Dittingen, Dittinger Weide und Dittinger Wald
Waldreservate · Basel-Landschaft
Dokument
- Nummer
- 132
- Art
- Waldreservate
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Landeskanzlei
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 27.01.2009
- In Kraft seit
- 27.01.2009
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr.0132
vom 27. Januar 2009
Aufnahme des Gebiets "Dittinger Weide und Dittinger Wald", Dittingen, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Die Dittinger Weide ist die bedeutendste Magerweide im Kanton Basel-Landschaft. Sie bildet zusammen mit den Wäldern um das Dorf eine einmalige, vielfältige und artenreiche Kulturlandschaft. Gestützt auf die kantonalen Naturinventare erarbeitete die Burgerkorporation Dittingen im Jahre 2006 gemeinsam mit dem damaligen Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein "Nutz- und Schutzkonzept" für die naturschützerisch wertvollen Waldstandorte im südlichen Teil der Gemeinde Dittingen, welche nun zusammen mit der Magerweide von nationaler Bedeutung unter kantonalen Schutz gestellt werden sollen. Darauf basierend wird das Gebiet "Dittinger Weide und Dittinger Wald", Gemeinde Dittingen, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Damit entsteht.ein ausserordentlich wertvolles Naturschutzgebiet, welches in dieser gemeindeumfassenden Ausdehnung und ökologischen Bedeutung einzigartig im Kanton BaselLandschaft ist.
Das Naturschutzgebiet "Dittinger Weide und Dittinger Wald" weist eine Gesamtfläche von 202.27 ha auf (davon 31.96 ha Magerweide und 170.31 haWaldareal). Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzellen des Grundbuches Dittingen:
Parzellen-Nr. Gemeinde Eigentümer/in Teilgebiet "Ritteberg, Schemel, Magerweide" 1441 (Teilfläche) 1490 (Teilfläche) 1491 (Teilfläche) 1494 (Teilfläche)
514 (Teilfläche)
Dittingen Dittingen Dittingen Dittingen
Fläche (in ha)
Ganzen Text zeigen
Wald
(in ha)
95.07 63.11
Kanton Basel-Landschaft Burgerkorporation Dittingen Burgerkorporation Dittingen Burgerkorporation Dittingen
Teilgebiet "Burgchopf, Feisternau"
59.12 59.12
Teilgebiet "Schachlete, Chatel, Himmelrych"
48.08 48.08
Dittingen Burgerkorporation Dittingen
514 (Teilfläche) 633 (Teilfläche) 1517 (Teilfläche) 1518 (Teilläche)
Dittingen Dittingen Dittingen Dittingen
Total
Naturschutzgebiet "Dittinger Weide und Dittinger Wald"
Burgerkorporation Dittingen Burgerkorporation Dittingen Burgerkorporation Dittingen Burgerkorporation Dittingen
202.27 170.31
P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Dittingen_NSG\RRB01 32_20090127_NLlm_Aufnahme NSG Dittinger Weide_Wald.doc
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1. Beschreibung 1.1 Der Naturraum Das Gebiet "Dittinger Weide und Dittinger Wald" liegt in einer Höhenlage zwischen ca. 350 und 690 m ü.M. und erstreckt sich vom Gebiet "Burgchopf" südlich des Blauenkamms bis zum "Dittingerangg" an der Birs. Es umfassl einen Grossteil des Gemeindebanns von Dittingen, mit Ausnahme der nördlich gelegenen Gebiete am Blauenkamm. Die Blauenkette gehört tektonisch zum Ketten- bzw. Faltenjura. Der Blauenkamm besteht hauptsächlich aus dem harten Hauptrogenstein (Dogger). Auf der Südseite bilden die Korallenkalke und Sequankalke (Malm) den geologischen Untergrund. Die Malmkalke zeigen eine typische
Wechsellagerung aus hartem Kalkstein und weichen, mergeligen Schichten, was an den Talhängen an den steileren, felsigen Partien und sanfter ansteigenden, stärker bewachsenen Stellen gut zu erkennen ist. Die unteren Malmschichten (Oxfordtone und Korallenkalke) sind reich an Fossilien. Die unter den Korallenkalken liegenden Oxfordtone kommen im Tal oberhalb der Kirche zutage, die Korallenkalke sind beim Reservoir am "Ritteberghollen" aufgeschlossen. Diese Gesteine wurden bereits zur Römerzeit abgebaut, wie der 1982 beim Bau des Reservoirs entdeckte alte Steinbruch zeigt. Vermutlich wurden die Steine vor allem für den Bau von Augusta Raurica verwendet. lm 19. und 20. Jahrhundert bildete das "Schachental" das Zentrum der Steinhauerei in der Gegend. Mit den Dittinger Steinen wurden zahlreiche bekannte Gebäude wie z.B. der Bahnhof in Basel und der Völkerbundspalast in Genf gebaut. Ein Teil der Steinbrüche wird noch heute betrieben. Das Nebeneinander von verlassenen und noch genutzten Steinbrüchen hat im Schachental zu einer attraktiven kleinräumigen Kulturlandschaft geführt, welche eine hohe kulturgeschichtliche und naturkundliche Bedeutung aufweist. ln den Kalken des Malm sind durch den Einfluss des Wassers zahlreiche Höhlen- und Spaltsysteme (Karst) entstanden. Die bedeutendsten Höhlen befinden sich in der "Schachlete", am "Burgchopf" sowie in den "Marderhollen". ln einer Karstspalte in der "Schachlete" wurden ausserdem 1996 spätglaziale Knochenfunde von Tieren, u.a. Birkhuhn, Feldhamster und Rothirsch, entdeckt, deren Bedeutung zur Erforschung der Vegetations- und Fauna-Entwicklung wie auch für die Archäologie als hoch eingestuft wird. Geografisch umfasst das Gemeindegebiet von Dittingen zwei Seitentäler der Birs und die dazwischen liegende Hochfläche, das Dittinger Feld. Die drei Bäche SchlegelSchachletebach, Feischternaubach und Chälenbach haben sich tief in die Südflanke der Blauenkette eingeschnitten. Der Feischternaubach und der Chälenbach vereinigen sich im Dorf zum Dittingerbach. Das nach Süden geöffnete, halbklusartige Tal von Dittingen beherbergt auf kleinem Raum eine Vielzahl unterschiedlicher Landschaftselemente mit einer reichhaltigen Flora und Fauna. Die standörtlich sehr vielfältige Dittinger Weide liegt auf der nördlichen Talseite und bildet mit dem Bachzeilendorl im Talgrund eine kulturlandschaftliche Einheit. Der die Weide und das Dittinger Feld umgebende Wald ist ebenfalls sehr abwechslungsreich ausgebildet und prägt das Landschaftsbild. Die Weide, der Wdd, das Dittinger Feld und das Steinbruchgebiet "Schachlete" bilden zusammen eine äusserst vielfältige und artenreiche Kulturlandschaft von regionaler Bedeutung. Die Dittinger Weide hat als wertvollste und artenreichste Magerweide im Kanton nationale Bedeutung.
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1.2 Dittinger Weide Die Dittinger Weide nimmt von den drei grossen Magerweiden des Laufentales - Blauenweide, Dittinger Weide, Nenzlingerweide - eine Sonderstellung ein. Sie befindet sich im Talkessel an den Hängen oberhalb des Dorfes in einer Höhenlage zwischen ca. 400 und 540 m ü.M. und ist damit die Tiefstgelegene. Mit rund 500 verschiedenen GefässpflanzenArten ist sie die Bedeutsamste der drei Weiden und gemäss Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden die Wertvollste im Kanton überhaupt. Aufgrund der starken Zertalung rund um das Dorf Dittingen ist die Oberfläche besonders vielfältig. Durch die unterschiedlichen Hangneigungen und Expositionen, welche hauptsächlich gegen Südwesten, teilweise auch gegen Süden, Osten und Westen ausgerichtet sind, ändern sich die mikroklimatischen Bedingungen auf kleinstem Raum. Der geologische Wechsel zwischen harten wasserdurchlässigen Malmkalken und weicheren wasserstauenden Mergeln und Tonen erhöht den Reichtum an Bodentypen. Neben extrem steilen, trockenen und mageren Hängen, die stellenweise von Kalkrippen durchzogen sind, kommen in flacheren Mulden wechselfeuchte und zeitweise vernässte Ton- und Lehmböden vor. Die feuchten Mulden bilden zusammen mit den Quellhorizonten und den beiden schattigen Waldbächen einen willkommenen Kontrast zu den überwiegend trockenwarmen Standortverhältnissen. Den grössten Artenreichtum findet man im Bereich der Magerrasen. Hier kommen auf kleinem Raum bis zu 140 verschiedene Pflanzenarten vor, darunter zahlreiche in der Nordwestschweiz seltene und bedrohte Arten. Sehr charakteristisch für die Dittinger Weide sind die Wacholderbüsche, welche durch ihre Nadeln vor Viehfrass geschützt sind und sich dadurch in letzter Zeit stark vermehren konnten. Deshalb müssen sie periodisch wieder zurückgedrängt werden. An den lelsigen Partien der Weide kommen Volltrockenrasen mit charakteristischen Arten wie Gemeine Kugelblume, Thymian, Berg-Gamander und Sonnenröschen vor. Auf den Feinerdeböden sind verschiedene Typen von Halbfrockenrasen ausgebildet: an steilen sonnigen Hängen der Gamander-Halbtrockenrasen, an flacheren bis ebenen Lagen der Salbei-Halbtrockenrasen. Das Gegenstück zum Salbei-Halbtrockenrasen isl an den Schattenhängen der Herbstzeitlosen-Halbtrockenrasen, in welchem u.a. das Studentenröschen und der sehr seltene Trauben-Pippau vorkommt. Auf nähstoffreicheren Böden mit guter Wasserversorgung sind fettwiesenartige Bestände ausgebildet. Von besonderer Bedeutung sind die Orchideen-Vorkommen, von denen über 26 Arten festgestellt wurden, viele davon in beachtlicher lndividuenzahl. Hervorzuheben sind dabei die 4 Ragwurzarten (Hummeln-, Bienen-, Fliegen- und Spinnen-Ragwurz). Auch mehrere Ginsterarten sowie 6 Enziangewächse wachsen aul den Magerrasen, darunter Frühlings-Enzian, Deutscher Enzian und Kreuzblättriger Enzian. Weitere botanische Kostbarkeiten sind: Durchwachsener Bitterling, Niederliegender Ehrenpreis, Knäuel-Glockenblume, Bergaster, Silber- und Golddistel, Echtes Tausendgüldenkraut, Gemeines Katzenpfötchen. Der grosse Pflanzenreichtum der Dittinger Weide bildet auch die Lebensgrundlage für eine überaus reiche Kleintierwelt, welche jedoch erst lückenhaft untersucht ist. Genauere Erhebungen liegen bisher nur für einzelne lnsektengruppen vor. Mehr als 40 Tagfalterarten und über 120 Nachtfalterarten wurden auf der Weide festgestellt. Das Gebiet hat insbesondere eine grosse Bedeutung für Widderchen trockenheisser Lebensräume. Das SonnenröschenGrünwidderchen (Adscita geryon) kommt in einer grossen Population vor, ausserdem wurden das Seltene und das Flockenblumen-Grünwiddderchen (Jordanita notata und Jordanita globulariae) sowie das Thymian-Widderchen (Zygaena purpuralis) festgestellt. Alle diese Arten kommen nur an wenigen Stellen im Kanton vor. Weitere charakteristische Arten der Halbtrockenrasen sind der Silbergrüne Bläuling (Lysandra caridon), der Dunkelbraune Bläu-
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ling (Aricia agestis), der Hainveilchenperlmutterfalter (Clossiana dia), der Westliche und der Wachtelweizen-Scheckenfalter (Mellicta parthenoides und Mellicta athalia) sowie die Rostbinde (Hipparchia semele). lm Waldrandbereich leben der Milchfleck (Erebia ligea) und der Waldteulel (Erebia aethiops). Als grosse Besonderheit unter den Nachtfaltern sind der Herbstspinner (Lemonia dumi) und der äusserst seltene Eulenfalter Schwarze Glattrückeneule (Aporophyla nigra) hervorzuheben, welcher erst 2002 nachgewiesen wurde und in der Schweiz bisher nur aul der Alpensüdseite gefunden wurde. Als Lebensraum kommen nur ganz spezielle, trockenheisse Biotope in Frage. Die Dittinger Weide bildet damit zusammen mit den beiden anderen grossen Laufentaler Magerweiden ein sehr bedeutendes
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Rückzugsgebiet für die Schmetterlingsfauna. Neben den Schmetterlingen kommen auch zahlreiche Wildbienen und 18 verschiedene Hummelarten vor, darunter sind seltene Arten wie Deich-, Gras-, Wald- und Sandhummel. Von den 24 verschiedenen Heuschrecken- und Grillenarten sind neben allgemein verbreiteten Arten wie z.B. Grünes Heupferd und Kleine Goldschrecke auch zahlreiche gefährdete Rote Liste-Arten wie Gemeine Sichelschrecke, Laubholz-Säbelschrecke, Punktierte Zartschrecke, Warzenbeisser, Westliche Beissschrecke, Zweifarbige Beissschrecke, Feldgrille, Blauflügelige Ödlandschrecke und Buntbäuchiger Grashüpfer bekannt. Die in unserer Region sehr seltene Rotflügelige Schnarrschrecke weist auf der Dittinger Weide das am tielsten gelegene Vorkommen in der Schweiz auf. lm Exkursionsführer "Magerweiden des Laufentales" sind weitere typische Pflanzen und viele charakteristische Kleintierarten der Dittinger Weide wie Schnecken, Spinnen, Wanzen, Zikaden, Fliegen, Bienen, Wespen; Ameisen und Käfer beschrieben. Die sonnig-heisse und trockene Dittinger Weide ist mit ihren Gehölzen, den buchtigen Waldrändern, den felsigen Stellen und den Gruben auch ein bevorzugter Lebensraum für Reptilien wie Mauereidechse und Zauneidechse sowie potentiell auch für die seltene Schling- oder Glattnatter. Die Dittinger Weide zählt zusammen mit den beiden benachbarten grossen Weiden zu den wichtigsten Lebensräumen der Zauneidechse im Kanton. Auch für viele Vögel ist die Weide mit den Wacholdern, Wildrosenbüschen und dornbuschreichen Hecken ein idealer Lebensraum, insbesondere für den Neuntöter, die Goldammer, die sehr seltene Zaunammer, den Grau- und Grünspecht sowie den Turmfalken. Das Gebiet ist Teil des grossflächigen Ornithologischen Wertgebiets (W 132), welches sich über die gesamte Blauenkette von Röschenz über Dittingen bis zum Blattenpass erstreckt.
1.3 Dittinger Wald Die neu geschützten Waldgebiete von Dittingen umrahmen die Dittinger Weide und das Dorf sowie die gesamte Hochfläche des Dittinger Felds. lm "Nutz- und Schutzkonzept" vom 28.07.2008 wird das Waldgebiet in die drei Teilgebiete "Ritteberg, Schemel", "Burgchopf, Feislernau" und "Schachlete, Chatel, Himmelrych" gegliedert. Gesamthaft betrachtet ist die
grosse Standortvielfalt, welche alle Expositionen umfasst, hervorzuheben. Die ganze Palette von sehr mageren, flachgründigen bis zu sehr guten, tiefgründigen Standorten ist vorhanden. Dies widerspiegelt sich am breiten Spektrum der vorkommenden Waldgesellschaften. Von besonderer Bedeutung sind die grossen und typisch ausgebildeten Bestände des seltenen Orchideen-Föhrenwaldes am "Ritteberghollen" und südlich des "Burgchopfes". Der
wechseltrockene Bestand am "Burgchopf" ist von vielen Eichen und auffallend vielen Elsbeerbäumen geprägt, welche beide hier besonders gefördert werden sollen. Das generelle Schutzziel für die Orchideen-Föhrenwälder ist. die Erhaltung von lockeren Beständen mit lichten Stellen, mit Ausnahme einer Fläche am "Ritteberghollen", wo eine Altholzinsel mit ungestörter Entwicklung angestrebt wird. Zwei weitere Altholzinseln im "Chälengraben" und
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am "Ritteberghollen" sowie eine grossflächige Reservatsfläche im unerschlossenen Tal "Feisternau" sollen ebenlalls als ungestörte Rückzugsgebiete mit viel Altholz und Totholz dienen. Das Felsband am nördlichen Abschluss der "Feisternau" ist von einigen kleinen Höhlen durchsetzt. Auf diesem sowie weiteren Felsbändern und Felsköpfen kommen kleinflächig die seltenen Waldtypen des Flaumeichenwaldes und des Kreten-Föhrenwaldes vor. Die lelsigen Waldpartien in den Gebieten "Schemel" und "Schachlete" sollen durch starke Auflichtung zur Förderung der Reptilienvorkommen aufgewertet werden. Das langgezogene Tal der "Schachlete" ist geprägt von naturnahen Wäldern mit repräsentativen Beständen seltbner Waldgesellschaften, artenreichen Pionierstandorten sowie seltenen Pflanzenarten der Trockenstandorte. Die ehemaligen Steinbrüche werden heute durch Gewerbebetriebe genutzt. lm Talgrund, durch welchen ein natürlicher Bachlauf verläuft, bestehen verschiedene Naherholungseinrichtungen (Wanderwege, Vita-Parcours, Swiss running/walkingtrail, Pfadihütte Laufen).
Die übrigen Waldflächen des Naturschutzgebiets umfassen schön ausgebildete SeggenBuchenwälder in trockener bis wechselfeuchter Ausprägung sowie baumartenreiche Mischbestände auf verschiedenen Standorten mit Buchen, Waldföhren, slellenweise hohem Eichenanteil, verschiedenen Sorbus-Arten, Wild-Birne und weiteren seltenen Baumarten. Von den übrigen seltenen Pllanzenarten besonders erwähnenswert sind die grossen Bestände des Purpurblauen Steinsamens im südlichen Teil des "Ritteberghollen'1. Die seltene und standortheimische Vegetation soll im Rahmen der standortgerechten und extensiven Bewirtschaftung und Pflege dieser Waldgebiete gefördert werden. Aul Teilllächen stehen die plenterartige Bewirtschaftung als Dauerwald sowie der Versuch zur Reaktivierung der kulturhistorischen Bewirtschaftungsform des Stockausschlagbetriebes 1ÜOefunrung in Mitteloder Niederwald) im Vordergrund der Schutzziele. Am "Ritteberghollen" fällt der lange, artenreiche und landschaftsprägende Waldrand zur Dittinger Weide auf. Stellenweise ist hier die Waldrandpflege zur Schaffung von stufigen und buchtigen Strukturen und zur Förderung von Sträuchern, Pioniergehölzen und seltenen Baumarten vorgesehen. ln Teilbereichen mit Viehunterständen soll der bestehende offene Charakter mit grossen Waldrand- und Solitärbäumen sowie dahinterliegenden strauchreichen Hangpartien beibehalten werden. Der südliche Dittinger Wald beherbergt dank der vielfältigen Waldstandorte eine grosse An-
zahl Vogelarten, darunter zahlreiche seltene und gefährdete Arten. Am "Ritteberg" und "Burgchopf" zimmert der Schwarzspecht seine Bruthöhlen, welche auch der Hohltaube sowie weiteren Tierarten wie Fledermäusen und Baummarder als Nistplatz oder Tagesversteck dienen. Die Waldgebiete "Burgchopf", "Ritteberghollen", "Feisternau" und "Uff Egg" bieten dem Berglaubsänger Lebensraum. Die Felswände des "Burgchopfes" werden zudem vom Kolkraben als Brutplatz benutzt. Auf der Hochfläche des "Ritteberg" befindet sich einer von mehreren Balzplätzen (im Dittingerbann) der seltenen und stark gefährdeten Waldschneple. ln der "Schachlete" brüten neben dem Mittelspecht und Kleinspecht die im Baselland vom Aussterben bedrohte Dohle in einigen Felsspalten, grösstenteils jedoch in Nistkästen. Die genannten Waldgebiete sind demzufolge alle vom Ornithologischen lnventar beider Basel als Wertgebiete ausgeschieden worden.
b
2.
Bedeutung und Schutzziele
Die grosse naturkundliche Bedeutung des Gebiets "Dittinger Weide und Dittinger Wald" ist schon länger bekannt. So wurde die "Dittinger Weide" bereits durch das Nalurschutzgutachten 1971 als wertvoll erkannt und im Jahre 1984 erstmals im Rahmen eines privaten Dienstbarkeitsvertrags zwischen der Gemeinde Dittingen und Pro Natura geschützt. Die "Dittinger Weide" gilt als wertvollste Magerweide im Baselbiet und hat nationale Bedeutung (TWW Objekt). Ausserdem ist die "Dittinger Weide" zusammen mit den angrenzenden Waldpartien im "Projekt Tagfalterschutz BL 2005" als Vorranggebiet für den Tagfalterschutz im Kanton BL ausgewiesen. Vom Wald sind ins kantonale Wald-lnventar (Ergänzung Laufental 2001)die Waldgebiete "Ritteberghollen", "Chällegraben", "Burgchopf" und "Schachlete" als Objekte von regionaler Bedeutung aufgenommen worden. Dementsprechend sind diese Waldgebiete auch im Waldreservatskonzept beider Basel 2003 aufgeführt. lm Ornithologischen lnventar beider Basel 1995 sind fünf Teilflächen des Gebiets als Wertgebiete ausgeschieden. Das Reptilieninventar beider Basel 1999 erfasst zahlreiche Teilflächen als bedeutende Lebensräume für Reptilien. Das "Landschaftsentwicklungskonzept Kanton BL 2000' unterstreicht die Bedeutung des Gebiets als kantonales Vorranggebiet zur Erhaltung von Arten und Biotopen und von strukturreichen Landschaften. Auf kommunaler Ebene sind die wertvollsten Bereiche des Gebiets im Rahmen der Zonenplanrevision Landschaft 2008 erfasst worden. Auf. grund der mehrfach belegten hohen Naturwerte kommt dem Gebiet "Dittinger Weide und Dittinger Wald" insgesamt nationale Bedeutung zu. Das Gebiet ist in verschiedenen Publikationen ausführlich beschrieben worden, so u.a. in der "Heimatkunde Dittingen" 2005 und im Natu rf ü h rer " Magerweide n des Laufentales" 2002. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Dittinger Weide und Dittinger Wald" sind:
a. Erhaltung und Förderung der für das Laufental charakteristischen Elemente der traditionellen Kulturlandschaft (Allmend) ; b. Erhaltung und Förderung der extensiv bewirtschafteten, ungedüngten Mageniveiden und Magerwiesen von nationaler Bedeutung mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; c. Erhaltung und Förderung der typischen Kleinstrukturen wie Felsblöcke, Steinhaufen, Asthaufen, Trockenmauern, Gebüsche, Einzelbäume, Hecken und Feldgehölze mit deren spezifischen Fauna und Flora; d. Erhaltung und Förderung der standortgemässen ,Waldgesellschaften mit der typischen Fauna und Flora; e. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung der seltenen Baumarten; Förderung und Erhaltung von "Lichten Wäldern" mit offener Waldstruktur als Lebensraum
f.
für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Waldföhre, Eiche, Sorbus-Arten, Wild-Birne und Reptilien;
g. Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzer Waldgebiete sowie des Totholz-Anteils als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; h. Reaktivierung und Erhaltung der Mittel- und Niederwald-Bewirtschaftung als kulturhistorische Bewi rtschaftu ngsf ormen ; i. Förderung und Erhaltung ungestörter Fels-Standorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; j. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
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k. Förderung des Gebiets als Tagfalter-Lebensraum und des Teilgebiets "Schachlete" als
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Amphibien- und Reptilien-Lebensraum; Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Schmetterlinge, Heuschrecken, Amphibien und Reptilien.
Aus der Sicht des Artenschutzes sind insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Eiche, Waldföhre, Sorbus-Arten, Wild-Birne, Schneeballblättriger Ahorn, Eiben, Wacholder, seltene Rosen-Arten, Espe, Salweide, Orchideen, Ginster- und Enzian-Arten, Sludentenröschen, Trauben-Pippau, Durchwachsener Bitterling, Niederliegender Ehrenpreis, Bergaster, Silberdistel, Echtes Tausendgüldenkraut, Gemeines Katzenpfötchen, Sonnenröschen-Grünwidderchen (Adscita geryon), Seltenes und Flockenblumen-Grünwidderchen (Jordanita notata und Jordanita globulariae), Thymian-Widderchen (Zygaena purpuralis), Silbergrüner Bläuling (Lysandra coridon), Dunkelbrauner Bläuling (Aricia agestis), Hainveilchen-Perlmutterfalter (Clossiana dia), Westlicher und Wachtelweizen-Scheckenfalter (Mellicta parthenoides und Mellicta athalia), Rostbinde (Hipporchia semele), Milchfleck (Erebia ligea), Waldteufel (Erebia aethiops), Schwarze Glattrückeneule (Aporophyla nigra), Wildbienen, Warzenbeisser, Westliche Beissschrecke, Rotflügelige Schnarrschrecke, Blauflügelige Ödlandschrecke und Buntbäuchiger Grashüpfer, Amphibien, Reptilien, Mittelspecht, Kleinspecht, Hohltaube, Berglaubsänger, Dohle, Neuntöter und Zaunammer, sowie weitere Rote Liste-Arten der Magerwiesen, Felsstandorte, lichten Wälder und Altholzinseln. Das "Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Dittingen Süd" vom 28. Juli 2008 mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung vom 30. Juli 2008 dient als Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im neuen Naturschutzgebiet. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist dieses Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen und die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen sind neu zu ermitteln. Für das Reservat "Feisternau" und für Altholzinseln ab 5 ha Grösse gelten als Schutzziel mindestens 50 Jahre.
3.
Gefährdung und Schutz
Die "Dittinger Weide" und das umgebende Waldgebiet gehören zu den attraktiven Erholungs- und Wandergebieten im Baselbieter Kettenjura. Daher ist - wenn auch noch nicht akut - die Erholungsnutzung der grösste Gefährdungsfaktor für das Naturschutzgebiet "Dittinger Weide und Dittinger Wald". Die verschiedenen Teilgebiete sind meist gut erreichbar und mit Forst- und Wanderwegen vielfältig erschlossen. Am stärksten frequentiert und am besten mit Erholungseinrichtungen ausgestattet (Vita-Parcours, Swiss running/walking-trail, Wanderwege, Pfadihütte Laufen) ist das Gebiet "Schachlete". Daneben gibt es noch zahlreiche abgeschiedenere, steilere und unzugänglichere Bereiche wie in der "Feisternau", im "Chälengraben", am "Ritteberghollen" und am "Burgchopf", welche sich als ungestörte Rückzugsgebiete für Wildtiere eignen. Diese Situation gilt es zu erhalten, da die zunehmende Erholungsnutzung einen nicht zu unlerschätzenden Bedrohungsfaktor für Fauna und Flora darstellt. Dabei ist nicht so sehr die einzelne Freizeitnulzung an sich ein Problem, als vielmehr die Kumulation der verschiedenen Arten von Freizeitaktivitäten. Deshalb sind verschiedene Lenkungsmassnahmen nötig, um die Schutzziele zu gewährleisten. Besonders zu schützen sind die sehr empfindlichen Bereiche, wie Felsstandofie, Felsschutt-Bereiche, unerschlossene Waldflächen, Altholzinseln sowie störungs- und trittemplindliche Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten.
I Mit der Unterschutzstellung ist jedoch nicht geplant, den Freizeit- und Erholungsbetrieb im Gebiet "Dittinger Weide und Dittinger Wald" zu unterbinden, sondern ihn so zu lenken, dass die zentralen Naturwerte erhalten und für die Bevölkerung langlristig erlebbar bleiben. Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung von Objekten mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher lnteressen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone deshalb gestützt aul Art. 14, Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeil einzuschränken. Aus diesem Grunde werden Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht im Sinne von $ 1 Abs.1, lit.a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt.
lm Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen, unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen. lnsbesondere ist zu beachten, dass die Jagd im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip folgt. Danach können in einem Jagdrevier nur eine limitierte Anzahl Pächter überhaupt jagen, was eine lediglich extensive Bejagung der Reviere erlaubt: ln der Regel werden die Jagdreviere nur ein Maljährlich bejagt, und dies im HerbstMinter - also zur Zeit der Winterruhe. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen des Naturschutzgebiets. Die lachgerechte Bejagung des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen - und insbesondere der seltenen - Baumarten. Die landwirtschaltliche Nutzung und Pflege der Offenlandbereiche ist eine wichtige Voraussetzung zu Erhaltung der Artenvielfalt des Gebiets und dessen kleinräumige Gliederung. Der Fortbestand der wertvollen, artenreichen Offenlandflächen hängt massgeblich von der Nutzungsintensität und der fachgerechten Pflege ab. Weil eine zunehmende Düngung und eine mehrfache Mahd oder eine intensive Beweidung eine starke Reduktion des Arten-Bestandes zur Folge hätten, wurden im Anschluss an den seit 1984 bestehenden Schutz durch Dienstbarkeitsvertrag von Pro Natura mit den Bewirtschaftern bereits im Jahre 1994 Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des kantonalen Programms "Ökologischer Ausgleich" abgeschlossen und so die den Schutzzielen entsprechende Pflege der geschützten Offenlandf lächen sichergestellt.
4.
Finanzielle Auswirkungen
Die Unterschutzstellung des Gebiets "Dittinger Weide und Dittinger Wald" bewirkt gemäss SS 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 einerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten und anderseits periodisch wiederkehrehde Folgekosten. Diese Kosten werden vom Bund pauschal subventioniert. Die Grundlage dazu bildet die zwischen dem Bundesamt für Umwelt und dem Kanton BaselLandschaft abgeschlossene "Programmvereinbarung betreffend die Programmziele im Bereich Diversität im Wald 2008-2011" vom 13. Juni 2008. Nach dieserVereinbarung werden die Leistungen des Kantons neu pauschal abgegolten und nicht mehr projektweise. Deshalb ist es nicht möglich, im Voraus die genauen Beiträge für die einzelnen Naturschutzgebiete bzw. Pflegemassnahmen anzugeben. Die für den Kanton anfallenden Kosten werden im Rahmen des Budgets den beiden bewilligten Verpflichtungskrediten für den "Ökologischen Ausgleich" in der Landwirtschaftszone (Landratsbeschluss Nr. 437 vom 18. März 2004) und den "Naturschutz im Wald" (Landratsbeschluss Nr. 827 vom 28. Oktober 2004) sowie den
I übrigen bewilligten Budgetposten (Unterhaltskonto kantonale Naturschutzgebiete) belastet. Für den "Ökologischen Ausgleich" beträgt der per 01. Januar 2008 verbleibende Restbetrag des bewilligten Verpflichtungskredites für den "Naturschutz im Wald"
Stand Verpllichtungskredite (2004 - 2008)
Okologischer Ausgleich Naturschutz im Wald
bew. Kredit cHF 19'250'000.--
Stand 01.
Jan.08
Restbetrag
cHF 8'240'000.--
Die einmaligen Abgeltungskosten entstehen für die Abgeltung der öffentlich-rechtlichen Beschränkung (Grundbuchanmerkung) und für die Abgeltung des Minderertrages, welcher für die neu geschützte Waldfläche über eine Periode von 25 Jahre abgegolten und nach Ablauf dieser Zeitspanne für die nächste Periode neu ermittelt wird. Die Abgeltungskosten für die Waldflächen, welche gestützt auf das "Nulz- und Schutzkonzept für die WaldNaturschutzgebiete Dittingen Süd" vom 28. Juli 2008 mit dazugehöriger Abgeltungsberechnung vom 30. Juli 2008 ermittell wurden, sind nachstehend zusammenqestellt. Die Grundbuchanmerkung für die Landwirtschaftsfläche wird bgegolten. Die wiederkehrenden Folgekosten entstehen durch den erforderlichen Aufwand für den jährlich anfallenden Unterhalt des Naturschutzgebiets (Wald- und Landwirtschaftsflächen). Die aul die Schutzziele ausgerichtete Pflege der Landwirtschaftsflächen ist bereits über den ökologischen Ausgleich sichergestellt (Vertragsflächen), weshalb sich für die Landwirtschaftsflächen keine direkten Folgekosten ergeben. Für die geschützten Waldflächen hingegen entstehen neue Folgekosten. Die Aulwendungen bei naturschützerischen Pflegeeingriffen und Massnahmen im Wald werden dabeije nach Dringlichkeit ausgeführt und jeweils pro Eingriff im Rahmen des Programms "Naturschutz im Wald" beglichen. Die nachstehend aufgeführten Folgekosten für den Wald können daher nur als Durchschnittswert abgeschätzt werden. Sie sind je nach Art der Pflegeeingriffe pro Jahr unterschiedlich hoch.
Abqeltunqskosten Abgeltungskosten total (einmalig) - zu Lasten Kto. 2355.362.70-200 (BG-Wald) - zu Lasten Kto. 2355.362.70-300 (BG-Offenland) Ausrichtung an Burgerkorporation Dittingen
Zusätzlich wiederkehrende Folqekosten (Pfleqekosten) Folgekosten (Jahresdurchsch n ittswert) - zu Lasten Kto. 2355.362.70-201(BG-Wald)
cHF 40'000.--
't0
5.
Rechtliche Grundlagen
Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kantone. Auch die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 07. Mai 1984 verpflichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu fördern und erhaltenswerte Landschaften und Naturdenkmälerzu schützen (S 102). ln Analogie zum Bundesgesetz überden Natur- und Heimatschutz (NHG) verpflichtet das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG BL) vom 20. November 1991 den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schützen (S$ 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen (S 27). Dabei haben Grundeigentümer oder Bewirtschafter von geschützten Naturobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung (SS 17 und 18). Für den Wald verlangt das kantonale Waldgesetz vom 1 1 . Juni 1998 grundsätzlich, dass dieser einerseits naturnah zu bewirtschaften ist ($ 14), und anderseits, dass der Kanton besondere Waldreservate ausscheidet ($ 21). Das kantonale Waldreservatskonzept ist am 04. November 2002 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute BAFU) als verbindliche Vollzugsgrundlage genehmigt worden. Die spezielle Abgeltungsregelung für den Wald ist in der kantonalen Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald vom 16. Juni 1998 festgelegt. Gemäss $ 12 des NLG ist der Regierungsrat zur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft verpflichtet. Die formelle Unterschutzstellung von Naturobjekten ist somit ein klarer rechtlicher Auftrag. Ein allfälliger Verzicht auf die Unterschutzstellung des Gebiets "Dittinger Weide und Dittinger Wald" und der damit verbundenen linanziellen Abgeltung käme daher einem Verzicht des Kantons auf den Biotopschutz gleich. Die rechtliche Sicherung wertvoller Naturobjekte und die Regelung von Nutzungseinschränkungen bzw. naturschutzspezifischer Bewirtschaftungsmassnahmen sind eine unerlässliche Voraussetzung zur Erhaltung der Biodiversität des Baselbiets. Ohne eine wirtschaftliche Deckung von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen ist jedoch die Akzeptanz unter den Grundeigentümern, Naturschutzaufgaben zu übernehmen, nicht gewährleistet. Es bliebe nur noch die ungenügende Holfnung auf freiwillige Naturschutzmassnahmen ohne finanziellen Anreiz. Der Ver-
lust von bedeulsamen Lebensräumen und das Aussterben von einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unvermeidbare Folge. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften bliebe damit unerfüllt. Bei wiederholtem Verzicht auf Unterschutzstellungen wäre auch die zertifizierte Waldbewirtschaftung, zu welcher die Bezeichnung und naturschutzspelifische Pflege von Waldreservaten zwingend gehört, in Frage gestellt. Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Ausgaben im Bereich Unterhalt der Naturschutzgebiete sind auch ökonomisch inleressant und in höchstem Masse nachhaltig, indem beachtliche Bundesbeiträge generiert werden und gleichzeitig die Biodiversität gesichert wird. Jeder vom Kanton in den Unterhalt der Biotope von nationaler und regionaler Bedeutung investierte Franken löst einen zusätzlichen Franken beim Bund aus, welcher in unsere Region fliesst. Da die Abteilung Natur und Landschaft über keine eigene Unterhalts-Equipe verfügt, tragen sämtliche Ausgaben für den Unterhalt der Naturschutzgebiete wesentlich zur Arbeitsplatzerhaltung in unserer Region bei (Gewerbe, Forst- und Landwirtschaft) - und gleichzeitig zur Erhaltung der natürlichen Ressource "Biodiversität".
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6.
Unterschutzstellung
Die Burgerkorporation Dittingen als Grundeigentümerin und der Gemeindrat von Dittingen sind mit der Aufnahme der neuen Grundstücke in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Das Einverständnis der Burgerkorporation erfolgte sachlich und zeitlich nur unter dem Vorbehalt der finanziellen Abgeltung der Schulzmassnahmen gemäss SS 22, 17 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.
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Gestützt aul $12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Dittinger Weide und Dittinger Wald", bestehend aus Teilflächen der Parzellen Nr. 514, 633, 1441,1490, 1491 ,1494, 1517 und 1518, alle im Grundbuch Dittingen, alsObjektvon nationaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist im beiliegendem Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 202.27 ha.
3. lm Sinne der Erwägungen werden lolgende Schutzmassnahmen festgelegt a. Keine Düngung und kein Bodenumbruch im gesamten Magerweide-Bereichs b. Freizeitaktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden oder solche mit übermässig starken lmmissionen auf das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächige Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten, sind untersagt.
c. Veranstaltungen auf der Magerweide sind verboten. Die Durchführung von Ol-Veranstaltungen auf der Magerweide kann während des Winterhalbjahres bewilligt werden, sofern keine wertvollen Magerweiden-Bereiche tangiert werden und zum Zeitpunkt des Anlasses eine mindestens 10 cm dicke Schneedecke liegt. Ausnahmebewilligungen erteilt der Gemeinderat im Einverständnis mit der kantonalen Naturschutzfachstelle.
d. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen im Wald unterliegen der Bewilligungspflicht. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kantonalen waldrechtlichen Bestimmungen. Die kantonale Naturschutzfachstelle ist. von der Bewilligungsbehörde jeweils vorgängig anzuhören. Veranstaltungen können unter Beachtung der Schutzziele bewilligt werden und soweit dadurch keine Beeinträchtigungen des betrof fenen Natursch utzgebiets entstehen. e
lm ganzen Naturschutzgebiet sind das Laufenlassen von Hunden und das Klettern ausserhalb der erlaubten Kletterstandorte verbolen, das Entfachen von Feuern nur an den offiziellen Rastplätzen gestattet und das Reiten, Velofahren und Biken abseits von Waldstrassen gemäss $ 10 kWaG unlersagt. ln den Magerweiden dürfen die erlaubten Wege nicht verlassen werden.
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4. Die zugehörige Verordnung über das Naturschutzgebiet "Dittinger Weide und Dittinger Wald", Dittingen, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.
5. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf $$ 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 , die in Kapitel 4 ausgewiesenen Abgeltungskosten zu Lasten des bewilligten Budgets 2009 und des Verpflichtungskredits 2004-2008 (Kto. 2355.362.70-200 und Kto. 2355.362.70-300) zu verbuchen und die Folgekosten jeweils den entsprechenden Konti im Rahmen des bewilligten Budgets zu belasten.
6. Die Einwohnergemeinde Dittingen wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden lnhalt zu übertragen.
7. Nach Eintritt der Rechtskralt ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgerichl, Abteilung Verfasqungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfüh-
rung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpllichtig.
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Verteiler: (alle mit Plan) Burgerkorporation Dittingen, p/a Präsident: Peter Halbeisen, Schulweg2,4243 Dittingen Gemeinderal, 4243 Dittingen Revierförster Peter Stampf li, Oberdorfstr. 60, 4244 Röschenz Pro Natura Baselland, Postfach 491,4410 Liestal Basellandschaltlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Natur- und Vogelschutzverein Blauen-Dittingen-Nenzlingen, p/a Präsidentin: Frau Ruth Meury-Saner, Stutzhalde 7, 4223 Blauen lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil Sportamt, St. Jakobstr.43,4133 Pratteln (3) Landwirtschaftliches Zenlrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach Bezi rkssch rei berei Lauf en, G ru ndbuch a ml, 4242 Laulen Landeskanzlei (Gesetzessamm lung) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Amt für Wald beider Basel Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie Amt f ür Liegenschaftsverkehr Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Amt für Raumplanung (4) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der 2. Landschreiber: Alex Achermann
Rechtsgrundlagen
570 · kWaG · Kanton
790 · Kanton
790.477 · Kanton
921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund