Lauwil, Bogental-Geitenberg

Waldreservate · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
311
Art
Waldreservate
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
10.03.2009
In Kraft seit
10.03.2009

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0311

vom 10. März 2009

Gemeinde Lauwil: Zusammenlegung von geschützten Naturobjekten zum Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg" Das Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg" besteht in seinen Grundzügen seit dem Jahre 1990. Das Kerngebiet "Bogental" wurde mit Regierungsratsbeschluss Nr. 4015 vom 18. Dezember 1990 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Im Jahre 1991 ist das Schutzgebiet durch Regierungsratsbeschluss Nr. 733 vom 05. März 1991 mit dem östlich anschliessenden Gebiet "Geiten" erweitert worden. Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2346 vom 12. Dezember 2000 wurde das Gebiet mit den beiden nordwestlich bzw. östlich angrenzenden Gebieten "Hundsmatt-Geissberg" und "Schattberg-Hohwacht" ergänzt. Damit konnte das Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg" zu einem grossflächigen, landschaftlich und ökologisch überaus wertvollen Gesamtkomplex abgerundet werden. Mit dem letztgenannten Regierungsratsbeschluss Nr. 2346 vom 12. Dezember 2000 wurden auch die räumlich vom "Bogental-Geitenberg" getrennten Gebiete "Deigsberg", "MunilochAletenfluh" und "Bürtenfluh-Arifluh" unter Schutz gestellt. Im Hinblick auf die Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) war es notwendig, diesen Sammel-Regierungsratsbeschluss aufzuteilen und durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die verschiedenen Gebiete zu ersetzen. Die separate formaljuristische Behandlung ist auch zweckmässig im Hinblick auf spätere Mutationen der Naturschutzgebiete. Ausserdem war es sinnvoll, die früheren Unterschutzstellungen und Erweiterungen des Gebiets "Bogental-Geitenberg" in einem einzigen, das gesamte Naturschutzgebiet betreffenden Regierungsratsbeschluss zusammenzufassen. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss über das Gebiet "Bogental-Geitenberg" enthält daher den formal angepassten Inhalt der eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlüsse. Gleichzeitig werden die früheren Beschlüsse hiermit aufgehoben. Zudem wird der Erlass der noch ausstehenden Schutzverordnung für das Gebiet "Bogental-Geitenberg" im Rahmen des vorliegenden Beschlusses nachgeholt. Das Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg" weist eine Gesamtfläche von 239.52 ha auf (davon 162.28 ha Waldareal). Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzellen des Grundbuchs Lauwil:

P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Bogental\RRB\Bogental\RRB0311_20090310_NLIm_NSG Bogental-Geitenberg.doc

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Parzellen-Nr.

Gebiet

Eigentümer/in

Ganzen Text zeigen

Teilgebiet "Bogental" und "Geitenberg" Karl Martin und Monika TannerBogentalGeitenberg Hosch, Seltisberg Bogental Karl Martin und Monika TannerHosch, Seltisberg

389 414

125.66

110.26

20.89

12.56

2.66 5.62 8.28

8.27

Teilgebiet "Hundsmatt-Geissberg" HundsmattPeter und Urs Schneider, Lauwil Geissberg

54.95

31.19

Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg"

239.52

162.28

Teilgebiet "Geiten" Geiten Frau Marie-Louise Zahn, Basel

394 396

Teilgebiet "Schattberg-Hohwacht" Hohwacht Einwohnergemeinde Lauwil Schattberg Einwohnergemeinde Lauwil

Total

Wald (in ha)

29.74 155.40

393

388 (Teilfläche)

Fläche (in ha)

1.

Beschreibung der Teilgebiete

1.1

"Bogental" und "Geitenberg"

Das "Bogental" wurde mit Regierungsratsbeschluss Nr. 4015 vom 18. Dezember 1990 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Das Gebiet gehört zur Gemeinde Lauwil und bildet die Südwestecke des Kantons BaselLandschaft. Es erstreckt sich vom Vogelberg her – zwischen Geitenberg und Passwang – nach Westen. Das 1990 geschützte Teilgebiet "Bogental" umfasst den Geitenberg, den Hof Bogental sowie das untere Drittel des Passwang-Nordhangs. Der tiefste Punkt des Tals befindet sich an der Kantonsgrenze beim "Gauloch" und liegt ca. 730 m ü.M., der "Geitenberg" dagegen liegt 1132 m ü.M. (Passwang 1204 m ü.M.). Entwässert wird das "Bogental" von der Lüssel, welche sich talaufwärts, knapp unterhalb des Weihers aufteilt in den Vogelbergbach und den von der "Ulmethöchi" her zufliessenden Bogentalbach. Der Vogelbergbach wird ausserdem noch durch einen kleinen Seitenbach aus dem Gebiet "Geiten" gespeist. Das Gebiet "Bogental-Geitenberg" ist Teil des BLN-Objektes Nr. 1012. Diese Landschaft von nationaler Bedeutung umfasst den charakteristisch ausgebildeten Bereich des östlichen Kettenjuras zwischen Passwang und Bölchen. Auch im "Bogental" ist das Relief auf kleinem Raum stark gegliedert. Besonders markant tritt das Felsband der "Dachsfluh" und der "Glatten Wände" in Erscheinung. In geologischer Hinsicht dominieren im Gebiet die mesozoischen Gesteine: der Nordhang des Passwangs, welcher den Kern einer Antiklinale bildet, besteht aus Hauptrogenstein. Das "Bogental" bildet eine sogenannte "Combe", in welcher die mergeligen Schichten des oberen Dogger (Callovien) sowie des unteren Malm anstehen. Der "Geitenberg", die "Dachsfluh" und die "Glatten Wände" sind hingegen aus SequanKalken aufgebaut. Tertiäre Schichten findet man als schmale Gesteinsbänder am Südhang des "Geitenbergs" im Gebiet "Ebenefluh" und "Jägerbrünnli" sowie im "Hinter Geissberg". Bei diesen erdgeschichtlich jüngsten Gesteinen handelt es sich vorwiegend um eocäne und

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oligocäne Süsswasserkalke und -mergel. Der Vielfalt an Gesteinstypen und der Struktur des Reliefs entsprechend präsentiert sich ein reichhaltiges Landschaftsbild. Durch eine vorwiegend extensiv betriebene Land- und Forstwirtschaft entstand eine kleinräumig gegliederte Kulturlandschaft, deren naturnaher Charakter bis heute weitgehend erhalten geblieben ist. Dieser glückliche Umstand ist nicht nur der peripheren Lage des Gebiets, sondern vor allem dem Verständnis der heutigen Grundeigentümer zu verdanken. Verschiedene Köhlerplätze im "Bogental" sowie der Bogentalweiher weisen auf eine ehemals intensive Waldnutzung hin, die noch bis ins letzte Jahrhundert andauerte. Der Weiher wurde im 16. Jahrhundert angelegt, um Holz die Lüssel hinab zur Birs bis nach Basel flössen zu können. Ferner deutet der Flurname "Glashütte" nordöstlich des "Neuhüsli" (Beinwil) auf die einstige Glasherstellung in der Region hin. Aufgrund der naturräumlichen Ausstattung des Gebiets sowie dessen kultureller Vergangenheit ist heute eine grosse Vielfalt an Biotop-Typen bzw. Lebensgemeinschaften festzustellen. So findet man auf kleinem Raum ausgesprochene Schattlagen neben stark besonnten Standorten, Trockenstandorte neben Feuchtstandorten sowie intensiv genutzte Stellen neben grossflächig extensiv genutzten Gebieten. Die Waldfläche am Passwang-Nordhang wurde bisher abschnittweise in grösseren Zeitabständen von 25 bis 40 Jahren durchforstet. Grosse Waldgebiete, vor allem am "Geitenberg"-Südhang, sind seit sicher 80 Jahren nicht mehr genutzt worden. Der Wald vermittelt daher einen naturnahen Eindruck. Vom Menschen am wenigsten beeinflusst sind die Kreten-Föhrenwälder (Daphno-Pinetum) auf den Felsbändern und Felsköpfen des "Geitenberg"-Südhangs sowie der "Dachsfluh" und der "Glatten Wände". Diese Standorte beherbergen einige botanisch interessante Arten wie Bergföhre (Pinus mugo uncinata), Aurikel (Primula auricula), Clusius Enzian (Genitana Clusii), Gewimpertes Perlgras (Melica ciliata), Berg-Gamander (Teucrium montanum) und Herzblättrige Kugelblume (Globularia cordifolia). Bei diesen Pflanzen handelt es sich um Arten trockenwarmer Standorte (Berg-Gamander, Gewimpertes Perlgras) oder um subalpinalpine Arten (Aurikel, Clusius Enzian, Bergföhre, Herzblättrige Kugelblume). Die Bergföhre, welche an den extremsten Stellen der "Glatten Wände" die Waldföhre ablöst, wächst im Baselbieter Jura nur noch an der "Schmutzbergfluh" (Eptingen). Es handelt sich hier um die nordöstlichsten Vorkommen dieser Art im Jura. Die Wälder reichen von der submontanen bis zur mittleren montanen Höhenstufe. An den Nordhängen des "Geitenbergs" und des "Passwangs" dominiert deshalb der TannenBuchenwald. Darin eingestreut kommt an schuttreicheren Stellen der AlpendostBuchenwald und auf Blockschutt der Hirschzungen-Ahornwald vor. Im Bereich des Blockschutts wächst vereinzelt auch die Heidelbeere. Am Geitenberg-Südhang sind der Alpendost-Buchenwald mit Blaugras sowie auf etwas wechselfeuchten Standorten der ZahnwurzBuchenwald mit kriechendem Liguster ausgebildet. In Kammlagen und auf Geländekanten stockt der Blaugras-Buchenwald. Von besonderem naturschützerischem Interesse sind – neben den Kreten-Föhrenwäldern – die Pfeifengras-Föhrenwaldbestände am Westhang des "Geitenbergs" sowie am "Rossweidberg". Bemerkenswert sind ferner das BuchsVorkommen nördlich des Hofs sowie die einzelnen Narzissen-Stöcke (vermutlich DichterNarzisse). Im Offenland fallen aus naturschützerischer Sicht der bereits geschützte Weiher (RRB Nr. 3837 vom 22. November 1974), die vernässten Stellen im "Birchmättli" und östlich des Weihers die mit Gehölzen durchsetzten Magerweiden auf. Im Weiher laichen jedes Frühjahr grössere Populationen von Grasfrosch, Erdkröte und Geburtshelferkröte. Besonders auffällig wirkt zu dieser Jahreszeit auch die kleine Feuchtwiese gleich östlich des Weihers mit den

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gelb leuchtenden Beständen von Sumpfdotterblume und Wald-Schlüsselblume. Hier wächst auch das im Kanton selten gewordene Wollgras (Eriophorum sp.). In der Lüssel kommt die seltene Steinfliegen-Art Perlodes jurassicus vor. Die mit den Gehölzen reich durchsetzten Magerweiden enthalten – neben zahlreichen charakteristischen Magerzeigern – mehrere Orchideen- und Enzian-Arten. Die Sicherstellung dieser wertvollen Biotope wird seit 1989 über Bewirtschaftungsvereinbarungen geregelt. Zur Erhaltung der Magerwiesen bewilligte damals die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission über mehrere Jahre hinweg jährliche Beiträge für die Rodung von grossflächig verbuschten Weidegebieten.

1.2

"Geiten"

Das östlich an den "Geitenberg" anschliessende Gebiet "Geiten" wurde mit Regierungsratsbeschluss Nr. 733 vom 05. März 1991 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Mit einer Höhe von 1132 m ü.M. bildet der "Geitenkopf" die höchste Erhebung des Gebiets. Die tiefste Stelle befindet sich beim "Kohlloch" auf 910 m ü.M. Die naturräumlichen Verhältnisse decken sich weitgehend mit jenen des vorangehend beschriebenen benachbarten "Bogentals" und des "Geitenbergs". Aus naturschützerischer Sicht hervorzuheben sind der Felsgrat "Schattberg-Dachsfluh" (mit BlaugrasBuchenwald), das "Kohlloch" mit einem Ahorn-Eschenwald, der Schneeheide-Föhrenwald auf dem Felskopf bei der "Oberen Stelli", die Moosfichte auf dem "Geitenarm" sowie die verschiedenen Magerwiesen. Durch die Expositionsunterschiede und die kleinräumige Wald-Offenland-Verteilung kommen hier – wie im "Bogental" – mosaikartig verteilt verschiedenste Biotope mit unterschiedlichen Lebensgemeinschaften nebeneinander vor. Der grosse Artenreichtum und die kleinräumige Gliederung verleihen dem Gebiet einen entsprechend hohen ökologischen Wert. Besonders artenreich ist die südexponierte magere Weide nördlich der Geiten-Hütte. Unter den festgestellten 73 Pflanzenarten sind u.a. als charakteristische Magerwiesenarten hervorzuheben: Zittergras (Briza media), Gemeine Kammschmiele (Koeleria pyramidata), BergSegge (Carex montana), Betonie (Betonica officinalis), Silberdistel (Carlina acaulis), Gelber Enzian (Gentiana lutea), Frühlings-Enzian (Gentiana verna), Langspornige Handwurz (Gymnadenia conopsea), Grünliches Breitkölbchen (Platanthera chlorantha), Stattliche Orchis (Orchis mascula), Wilde Möhre (Daucus carota), Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias), Gemeines Sonnenröschen (Helianthemum nummularium), Langhaariges Habichtskraut (Hieracium pilosella), Bittere Kreuzblume (Polygala amarella), Gemeine Kreuzblume (Polygala vulgaris), Schopfige Kreuzblume (Polygala comosa), FrühlingsSchlüsselblume (Primula veris), Grossblütige Brunelle (Prunella grandiflora), Wundklee (Anthyllis vulneraria). Als weitere besondere Pflanzenarten sind Wacholder (Juniperus communis), Jura-Bärenklau (Heracleum sphondylium ssp. juranum), Scheiden-Kronwicke (Coronilla vaginalis) sowie Schwalbenwurz-Enzian (Gentiana asclepiadea) zu nennen. Die "Geitenweid" sowie das südlich der "Glatten Wände" gelegene "Chliweidli" des vorangehend beschriebenen Teilgebiets sind gemäss Projekt "Tagfalterschutz BL" Lebensraum des europaweit bedrohten Skabiosen-Scheckenfalters (bis 2006) sowie mehrerer seltener und überregional gefährdeter Schmetterlings-Arten der Halbtrockenrasen. Das "Chliweidli" ist zudem eines der wenigen Gebiete im Kanton, in denen montane, im höheren Jura verbreitete Arten wie der Kleine Ampferfeuerfalter (Lycaena hippothoe) und mehrere Mohrenfalterarten (Erebia sp.) vorkommen. Die beiden Weiden sind daher als Vorranggebiet für den Tagfalterschutz im Kanton BL von Bedeutung.

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Naturkundlich interessant ist ferner der Gegensatz zwischen dem trockenwarmen Südhang (nördlich des Geitenhöfli) und dem bodenfeuchteren Nordhang (südlich des Höfli). Bereits 1911 beschrieb der damalige Kantonsoberförster J. Müller im Tätigkeitsbericht der Naturforschenden Gesellschaft Baselland die merkwürdige "Moosfichte" auf dem "Geitenarm". Die freistehende, heute ca. 180- bis 200-jährige Fichte zeichnet sich durch eine eigenartige Wuchsform aus: neben normal ausgebildeten Ästen besitzt sie an mehreren Stellen "hexenbesenartige" Verzweigungen mit dicht stehender, kurzer Benadelung. Ob diese Spielart der Wuchsform genetischen oder parasitologischen Ursprungs ist, ist ungeklärt.

1.3

"Schattberg-Hohwacht"

Das Gebiet "Schattberg-Hohwacht" wurde mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2346 vom 12. Dezember 2000 unter Schutz gestellt. Es grenzt östlich an das vorangehend beschriebene Gebiet "Geiten" an und liegt in einer Höhenlage zwischen ca. 900 und 1130 m ü.M. Es besteht aus zwei durch eine Weide getrennten Teilbereichen: der süd-exponierten "Hohwacht" sowie der Nordflanke des "Schattbergs". Die Fluh des "Schattbergs" liegt in östlicher Fortsetzung der "Dachsfluh" im Südschenkel einer engen Mulde (Synklinale). Die Felsrippe besteht aus den verwitterungsresistenten Sequankalken (Malm), während die ober- und unterhalb liegenden weicheren Schichten zurückwittern und so die markante Felswand in Erscheinung treten lassen. Nördlich des "Schattbergs" befindet sich die "Hohwacht", wo die Sequankalke wieder zu Tage treten und hier als Falte die Bergkuppe bilden (Hohwacht-Antiklinale). In der Mulde zwischen der "Hohwacht" und dem "Schattberg" liegen jüngere, tertiäre Ablagerungen. Diese weicheren Mergel und Süsswasserkalke aus dem Oligozän (ca. 25 Mio. Jahre alt) bilden den Untergrund der ausgedehnten Weiden des "Graubodens" und der "Bürten". Das Gebiet ist ein wertvolles Teilelement des ausgesprochen schönen und geschlossenen Landschaftsbildes zwischen "Bogental-Geitenberg-Vogelberg-Wasserfallen". Das Felsband des "Schattbergs" und die Bergkuppe der "Hohwacht" tragen den relativ seltenen BlaugrasBuchenwald in typischer Ausbildung mit Orchideen und zahlreichen weiteren seltenen und geschützten Arten. Charakteristisch für diesen Standort ist besonders das Vorkommen des Jura-Bärenklaus. An den Nordhängen kommen der typische, stellenweise auch der farnreiche Tannen-Buchenwald in repräsentativer Ausprägung vor. Am Südhang wächst der seltene Alpendost-Buchenwald mit Blaugras sowie der Tannen-Buchenwald mit Weisser Segge, welcher im Baselbiet nur an wenigen Orten vorkommt. Das Gebiet "Schattberg-Hohwacht" ist Teil des grossen, mit dem "Geitenberg" und der "Wasserfallen" zusammenhängenden ornithologischen Wertgebiets. Es ist gemäss Naturinventar 1984 auch Lebensraum von Schwarzspecht und Tannenhäher. Die Felsbereiche bilden wertvolle Reptilien-Lebensräume. Die angrenzenden wertvollen Magerweiden haben teilweise nationale Bedeutung. Die Waldränder eignen sich hier besonders gut zur Aufwertung.

1.4

"Hundsmatt-Geissberg"

Das Gebiet "Hundsmatt-Geissberg" wurde mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2346 vom 12. Dezember 2000 unter Schutz gestellt. Es grenzt nördlich an die vorangehend beschriebenen Gebiete "Bogental" und Geitenberg" an und befindet sich in einer Höhenlage zwischen 800 und 1036 m ü.M. Der tiefste Punkt liegt am Bogentalbächli und das "Ulmetgrätli" erreicht nördlich der "Hundsmatt" die höchste Erhebung. Es handelt sich um eine typische Kettenjura-Landschaft mit extensiv genutzten Weiden und Wäldern. Das Relief wird durch Mulden und den schroffen Felsgrat des "Ulmetgrätli" reich gegliedert. Der nach Süden abtauchende

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Hauptrogenstein bildet hier einen gezackten Felskamm. In der Geländemulde der "Hundsmatt" stehen das geologisch jüngere Oxfordien und das Argovien (Effinger-Schichten) an. Die erdgeschichtlich jüngsten Schichten aus dem Tertiär findet man beim "Hinter Geissberg" (Untere Süsswassermolasse). Diese Gesteinsabfolge weist darauf hin, dass sich im Bereiche der "Ulmet" eine kleine Jura-Falte befindet und das Gebiet "Hundsmatt-Geissberg" eine Mulde zur südlich anschliessenden Passwang-Falte bildet. Aufgrund der besonderen geologischen Verhältnisse kommen im Gebiet verschiedenste Waldgesellschaften auf kleinem Raum vor. Aus naturschützerischer Sicht hervorzuheben sind der Schneeheide-Föhrenwald mit einzelnen Bergföhren und der Blaugras-Buchenwald auf dem "Ulmetgrätli", der Hirschzungen-Ahornwald auf der Nordseite der "Geissbergflue" sowie der Seggen-Bacheschenwald am Fusse des "Hinter Geissberg". Bei letztgenannter Fläche handelt es sich um ein ehemaliges Weidegebiet, welches infolge kleiner Hangrutsche und der abgeschiedenen Lage verwaldete. Neben den Wäldern sind die Magerweiden der "Hundsmatt", des "Mittleren" sowie des "Hinter Geissberg" besonders wertvoll. Hier wachsen zahlreiche seltene Pflanzenarten (Orchideen, Frühlings-Enzian, Frühlings-Krokus u.a.). Ebenso bedeutsam ist die Tierwelt, z.B. Reptilien und Vögel. Erwähnenswert sind u.a. Tannenhäher, Baumpieper und Wegerich-Bär (Schmetterling).

2.

Bedeutung und Schutzziele

Der hohe naturkundliche Wert des Gebiets "Bogental-Geitenberg" wurde schon früh erkannt. Das Gebiet ist Teil der Jura-Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN-Objekt Nr. 1012). Viele Teilgebiete sind bereits im Naturschutzgutachten 1971, im Regionalplan Landschaft 1976, im kommunalen Naturinventar 1984/1986 und im kommunalen Zonenplan Landschaft 1993 enthalten. Auch das kantonale Wald-Inventar 1994 und das Waldreservatskonzept beider Basel 2003 weisen dem Gebiet grossflächig hohe Bedeutung zu. Die wertvollen Magerwiesen und -weiden wurden ins Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden aufgenommen und sind heute alle vertraglich geschützt. Die beiden Gebiete "Chliweidli" und "Geitenweid" gehören zu den Vorranggebieten für den Tagfalterschutz im Kanton BL (2006). Ein bedeutender Teil des Gebiets "Bogental-Geitenberg" liegt ausserdem in einem grossen, mit dem "Vogelberg" und der "Wasserfallen" zusammenhängenden ornithologischen Wertgebiet, welches als Lebensraumkomplex mit hoher Baumpieper- und Berglaubsängerdichte bekannt ist und Hohltauben sowie an den Flühen Wanderfalken und Kolkraben beherbergt. Daneben sind Teilbereiche durch das Reptilien-Inventar als Lebensräume von Eidechsen ausgewiesen. Das Gebiet "Dachsfluh" ist im Verzeichnis der "Geologischen Naturobjekte 1998" aufgeführt. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg" sind: a. Erhaltung und Förderung der ungestörten, extensiv genutzten, kleinräumig gegliederten Jura-Landschaft mit ihren typischen und besonderen Lebensgemeinschaften; b. Erhaltung und Förderung des Bogentalhofs als naturgerecht und nachhaltig genutzter Landwirtschaftsbetrieb; c. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung sowie der Feuchtwiesen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; d. Erhaltung und Förderung des "Geitenbergs" als ungestörte Naturwaldfläche mit unbeeinflusster Waldentwicklung;

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e. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; f. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; g. Förderung extensiv genutzter und strukturreicher Waldbestände sowie von Buschwäldern; h. Förderung lichter Waldbestände und Weidewälder als Lebensräume für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten; i. Erhaltung der unberührten Felsstandorte und Förderung ihrer charakteristischen Lebensgemeinschaften; j. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; k. Erhaltung von Einzelbäumen, Gebüschen, Feldgehölzen und Hecken; l. Erhaltung des Bogentalweihers als vielfältigen Lebensraum, insbesondere als AmphibienLaichgewässer; m. Erhaltung und Förderung der Fliessgewässer und Quellfluren in naturnahem Zustand; n. Erhaltung und Förderung der geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie der Arten der Roten Listen, insbesondere der Reptilien, Amphibien, Heuschrecken und Schmetterlinge; o. Erhaltung und Förderung von Elementen der traditionellen Kulturlandschaft sowie der geologischen und geomorphologischen Naturobjekte. Aus der Sicht des Artenschutzes sind insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Baumpieper, Reptilien, Geburtshelferkröte, Schwarzgefleckter Bläuling, Orchideen, Enziane, Frühlings-Krokus, Berg-Föhre sowie generell Flora und Fauna der Magerwiesen und Felsköpfe. Für die Umsetzung der Naturschutzziele sind das Nutz- und Schutzkonzept mit Abgeltungsberechnung für die Waldnaturschutzgebiete der Gemeinde Lauwil (mit "Schattberg-Hohwacht" und "Hundsmatt-Geissberg") vom 31. März 2000 sowie die Pflege- und Nutzungspläne für das "Naturschutzgebiet Bogental / Ulmet / Geiten" vom 03. August 2006 (Teil Wald) bzw. 31. Oktober 2007 (Teil Offenland) massgebend. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist das Nutz- und Schutzkonzept für die Waldnaturschutzgebiete der Gemeinde Lauwil zu überprüfen und die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen neu zu ermitteln. Die Pflege- und Nutzungspläne für das "Naturschutzgebiet Bogental / Ulmet / Geiten" sind bei Bedarf von den kantonalen Fachstellen gemeinsam mit den betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern zu überprüfen und allenfalls in gegenseitigem Einvernehmen anzupassen. Für die Teilgebiete "Bogental" und "Geitenberg" ist die bisherige finanzielle Abgeltung (Inkonvenienzentschädigung für das Waldareal des Bogentals, Perimeter gemäss aufzuhebendem Vertrag vom 19.08.1991) nach Ablauf der Abgeltungsdauer (2016) im Rahmen der kantonalen Abgeltungsregelung neu zu ermitteln und für die nächste Periode zu entrichten.

3.

Gefährdung und Schutz

Das Gebiet "Bogental-Geitenberg" liegt im bekannten Wandergebiet des "Passwangs". Es wird jedoch – abgesehen vom Wanderweg, welcher über den Bogentalhof zur "Ulmet" führt – von den Haupt-Wanderrouten nur tangiert. Das bestehende Wanderwegnetz wirkt als geeignete Besucherlenkung, so dass sich die Auswirkungen auf Fauna und Flora in naturschützerisch vertretbaren Grenzen halten. Grosse Bereiche des Naturschutzgebiets sind aufgrund ihrer Unzugänglichkeit bis heute weitgehend ungestört geblieben. Diese abgeschiedenen, teils steilen und felsigen Gebiete am "Geissberg" und vor allem am ausgedehnten "Geiten-

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berg" eignen sich ausgezeichnet als ungestörte Rückzugsgebiete für Wildtiere. Diese Situation gilt es zu erhalten, da die zunehmende Erholungsnutzung einen nicht zu unterschätzenden Bedrohungsfaktor für Fauna und Flora darstellt. Dabei ist nicht so sehr die einzelne Freizeitnutzung an sich ein Problem, als vielmehr die Kumulation der verschiedenen Arten von Freizeitaktivitäten. Daher sind gewisse Lenkungsmassnahmen nötig, um die Schutzziele zu gewährleisten. Wesentlich dabei ist, dass die heutige Ungestörtheit des Gebiets "BogentalGeitenberg" weiterhin gewahrt bleibt. Mit der neuen Schutzverordnung ist jedoch nicht geplant, den Freizeit- und Erholungsbetrieb im Gebiet "Bogental-Geitenberg" zu unterbinden, sondern ihn so zu lenken, dass die zentralen Naturwerte erhalten und für die Bevölkerung langfristig erlebbar bleiben. Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung von Objekten mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone deshalb gestützt auf Art. 14, Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das generelle Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet eingeschränkt, indem Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Abs. 1, lit. a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt, ein Betretverbot für die im Plan bezeichnete Naturwaldfläche "Geitenberg" sowie ein Kletterverbot und die Hundeleinenpflicht für das gesamte Naturschutzgebiet erlassen werden. Die potentielle Entwicklung der Erholungsaktivitäten ist im ganzen Naturschutzgebiet aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls durch weitere Massnahmen zu lenken. Im Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen, unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Jagd im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip folgt. Danach können im Jagdrevier nur eine limitierte Anzahl Pächter überhaupt jagen, was eine lediglich extensive Bejagung erlaubt: In der Regel werden die Jagdreviere nur ein Mal jährlich im Herbst/Winter – also zur Zeit der Winterruhe – bejagt. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht in Widerspruch zu den Schutzzielen des Naturschutzgebiets. Die fachgerechte Bejagung des Reh- und Gamswildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen und insbesondere der seltenen Baumarten. Die landwirtschaftliche Nutzung und Pflege der Offenlandbereiche ist eine wichtige Voraussetzung zur Erhaltung der Artenvielfalt des Gebiets und dessen kleinräumiger Gliederung. Der Fortbestand der wertvollen, artenreichen Offenlandflächen hängt massgeblich von der Nutzungsintensität und der fachgerechten Pflege ab. Weil eine zunehmende Düngung und eine mehrfache Mahd oder eine intensive Beweidung eine starke Reduktion des ArtenBestands zur Folge hätte, wurden mit den Bewirtschaftern bereits seit 1989 Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des kantonalen Programms "Ökologischer Ausgleich" abgeschlossen und so die den Schutzzielen entsprechende Pflege der geschützten Offenlandflächen sichergestellt.

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4.

Erlass der Schutzverordnung

Der Erlass einer Schutzverordnung ist bei den früheren Unterschutzstellungen im Hinblick auf die zu erwartenden Erweiterungen zurückgestellt worden. Dies wird nun im Rahmen der vorliegenden Zusammenlegung des Naturschutzgebiets "Bogental-Geitenberg" nachgeholt.

5.

Finanzielle Auswirkungen

Die Zusammenlegung der bereits bestehenden Schutzgebiete zum Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg" hat keine neuen finanziellen Auswirkungen. Die anfallenden Kosten für Pflege und Unterhalt des Naturschutzgebiets werden wie bisher im Rahmen des Budgets den beiden Verpflichtungskrediten für den "Ökologischen Ausgleich" im Landwirtschaftsgebiet und den "Naturschutz im Wald" (sowie den übrigen bewilligten Budgetposten (Unterhaltskonto kantonale Naturschutzgebiete) belastet.

6.

Unterschutzstellung

Die Grundeigentümerschaft sowie der Gemeinderat Lauwil waren mit der Unterschutzstellung der verschiedenen Teilgebiete in den Jahren 1990, 1991 und 2000 einverstanden. Die vorliegende Zusammenlegung des Naturschutzgebiets "Bogental-Geitenberg" und der Erlass der zugehörigen Schutzverordnung erfolgen auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.

://:

1.

Die bestehenden Naturschutzgebiete "Schattberg-Hohwacht", "HundsmattGeissberg", "Bogental" und "Geiten" werden zu einem Gebiet zusammengelegt und im Inventar der geschützten Naturobjekte neu als Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg" ausgewiesen. Es besteht aus den Parzellen Nr. 389, 393, 394, 396 und 414 sowie einer Teilfläche von Parzelle Nr. 388, alle im Grundbuch Lauwil.

2.

Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist im beiliegenden Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 239.52 ha. Das Nutz- und Schutzkonzept mit Abgeltungsberechnung für die Waldnaturschutzgebiete der Gemeinde Lauwil (mit "SchattbergHohwacht" und "Hundsmatt-Geissberg") vom 31. März 2000 sowie die Pflege- und Nutzungspläne für das "Naturschutzgebiet Bogental / Ulmet / Geiten" vom 03. August 2006 (Teil Wald) bzw. 31. Oktober 2007 (Teil Offenland) sind integrale Bestandteile der Unterschutzstellung.

3.

Im Sinne der Erwägungen werden folgende Schutzmassnahmen festgelegt: a.

Freizeitaktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden oder solche mit übermässig starken Immissionen auf das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächige Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten, sind untersagt.

b.

Alle Veranstaltungen unterliegen der Bewilligungspflicht. Das Bewilligungsverfahren für Veranstaltungen im Wald richtet sich nach den kantonalen waldrechtlichen Bestimmungen. Die kantonale Naturschutzfachstelle ist von der

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Bewilligungsbehörde jeweils vorgängig anzuhören. Veranstaltungen können unter Beachtung der Schutzziele bewilligt werden, soweit dadurch keine Beeinträchtigungen des betroffenen Naturschutzgebiets entstehen. c.

Für die Naturwaldfläche "Geitenberg" gilt ein generelles Betretverbot. Im ganzen Naturschutzgebiet sind das Laufenlassen von Hunden und das Klettern verboten, das Entfachen von Feuern ist nur an den offiziellen Rastplätzen gestattet und das Reiten, Velofahren und Biken abseits von Waldstrassen gemäss § 10 kWaG untersagt.

4.

Die zugehörige Verordnung über das Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg", Lauwil, tritt am 01. April 2009 in Kraft.

5.

Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses werden folgende Beschlüsse und Verträge aufgehoben: Regierungsratsbeschluss Nr. 4015 vom 18. Dezember 1990 betreffend der Aufnahme des "Bogentales", Lauwil, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft; Regierungsratsbeschluss Nr. 733 vom 05. März 1991 betreffend der Aufnahme des Gebiets "Geiten", Lauwil, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft; Regierungsratsbeschluss Nr. 2346 vom 12. Dezember 2000 betreffend der Aufnahme der Gebiete "Deigsberg", "Muniloch-Aletenfluh", "Bürtenfluh-Arifluh", "Hundsmatt-Geissberg" und "Schattberg-Hohwacht" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft; Zwei Verträge der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion vom 19. August 1991 betreffend die Waldreservate "Bogental" und "Geiten".

6.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991, die in Kapitel 5 erwähnten Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher jeweils den entsprechenden Konti im Rahmen des bewilligten Budgets zu belasten.

7.

Die Einwohnergemeinde Lauwil wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.

8.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der be-

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schwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

Verteiler: (alle mit Plan) − Einwohnergemeinde Lauwil, 4426 Lauwil − Dr. Karl Tanner-Hofmann, Hauptstr. 28 A, 4411 Seltisberg − Christian Tanner, Burgstr. 20 A, 4410 Liestal − Dr. Karl Martin und Monika Tanner-Hosch, Hauptstr. 28, 4411 Seltisberg − Franz und Fränzi Tschumi, Hof Bogental, 4426 Lauwil − Urs und Peter Schneider, Hof Ulmet, 4426 Lauwil − Marie Louise Zahn-Burckhardt, Kapellenstr. 28, 4052 Basel − André Minnig, Forstrevier Hohwacht, Unterbiel 15, 4418 Reigoldswil − Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal − Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal − Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil − Sportamt, St. Jakobstr. 43, 4133 Pratteln (3) − Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach − Bezirksschreiberei Waldenburg, Grundbuchamt, Hauptstrasse 21, 4437 Waldenburg − Landeskanzlei (Gesetzessammlung) − Finanz- und Kirchendirektion − Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion − Amt für Wald beider Basel − Sicherheitsdirektion − Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion − Amt für Kultur, Abteilung Kantonsarchäologie − Amt für Liegenschaftsverkehr − Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion − Amt für Raumplanung (5) − Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: Mundschin