte Anzahl Pächter überhaupt jagen. lm Revier Wintersingen sind maximal zehn Jäger zur Jagdausübung berechtigt, im Revier Rickenbach und im Revier Böckten je maximal sechs. Mit dezeit sieben bzw. je fünf Mitgliedern weisen die Jagdgesellschaften Wintersingen, Rickenbach und Böckten keinen ausgeschöpften Pächter-Bestand auf, was nur eine extensive Bejagung der Reviere erlaubt. Dementsprechend werden grosse Flächen des Naturschutzgebietes nicht oder nur extensiv bejagt. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht in Widerspruch zu den Schutzzielen des Naturschutzgebietes. Die fachgerechte Bejagung des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen - und insbesondere der seltenen - Baumarten. Die extensive landwirtschaftliche Nutzung und Pflege der Offenlandbereiche ist wichtig für die Erhaltung der Artenvielfalt des Gebietes und dessen kleinräumige Gliederung. Der Fortbestand der wertvollen, artenreichen Standorte hängt massgeblich von der Nutzungsintensität und der fachgerechten Pflege ab. Weil eine zunehmende Düngung und eine mehrfache Mahd oder eine intensive Beweidung eine starke Reduktion des Arten-Bestandes zur Folge hätten, wurden mit den Bewirtschaftern bereits 1994 Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des kantonalen Programms "Ökologischer Ausgleich" abgeschlossen und so die den Schutzzielen entsprechende Pflege der geschützten Offenlandflächen sichergestellt. Das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete der Gemeinde Wintersingen vom 20.08.2001, das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete der Gemeinde Rickenbach vom 20.08.2001 sowie das Nutz- und Schutzkonzept für die WaldNaturschutzgebiete "Bischofstein und Böckter Flue" der Gemeinde Böckten vom 6.12.2005 mit den dazugehörigen Abgeltungsberechnungen dienen als Grundlagen für die Umsetzung der Schutzziele in den neuen Naturschutzgebieten. Diese Dokumente bilden zusammen mit dem "Konzept Freizeit und Erholung für die Naturschutzgebiete "Chienberg" und "Sissacher
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Fluh / Bischofstein" vom August 2006 einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren sind diese Nutz- und Schutzkonzepte zu überprüfen und die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen neu zu ermitteln. Für Altholzinseln ab 5 ha Grösse gelten die Schutzziele mindestens 50 Jahre.
2.
Naturschutzgebiet"Farnsberg",RickenbachundOrmalingen
Der "Farnsberg" liegt nordöstlich des Dorfes Rickenbach in einer Höhenlage zwischen ca. 640 und 740 m ü.M. Der unter Schutz gestellte Teil umfasst den südwestlichen Tafelrand. Der Bereich der Hangkante des "Farnsberges" besteht aus dem harten Hauptrogenstein. Der darunter liegende, steile Hang ist aus den älteren und weicheren Schichten des Unteren Doggers aufgebaut. Der grösste Teil des Naturschutzgebietes befindet sich im Gemeindebann Rickenbach. Der südlichste Teil liegt jedoch bereits im Gemeindegebiet von Ormalingen. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes "Farnsberg" beträgt 5,55 ha (alles Wald). Es umfasst folgende Parzellen:
Pazellen-Nr. Gemeinde Eigentümer/in 1379 Teilfläche)
2333
Rickenbach Ormalingen
Total
Bürgergemeinde Rickenbach Bürgergemeinde Rickenbach
Fläche (in ha)
Wald (in ha)
4,59
4,59
0,96
0,96
5,55
5,55
2.1 Beschreibung Das naturnahe Waldgebiet ist aus einem ehemaligen Niedenruald hervorgegangen. Es zeigt
heute die typisch ausgebildeten Waldgesellschaften des Linden- und des SeggenBuchenwaldes, letzterer im südöstlichen Teil in einer wechselfeuchten Variante mit "kriechendem Liguster". Neben Buchen kommen Eiche, Waldföhre, Feld-Ahorn und Mehlbeerbaum vor. Das von Stockausschlägen und viel Totholz geprägte, dichte Waldgebiet weist einzelne wertvolle lichtere Stellen auf. Durch extensive Pflegeeingriffe können die Lichtholzarten (Eichen, Mehlbeerbäume)sowie licht und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten weiter gefördert werden. Auf solche Pflegeeingriffe angewiesen ist beispielsweise das Langblättrige Waldvögelein, eine Orchideen-Art.
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2.2 Bedeutung und Schutzziele Das wertvolle Waldgebiet wurde aufgrund des bedeutenden, ehemaligen Stockausschlagwaldes und des Vorkommens seltener Pflahzen im kantonalen Waldinventar 1994 als Objekt von regionaler Bedeutung erfasst, zusammen mit dem Osthang und dem Nordhang des "Farnsberges". Es ist ferner im Waldreservatskonzept beider Basel 2003 enthalten und im Zonenplan Landschaft der Gemeinde Rickenbach als Naturschutzzone ausgewiesen. Das Gebiet liegt - wie der "Chienberg" - innerhalb einer Tafeljura-Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN-Objekt Nr.1104 Tafeljura nördlich Gelterkinden). Die wichtigsten Schutzziele für das neue Naturschutzgebiet sind:
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
b. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz; c. Erhaltung und Förderung des extensiv gepflegten, strukturreichen Waldbestandes mit gezielter Pflege und Förderung der lichtliebenden Arten, insbesondere der Eiche, Waldföhre und Sorbus-Arten; d. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Orchideen. Massgebend für die Umsetzung der Naturschutzziele im Wald ist das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete der Gemeinde Rickenbach vom 20.08.2001 mit dazugehöriger Abgeltungsberechnung, welches einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung bildet. Nach Ablauf von 25 Jahren ist dieses Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen und die sich daraus allenfalls ergebende finanzielle Abgeltung neu zu ermitteln.
2.3 Gefährdung und Schutz Eine Gefährdung der Naturwerte des neuen Naturschutzgebietes "Farnsberg" besteht zur Zeit nicht, weshalb sich momentan keine besonderen Schutz- und Lenkungsmassnahmen aufdrängen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die Unterschutzstellung der beiden Gebiete "Chienberg" und "Farnsberg" bewirkt gemäss SS 17, 18 und 27 desGesetzes überden Natur- und Landschaftsschutzvom 20. November 1991 einerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten (für den Grundbucheintrag und die generelle Nutzungsminderung) und anderseits jährlich wiederkehrende Folgekosten (für die forstliche Schutzgebietsplanung und die konkrete Pflege und Unterhalt). Diese Kosten werden vom Bund subventioniert. Damit ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen, welche zu Lasten des bewilligten Verpflichtungskredites Naturschutz im Wald (Landratsbeschluss Nr. 827 vom 28. Oktober 2004) erfolgen: Die einmaligen Abgeltungskosten entstehen für die Abgeltung der öffentlich-rechtlichen Beschränkung (Grundbuchanmerkung) und für die Abgeltung des Minderertrages, welcher für die neu geschützte Waldfläche über eine Periode von 25 Jahre abgegolten und nach Ablauf dieser Zeitspanne für die nächste Periode neu ermittelt wird. Die Abgeltungskosten,
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welche gestützt auf das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete der Gemeinde Wintersingen vom 20.08.2001, das Nutz- und Schutzkonzept für die WaldNaturschutzgebiete der Gemeinde Rickenbach vom 20.08.2001 sowie das .Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Bischofstein und Böckter Flue der Gemeinde Böckten vom 6122005 ermittelt wurden, sind nachstehend zusammengestellt. Kleinfläabgegolten. chen werden pauschal mit Natu rschutzoebiet "Chienberq"
Brutto-Abgeltungskosten (einma lig) zu Lasten Konto 2355.362.70-200 (BG-Wald) (BG Wintersingen 33,4 ha Wald (BG Rickenbach 12,06 ha Wald (BG Böckten 16,29 ha Wald zu Lasten Konto 2355.365.60-200 (Privat-Wald) (ANH Sissach 1,02 ha Gesamtfläche) .l . 160/o Bundessu bventionen zu Gunsten Konto 2355.460.00-000 (Bundesbeiträge) Netto-Abqeltunqskosten (einmaliq)
Natu rschutzoebiet "Farnsberg"
Brutto-Abgeltungskosten (einmalig) zu Lasten Konto 2355.362.70-200 (BG-Wald) (BG Rickenbach 5,5 ha Wald) .l . 160/o Bundessu bventionen zu Gunsten Konto 2355.460.00-000 (Bundesbeiträge) Netto-Abqeltunqskosten (einmaliq)
Total Netto-Abgeltungskosten "Chienberg" und "Farnsberg" (einmalig)
Die wiederkehrenden Folgekosten entstehen durch den erforderlichen Aufirvand für die jährlich anfallende Pflege, den Unterhalt der neu geschützten Waldfläche und für die forstliche Schutzgebietsplanung. lm vorliegenden Falle entstehen praktisch keine neuen Folgekosten, weil die Landwirtschaftsflächen bereits unter Vertrag stehen und die Pflegemassnahmen in den Waldflächen - mit Ausnahme jener von Böckten - im Rahmen des Programms Naturschutz im Wald seit Abschluss der Felderregulierung umgesetzt werden. lm Wald werden die naturschützerischen Pflegeeingriffen und Massnahmen nach Dringlichkeit ausgeführt und jeweils pro Eingriff im Rahmen des Programms "Naturschutz im Wald" beglichen. Daher sind Pflegekosten je nach Jahr verschieden hoch. Durchschnittlich betragen sie für beide Naturschutzgebiete zusammen rund Fr. 35'000.-- jährlich. Daran leistete der Bund bisher einen Beitrag von rund 30%. Die Pflegekosten werden jeweils dem Konto 2355.362.70-200 belastet und die Bundesbeiträge dem Konto 2355.460.00-000 gutgeschrieben. Da im Naturschutzgebiet "Farnsberg" nur sporadisch Pflegeeingriffe vorgesehen sind, entstehen keine jährlichen Folgekosten.
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I
Unterschutzstellung
Die Bürgergemeinden Böckten, Rickenbach und Wintersingen sowie die Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach als Grundeigentümer und die Gemeinderäte von Böckten, Gelterkinden, Ormalingen, Rickenbach, Sissach und Wintersingen sind mit der Aufnahme der Gebiete in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft einverstanden. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung.
:ll:
1
Gestützt auf $ 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 werden die Gebiete "Chienberg", Gemeinden Böckten, Gelterkinden, Rickenbach, Sissach und Wintersingen, und "Farnsberg", Gemeinden Rickenbach und Ormalingen, bestehend aus den in obenstehenden Listen aufgeführten Pazellen und Teilflächen, als Objekt von regionaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
?. Der Perimeter der beiden Naturschutzgebiete ist in den beiliegenden Plänen
eingetragen. Die Gesamtflflche des Naturschutzgebietes "Chienberg" beträgt 65,67 ha, die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes "Farnsberg" 5,55 ha.
3. lm Sinne der Erwägungen werden folgende Schutzmassnahmen festgelegt: a. Keine Düngung und kein Bodenumbruch des Magerwiesen-Bereiches sowie keine Umnutzung als Weide.
b. Freizeitaktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden oder mit übermässig starken lmmissionen auf das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächigen Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten, sind untersagt. c
Alle Veranstaltungen ab 50 Personen unterliegen der Bewilligungspflicht. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kantonalen waldrechtlichen Bestimmungen. Die kantonale Naturschutzfachstelle ist von der Bewilligungsbehörde jeweils vorgängig anzuhören. Veranstaltungen können unter Beachtung der Schutzziele bewilligt werden und soweit dadurch keine Beeinträchtigungen des betroffenen Natu rsch utzgebietes entstehen.
d. Das "Konzept Freizeit und Erholung für die Naturschutzgebiete Chienberg und Sissacherfluh i Bischofstein" vom August 2006 dient als rechtsverbindliche Grundlage zur Lenkung der Freizeit- und Erholungsaktivitäten innerhalb des Naturschutzgebietes "Chienberg". ln den darin bezeichneten "Sperrgebieten" dürfen die erlaubten Wege nicht verlassen werden und ist das Betreten oder Beklettern der Fels- und Felsschutt-Bereiche verboten. lm ganzen Naturschutzgebiet ist das Entfachen von Feuern sowie das Reiten, Velofahren und Biken nur an den bezeichneten Standorten bzw. auf den erlaubten Wegen gestattet.
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4. Die Verordnungen über das Naturschutzgebiet "Chienberg" und das Naturschutzgebiet "Farnsberg" treten mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.
5. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die ausgewiesenen Abgeltungskosten gemäss SS 17, 18 und 27 des Gesetzes überden Natur- und Land-
schaftsschutz vom 20. November 1991 zu Lasten des Budgets 2006 den Konti 2355.362.70-200 und 2355.365.60-200 zu verbuchen. Die Folgekosten für Pflegeund Unterhalt der beiden Naturschutzgebiete sind im Rahmen des jeweils bewilligten Budgets den entsprechenden Konti zu belasten.
6. Die Einwohnergemeinden Böckten, Gelterkinden, Ormalingen, Rickenbach, Sissach und Wintersingen werden angewiesen, die in diesem Verfahren festgeleg-
ten Naturschutzgebiete in den entspreihenden Nutzungsplan als orientierenden lnhalt zu übertragen. 7
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, BahnhofplaZ 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacherAusführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
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Verteiler: (alle mit Plan) Bürgetgemeinde Böckten, 4461 Böckten Gemeinderat Böckten, 4461 Böckten Bürgergemeinde Rickenbach , 4462 Rickenbach Gemeinderat Rickenbach, 4462 Rickenbach Lr Bürgergemeinde Wintersingen, 4451 Wintersingen Gemeinderat.Wintersingen, 4451 Wintersingen Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach, Daniel Schmutz, Lindenweg 21, 4450 Sissach
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r GemeinderatGelterkinden, 4460Gelterkinden - Gemeinderat Ormalingen, 4466 Ormalingen -, Gemeinderat Sissach, 4450 Sissach : Revierförster Peter Schmid, Rütirainweg 2,4450 Sissach r Revierförster Andreas Freivogel, Balkenweg 9, 4460 Gelterkinden -l Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal r Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil ". Justiz-, Polizei- und Militärdirektion L Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach r Forstamt beider Basel r Kantonales Sportamt, St. Jakobstr. 43, 4133 Pratteln (3) r Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau i, Amt für Liegenschaftsverkehr Ll Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Lr Amt für Raumplanung für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft (a) " Amt Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion ':r Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
De Landschreiber: Mundschin
Rechtsgrundlagen
570 · kWaG · Kanton
790 · Kanton
790.467 · Kanton
921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund