Muttenz, Zinggibrunn

Waldreservate · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
1743
Art
Waldreservate
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
14.12.2010
In Kraft seit
14.12.2010

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1743

vom 14. Dezember 2010

Aufnahme des Gebiets !'Zinggibrunn", Muttenz, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Auslöser lür die Ausweisung dieses neuen Naturschutzgebiets ist der Kantonale Nutzungsplan Rheinhäfen, welcher vom Landrat am 10. April 2003 erlassen worden war (Landratsbeschluss Nr. 2064). Aufgrund der speziellen Nutzungen und besonderen Standortbedingungen weisen die beiden Hafenareale in Birsfelden und Muttenz zahlreiche seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten auf. Weltweit einmalig ist der hier vorkommende Bestand einer Bienen-Ragwurz-Varietät (Ophrys apifera var. basiliensis). Da Orchideen rechtlich geschützt sind, soll der Bestand gemäss $ 16 des Zonenreglements und Art. 18 des Bundesgeselzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) grundsätzlich an Ort erhalten bleiben und gefördert werden. lm Hinblick darauf, dass die Rheinuferzone im lnteresse der Hafennutzung später vielleicht einmal überbaut werden muss, wurde das Amt für Raumplanung beauftragt, umgehend nach einer geeigneten Ersatzfläche zu suchen, weil sich im Bedarfsfall nicht kurzf ristig Ersatzstandorte für Orchideen f inden lassen. Mit einer f rühzeitigen Sicherung des zukünftigen Ersatzstandorts kann vermieden werden, dass eine allfällige Weiterentwicklung des Hafengebiets im Bereich des Rheinufers aus Naturschutzgründen blockiert würde. Die Bienen-Ragwurz ist eine mediterrane Pflanzenart, welche in gut besonnten Magerwiesen wächst. Potentiell geeignete Standortverhältnisse finden sich am Südhang des Wartenbergs bis ins Gebiet "Zinggibrunn". Weil dieses Gebiet zur näheren Umgebung der Rheinhäfen gezählt werden kann und in den 197Oer-Jahren im westlichen Teil des Muttenzer Rebbergs eine Population dieserArt vorkam, konzentrierten sich die Bestrebungen zur Schaflung eines Ersatzstandortes auf dieses Gebiet. Dank Unterstützung von Einwohner- und Bürgergemeinde Mutlenz sowie verschiedener Privatpersonen, welche lhre Grundstücke für diesen Zweck zur Verfügung stellten, kann nun der zukünftige Orchideen-Standort ins lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen und so rechtlich gesichert werden.

Das neue kantonale Naturschutzgebiet weist eine Gesamtfläche von 7.41 ha auf (davon 4 Aren Waldareal). Mit verschiedenen Grundeigentümern und Grundeigentümerinnen konnten zusätzlich langfristige Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen werden (Parzellen Nr. 2649 und 2712). Die Gesamtfläche der vertraglich gesicherten Grundstücke beträgt 0.58 ha. lm gleichen Flurgebiet werden mit lnkrafttreten der neuen Zonenvorschriften Landschaft der Gemeinde Muttenz voraussichtlich weitere 1 .15 ha unter lokalen Naturschutz gestellt (Parzellen 2673, 2674, 2682,2698 und eine Teilfläche der Parzelle 2872). Damit beträgt die für Naturschutzzwecke reservierte Gesamtfläche 9.07 ha. Für weitere 0.96 ha (Parz.2635,2667 und Teilflächen der Parz. 2663, 2664,2708 und 2872) bestehen Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des ökologischen Ausgleichs, welche der Arrondierung und Vernetzung dienen.

P:\ARP\52BiologischeViellalt\523Naturschutzqebiete\Zinggibrunn\RR81743_20101214

NLlm NSG_Z|nggibrunnAufnahme.doc

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Somit werden im Jahr der Biodiversität insgesamt rund 10 ha Offenland nachhaltig der Natur zur Verfügung gestellt und nach ökologischen Grundsätzen bewirtschaftet und gepflegt.

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Das ins lnventar der geschützten Naturobjekte aulgenommene Gebiet umfasst folgende Parzellen des Grundbuchs Muttenz:

Parzellen-Nr. Gemeinde Eigentümer/in

Fläche (in ha)

Wald (in ha)

2659

Muttenz

Kanton

0.49

0.00

2661

Muttenz

Kanton

0.20

0.00

2662 2665 2709

Muttenz

Kanton

0.05

0.00

Muttenz

Kanton

0.25

0.00

Muttenz

Kanton

0.09

0.00

2711

Muttenz

Kanton

0.50

0.00

2719 6002

Muttenz

Kanton

0.17

0.00

Muttenz

Kanton

0.19

0.00

Total Kanton BL

1.94

0.00

2660

Muttenz

Einwohnergemeinde Muttenz

0.06

0.00

2713 2718 . 2745 (Teillläche)

Muttenz

Einwohnergemeinde Muttenz

0.52

0,00

Muttenz Muttenz

Einwohnergemeinde Muttenz

0.22

0.00

Einwohnergemeinde Muttenz Total Einwohnergemeinde Muttenz

0.16

0.00

0.96

0.00

2710

Muttenz

Bürgergemeinde Muttenz

0.61

0.00

2871 (Teilfläche)

Muttenz

Bürgergemeinde Muttenz

1.86

0.04

2873

Muttenz

Bürgergemeinde Muttenz Total Bürgergemeinde Muttenz

1.55

0.00

4.02

0.04

4657

Muttenz Sylvia Kahlo-Stohler D-Bermätingen 0.49 0.00

Total

Naturschutzgebiet "Zinggibrunn" Muttenz

7.41 0.04

Wegparzelle

1.

Beschreibung

Das neue Naturschutzgebiet befindet sich in einer Höh'enlage zwischen 350 und 420 m ü.M. am Südhang des Geländerückens, welcher sich vom Wartenberg zum Egglisgraben er-

streckt. Dieser Geländerücken ist Teil des nördlichen Tafeljura-Randes gegen das Hochrheintal hin. Den geologischen Untergrund bilden Keuper-Schichten aus der oberen Triaszeit (Alter: ca.220 Mio. Jahre), welche zum Teil Gips enthalten. Dieser wurde früher am Nordhang des Geländerückens abgebaut (westlich des Restaurants Römerburg). Über den Keuper-schichten folgen die geologisch jüngeren Gesteine des Lias aus der Jura-Zeit (Alter: rund 200 Mio. Jahre). Diese Fossil führenden Gesteinsschichten stehen im Scheitelbereich

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des Geländerückens an. Auf der Kuppe wird der Lias stellenweise von verlehmtem Verwitterungsschutt aus der Quartär-Zeit überdeckt. Die Grenze zwischen Keuper und Lias verläuft diagonal durch den Bereich des Naturschutzgebietes von Nordwest nach Südost fallend. Der "Zinggibrunnhof" befindet sich bereits auf den Lias-Schichten. Stellenweise zeigen sich im Gebiet Karst-Phänomene. So brach im Herbst 2009 westlich des Hofes aul Parzelle 2711 der Boden ein (Dolinen-Bildung) und die östliche Hälfte von Parzelle 2710 weist - im Gegensatz zum westlichen Teil - einige Bodensenkungen auf. Das neue Naturschutzgebiet befindet sich am Ostrand des Rebbergs. Hier besteht noch die ursprüngliche Nutzungsvielfalt mit Reben, extensiven Weiden, wenig intensiv genutzten Wiesen, hochstämmigen Obstbäumen, Hecken und Feldgehölzen. Als Kleinstrukturen bereichern Einzelbäume, Gerätehäuschen, Steinhaufen und Böschungen diese Landschaftskammer zusätzlich. Beeinträchtigt wird das Landschaftsbild hingegen durch zwei Hochspannungsleitungen. Vernässte Standorte finden sich entlang des Riedmatt-Baches und stellenweise am Hang sowie am Hangfuss im Ostteil der Parzellen Nr. 2871 und 2873. Diese Nutzungs- und Strukturvielfalt garantiert auch eine hohe Artenvielfalt. So brüten im Naturschutzgebiet und dessen unmittelbarer Umgebung seltene Vogelarten, wie Zaunammer, Gartenrotschwanz und Neuntöter. Zudem bildet es eine Teilfläche der Reviere von Turmfalke, Grünspecht, Grauspecht und Pirol. Bedeutsam sind die Vorkommen der Zauneidechse und des Veränderlichen Widderchens (Zygaena ephialtes). Hermelin, Goldammer, Schachbrettfaller, Gelbwürfliger Dickkopffalter, Gemeines Widderchen, Feldgrille, Karthäuser- und Gemeine Heideschnecke (Helicella itala) sind weitere charakteristische Arten solcher Lebensräume. Die Flora weist eine geringere Zahl an seltenen Arten auf . Typisch für nasse Standorte sind Sumpfdotterblume und Spierstaude. Aussergewöhnlich verbreitet - auch in den Weideflächen - und stellenweise häufig wächst die Weinberg-Tulpe, welche sonst bevorzugt in den Muttenzer Rebllächen wächst. Eine ökologische Bereicherung bildet der Riedmatt-Weiher im Talgrund südwestlich des Zinggibrunn-Hofes. Der Weiher, welcher Amphibien, Libellen und anderen Wassertieren als Lebensraum dient, wurde 2002 von der Gemeinde erbaut. An Pflanzenarten kommen unter anderem See-Binse, lgelkolben und Gelbe lris vor. lm Auge zu behalten ist jedoch die Krebsschere, da dieser aus Nordamerika eingeschleppte, invasive Neophyt den Weiher überwuchern kann. Am benachbarten "Riedmattbächli" kommen Quelljungfer und Kleine Zangenlibelle vor.

2.

Bedeutung und Schutzziele

Obwohl das Nalurschutzgebiet "Zinggibrunn" mehrere seltene Arten beherbergt, ist dessen naturschützerische Qualität noch nicht so hoch, wie sie sein könnte. Deshalb ist es "nur" im Reptilien-lnventar beider Basel 2000 als Objekt von regionaler Bedeutung aufgeführt. Der Grund dafür ist die zu intensive und stellenweise zu extensive landwirtschaltliche Nutzung sowie die Beweidung mit Pferden (zu tiefer Verbiss). So ist die Weide südlich des Zinggibrunn-Hofes zu stark verbuscht, insbesondere durch ausgedehnte Brombeergestrüppe . Dies veranlasste den örtlichen Naturschutzverein zu Pflegeeinsätzen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde. So wurden an den Naturschutztagen 2008, 2009 und 2010 der verbrachte Wiesenstreifen unterhalb des Hofes gemäht und grössere Flächen an Brombeergestrüpp gerodet. ln Koordination mit der Bürgergemeinde konnte zudem 2010 die Pacht neu geregelt werden. Gestützt darauf schloss das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain mit dem neuen Bewirtschafter 2010 eine neue Bewirtschaftungsvereinbarung ab. Damit wurde die Basis für eine sachgerechte, aul die Schutzziele ausgerichtete Nutzung und Pflege des Naturschutzgebietes geschaffen. Bereits die erstmaligen Nutzung bzw. Pflege durch den neuen Bewirt-

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schafter hat sich positiv auf das Naturschutzgebiet ausgewirkt. Lediglich Parzellen Nr. 2711 und 2718 werden noch bis Ablauf des geltenden Pachtverträge von den bisherigen Bewirtschafter genutzt (Parzelle Nr. 271 1 bis 31 . März 2013 und Parzelle Nr. 2718 bis Ende 201 1 ). Mit der Übernahme dieser Parzelle Nr. 2711 durch den Kanton wurde die Pacht gekündet, um zu gewährleisten, dass die Schutzziele ungeschmälert umgesetzt werden können. Parallel zu diesen Schutz- und Pflegemassnahmen begann das lnstitut für Natur-, Landschaftsund Umweltschutz der Universität Basel (NLU) im November 2009 mit den Messungen der Bodentemperatur und der Erhebung der Standortverhältnisse zur Evaluation der geeignetsten Stellen für eine allfällige Verpflanzung der Orchideen aus der Rheinuferböschung. Wichtigste Massnahmen sind die lnstandstellung der verbuschten Parzellen Nr. 6002,2718 und 2719, die Ausmagerung des Gebiets zur Aufwertung der Magerwiesen und -weiden sowie die Etablierung einer auf die Schutzziele ausgerichteten Nutzung und Pflege. Deshalb gelten lür das neue Naturschutzgebiet folgende Schutzziele:

a. Erhaltung und Förderung der Lebensraum- und Strukturvielfalt, insbesondere der Gebüsche, Hecken, Einzelbäume und Steinhaufen;

b. Förderung von Magerwiesen und -weiden als Orchideen-Lebensraum und OrchideenErsatzstandort;

c. Erhaltung und Förderung der Feuchtstandorte sowie des Weihers als AmphibienLaichgewässer und Lebensraum für Wasserlebewesen;

d. Sicherung und Förderung des Biotopverbunds innerhalb des Rebgebiets; e. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Ptlanzenarten, insbesondere Orchideen, Vögel, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge und Gehäuseschnecken.

Aus Sicht des Artenschutzes sind insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Orchideen, Weinberg-Tulpe, Bunte Kronwicke, Espe, Salweide, Schwarzdorn, Neuntöter, Gartenrotschwanz, Zauneidechse, Veränderliches Widderchen, Westliche Heideschnecke (Helicella itala) sowie weitere Charakterarten von Magerwiesen und Feuchtstandorten.

3.

Gefährdung und Schutz

Die extensive Nutzung der Landwirtschaftsflächen und deren sachgerechte Pflege sind wichtige Voraussetzungen zur Erhaltung der Artenvielfalt des Gebiets und dessen kleinräumiger Gliederung. Der Fortbestand und die Entwicklung der wertvollen Offenlandflächen hängen massgeblich von der Nutzungsintensität und der fachgerechten Pflege ab. Weil eine zunehmende Düngung, eine mehrfache Mahd und eine intensive oder zu extensive Beweidung eine starke Reduktion des Arten-Bestands zur Folge hätte, wurde einerseits das bis 2013 laufende Pachtverhältnis der neu erworbenen Parzelle Nr. 27'11 gekündet und andererseits. mit dem neuen Bewirtschafter der restlichen Flächen eine Bewirtschaftungsvereinbarung im Rahmen des kantonalen Programms "Ökologischer Ausgleich" abgeschlossen, um die den Schutzzielen entsprechende Pflege der geschützten Landwirtschaftsflächen sicherzustellen. Der Gemeinderat ist dafür besorgt, dass die bis Ende 2011 laufende Pacht von Parzelle Nr. 2718 fristgemäss gekündigt wird und per 1 . Januar 2012 neu verpachtet werden kann. Weitere Gefährdungsfaktoren bestehen zurzeit nicht.

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4.

Finanzielle Auswirkungen

Die Unterschutzstellung des Gebiets "Zinggibrunn" bewirkt gemäss SS 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 einerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten und andererseits periodisch wiederkehrende Folgekosten. Die für den Kanton anfallenden Kosten werden im Rahmen des Budgets dem bewilligten Verpflichtungskredit für den "Ökologischen Ausgleich im Landwirtschaftsgebiet" (Landratsbeschluss Nr. 118712009 vom 14. Mai 2009) in der Höhe von CHF 23'660'000.-(für die Jahre 2009 - 2013), sowie den übrigen bewilligten Budgetposten (Abgeltungskonto Offenland, Unterhaltskonto kantonale Naturschutzgebiete) belastet. Per 1 . September 2010 beträgt der zur Verfügung stehende Restbetrag des bewilligten Verpflichtungskredits rund

Stand Verpflichtungskredit (2009 - 2013) bew. Kredit

Stand 1.9.10

Restbetrag

Ökologischer Ausgleich CHF 23'660'0OO.--

Die einmaligen Abgeltungskosten entstehen für die Abgeltung der öffentlich-rechtlichen Beschränkung (Grundbuchanmerkung). Die Grundbuchanmerkung für die Landwirtschaftsfläche wird mit abgegolten. Einmal iqe Abqeltunoskosten Abgeltu ngskonti Offen land

- Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag 500497 Ausrichtung an Bürgergemeinde Muttenz (BG-Offenland,265 Aren ä CHF 10.--) Ausrichtung an Einwohnergemeinde Muttenz (pauschal) - Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag 500497

- Kostenart 3637 0 000 / lnnenauftrag 500497 Ausrichtung an Sylvia Kahlo-Stohler (pauschal) Die wiederkehrenden Folgekosten entstehen durch den erforderlichen Aufwand für den jährlich anfallenden Unterhalt des Naturschutzgebiets. Die auf die Schutzziele ausgerichtete Pflege der Landwirtschaltsflächen wird über den Ökologischen Ausgleich sichergestellt (Vertragsfläche). Naturschützerische Pflegeeingriffe, welche nicht mehr im Rahmen des Ökologischen Ausgleichs erbracht werden können, werden separat nach Aufwand vergütet. Die Waldrandpflege wird dem Verpflichtungskredit "Naturschutz im Wald 2009-2013" belastet. Die nachstehend aufgeführten Folgekosten sind als Durchschnittswert abgeschätzt. Sie sind je nach Art der Pflegeeingriffe pro Jahr unterschiedlich hoch.

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Jährlich wiederkehrende Foloekosten (Pfleoekosten)

cHF 15'000.--

Folgekosten (1ährlich) - Verpllichtungskredit "Naturschutz im Wald" Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag 500490

(Beiträge an Gemeinden und Gemeindezweckverbände) - Verpllichtungskredit "Ökolog ischer Ausg leich"

Kostenart 3635 0 000 / lnnenauftrag 500487 (Beiträge an private Unternehmungen BL)

- U nterhaltskonto kantonale Natu rsch utzgebiete Kostenart 3149 0 010 / lnnenauftrag 200299 (U nterhalt Natu rsch utzgebiete)

cHF 1'000.-cHF 1'000.-1

cHF 3'000.--

An die Gesamtkosten von CHF 19'650.-- (einmalige Abgeltung und Folgekosten) leistet der Bund gemäss den beiden NFA-Programmvereinbarungen "Biodiversität im Wald" und "Natur und Landschaft" sowie gemäss Direktzahlungs- (DZV) und Ökoqualitätsverordnung (ÖOU Beiträge in der Höhe von CHF 16'000.--: - Beitrag an die Abgeltungskosten - Beitrag an die Pflegekosten

cHF cHF

7'000.-9'000.--

I -, was einem Anteil von 19% Dem Kanton verbleiben somit Nettokosten von entspricht. Darin eingeschlossen ist jedoch - wie ausgewiesen - der einmalige Beitrag an die 'Beitrag Abgeltungskosten). Dieser Beitrag fällt zuUnterschutzstellung von künftig weg. Da die Landwirtschaftsbeiträge des Bundes an den Ökologischen Ausgleich nicht dem NFA unterstehen, wird sich der Beitragssatz an die Pflegekosten des neuen Naturschutzgebiets, zukünftig nicht zu Ungunsten des Kantons verändern. lm Gegenteil - im Rahmen der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems (WDZ) zeichnet sich ab, dass der Bund zukünftig zusätzliche Beiträge an die Naturschutzleistungen der Landwirtschaft entrichten wird. Die Bundessubventionen dürften voraussichtlich rund 80% der Bruttokosten erreichen. Aus diesem Grund sind für die nächste Umsetzungsperiode des Programms keine höheren Nettokosten zu erwarten. Die erforderlichen Beträge zur Pflege des Naturschutzgebiets sind im Budget 2011 enthallen. Zur Finanzierung der Folgekosten sind vor Ablauf der beiden Verpflichtungskredite 2009-2013 dem Landrat neue Kreditvorlagen zur Fortführung der Programme "Naturschutz im Wald" und "Ökologischer Ausgleich im Landwirtschaftsgebiet" zu unterbreiten. Die Kostenentwicklung des Unterhaltskontos ist in der Landratsvorlage Nr.2007/017 vom 23. Januar 2007 festgelegt (Landratsbeschluss Nr. 2428 vom 3. Mai 2007). Sollte keine Finanzierung bereitgestellt werden können, müssten diejenigen Pflegeleistungen, welche nicht unter den ökologischen Ausgleich fallen, sistiert werden, womit die gesetzliche Verpflichtung zur Pflege und Unterhalt der geschützten Lebensräume (NLG BL $ 27) unerf üllt bliebe.

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Nach Art. 129 Abs.3 der Kantonsverfassung (SGS 100) sind "alle Aufgaben und Ausgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin zu prüfen". Das Naturschutzgebiet "Zinggibrunn" wird diesbezüglich im Rahmen der regelmässigen Begehungen auf dessen Zustand und Schutzwürdigkeit sowie auf den Erfolg der bereits getroffenen Massnahmen hin überprüft.

5.

Rechtliche Grundlagen

Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aulgabe der Kantone. Auch die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 1984 verpllichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu fördern und erhaltenswerte Landschalten und Naturdenkmäler zu schützen (S 102). ln Analogie zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), verpflichtet das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG BL) vom 20. November 1991 den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schützen (SS 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen (S 27). Dabei haben Grundeigentümer oder Bewirtschafter von geschützten Nalurobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung (SS 17 und 18). Gemäss $ 12 des NLG BL ist der Regierungsral zur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet. Die formelle Unterschutzstellung von Naturobjekten ist somit ein klarer rechtlicher Auftrag. Die rechtliche Sicherung wertvoller Naturobjekte und die Regelung von Nutzungseinschränkungen bzw. naturschutzspezifischer Bewirtschaftungsmassnahmen sind eing unerlässliche Voraussetzung zur Erhaltung der Biodiversität des Baselbiets. Ohne eine wirtschaftliche Deckung von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen ist jedoch die Akzeptanz unter den Grundeigentümern, Naturschutzaufgaben zu übernehmen, nicht gewährleistet. Es bliebe nur noch die ungenügende Hoffnung auf freiwillige Naturschutzmassnahmen ohne finanziellen Anreiz. Der Verlust von bedeutsamen Lebensräumen und das Aussterben von einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unvermeidbare Folge. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschalten bliebe damit unerfüllt.

Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Ausgaben im Bereich Unterhalt der Naturschutzgebiete sind nachhaltig. Da die Abteilung Natur und Landschaft über keine eigene Unterhalts-Equipe verfügt, tragen sämtliche Ausgaben für den Unterhalt der Naturschutzgebiete wesentlich zur Arbeitsplatzerhaltung in unserer Region bei (Gewerbe, Forst- und Landwirtschaft) - und gleichzeitig zur Erhaltung der natürlichen Ressource "Biodiversität". Wie eingangs dargelegt, ergibt sich die Pflicht zur Unterschutzstellung des Gebiets "Zinggibrunn" auch aus den Bestimmungen des Kantonalen Nutzungsplans Rheinhäfen von 2003. Das neue Naturschutzgebiet ist der geforderte Ersatzstandort für die allenfalls durch unverzichtbare Bauvorhaben gelährdeten Orchideen am Rheinufer.

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6.

Unterschutzstellung

Die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und der Gemeinderat Muttenz sind mit der Aufnahme ihrer Grundstücke in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschalt des Amtes für Raumplanung.

1. Gestützt aul $12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Zinggibrunn", bestehend aus den Parzellen Nr. 2659 - 2662, 2665, 2709 - 2711, 2713, 2718, 2719, 2873, 4657 und 6002, sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 2745 und 2871, alle im Grundbuch Muttenz, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist im beiliegendem Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 7.41 ha.

3. lm Sinne der Erwägungen werden folgende Schutzmassnahmen festgelegt a. Keine Düngung und kein Bodenumbruch in den Magerwiesen-Bereichen b. Aktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden oder solche mit übermässig starken lmmissionen aul das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächige Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten, sind untersagl.

4. Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Zinggibrunn", Muttenz, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.

5. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt aul $$ 17, 18 und

27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 , die in Kapitel 4 ausgewiesenen Abgeltungskosten zu Lasten des bewilligten

Budgets 2010 und der Verpflichtungskredite 2009-2013 (Kostenart 363 20000 / lnnenaufträge 500490 und 500497 sowie Kostenart 363 70000 / lnnenauftrag 500497) zu verbuchen und die Folgekosten jeweils den entsprechenden Kostenarten im Rahmen des bewilligten Budgets zu belasten. s

6. Die Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung wird angewiesen, die sachgerechte Pflege des Naturschutzgebiets sicherzustellen und die erworbenen Flächen den Schutzzielen gemäss aufzuwerten.

6. Die Einwohnergemeinde Muttenz wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden lnhalt zu übertragen. 7

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

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Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

Verteiler: (alle mit Plan) Gemeinderat Muttenz, 41 32 Muttenz Bürgergemeinde Muttenz, Oberdorf 1 , 4132 Muttenz Frau Sylvia Kahlo-Stohler, Blütenweg 16, D - 88697 Bermatingen Pro Natura Baselland, Postfach 491,4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533,4410 Liestal lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil Sportamt, St. Jakobstr. 43, 4133 Pratteln Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach Bezirkssch reiberei Arlesheim, G ru ndbuchamt, Domplalz, 41 44 Arleshei m Landeskanzlei (Gesetzessamm lun g) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesu nd heitsdirektion Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie Amt f ü r Liegenschaftsverkeh r Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Amt für Raumplanung (4) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: Mundschin