Ramlinsburg, Eggwald-Looch

Waldreservate · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
533
Art
Waldreservate
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
08.04.2014
In Kraft seit
08.04.2014

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr.0533

vom 08. April2O14

Eruveiteru ng des Naturschutzgebiets "Eggwald-Looch", Ram I i nsburg

Das südwestlich des Siedlungsgebiets von Ramlinsburg gelegene Naturschutzgebiet "Looch" wurde aufgrund seiner wertvollen Feuchtwiesen im Jahre 2005 unter kantonalen Schutz gestellt (Regierungsratsbeschluss Nr. 1077 vom 5. Juli 2005). Nun kann dieses Schutzgebiet mit dem angrenzenden wertvollen Waldgebiet "Eggwald" enrueitert werden. Auf Antrag der Bürgergemeinden Bennwil, Hölstein und Ramlinsburg und gestützt auf die kantonalen Naturinventare erarbeitete im Jahre 2012 das Amt für Wald beider Basel gemeinsam mit der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Nutz- und Schutzkonzept für die naturschützerisch wertvollsten Waldstandorte in den drei Gemeinden Bennwil, Hölstein und Ramlinsburg. Darauf basierend wird nun das Gebiet "Eggwald", Gemeinde Ramlinsburg, ebenfalls in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Zusammen mit dem bestehenden Schutzgebiet "Looch" bildet es einen ökologisch wertvollen Gesamtkomplex von regionaler Bedeutung, welcher neu als Naturschutzgebiet "EggwaldLooch" bezeichnet wird. lm Hinblick auf die Erfordernisse der elektronischen Datenerfassung war es notwendig, die frühere Unterschutzstellung und die jetzige Erweiterung in einem einzigen Regierungsratsbeschluss zusammenzufassen. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss enthält daher den formal angepassten lnhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses und der frühere Beschluss wird hiermit aufgehoben. Das Naturschutzgebiet "Eggwald-Looch" umfasst die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Grundstücke der bisher geschützten und der neu unter Schutz gestellten Flächen. Es wird hiermit von bisher 2.67 ha um 6.43 ha auf neu 9.10 ha enryeitert (davon 7.58 ha Waldareal). Parzellen-Nr

Gemeinde Eigentümer/in

Fläche

Wald

Ganzen Text zeigen

(in ha)

(in ha)

0.16

0.06 0.06 0.29

Bestehende Schutzgebietsfl äche "Looch" 99 (Teilfläche) 528 547

548

Ramlinsburg Anton Pianta , 4456 Tenniken Ramlinsburg HeidiThommen,4434Hölstein Ramlinsburg Margrit Rudin, 4410 Liestal Ramlinsburg HeidiThommen,4434Hölstein

0.21

0.67 0.53

0.31

Therese Börlin, 4410 Liestal

552

Ramlinsburg BürgergemeindeRamlinsburg

552 570 572 568 (Strasse)

Neue Schutzgebietsfl äche "Eggwald" Ramlinsburg BürgergemeindeRamlinsburg Ramlinsburg BürgergemeindeRamlinsburg Ramlinsburg BürgergemeindeRamlinsburg Ramlinsburg EinwohnergemeindeRamlinsburg

Total

Naturschutzgebiet "Eggwald-Looch"

1.10

2.67 1.77

4.30 0.23 0.13 6.43 9.10

0.68 1.40 1.77 4.30 0.11

0.00 6.18 7.58

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1

Beschreibung

1.1

Bestehende Sch utzgebietsfläche "Looch"

Südwestlich des Siedlungsgebietes von Ramlinsburg, bei der Station Lampenberg, mündet ein kleines Seitental von Nordosten her ins Haupttal der Vorderen Frenke. Dieses enge Tal mit dem Flurnamen "Looch" wird auf der Nordseite begrenzt durch die beiden Waldstücke "Eggwald" und "Altschloss" (mit der Ruine Spitzburg), auf der Südseite durch den "Spitzenberg". Östlich der Ruine weitet sich das Tälchen unvermittelt auf zu einem vielfältigen Talkessel mit naturschützerisch wertvollen Magerwiesen, Gehölzen und Hochstamm-Obstbäumen.

Die Geländeform des Gebietes "Looch" ist für die Landschaft des Baselbieter Tafeljuras ungewöhnlich. Durch seine Enge weist das kleine Tal einen speziellen Charakter auf, den es letztlich tektonischen Prozessen verdankt. Das Tal verläuft entlang einer kleinen, von Nordost nach Südwest verlaufenden Verwerfung. Diese Bruchlinie entstand im Zusammenhang mit der Absenkung des Oberrheingrabens und als "Störungslinie" begünstigte sie die Entstehung des Tälchens an dieser Stelle und in dieser Art. lm Bereich der Einmündung in das Tal der Vorderen Frenke steht der Untere Dogger mit seinen mergeligen Gesteinen an. Diese Fläche wird als Wiesland extensiv genutzt. Tal aufwärts folgt bald der Hauptrogenstein. Dort, wo dieses harte Gestein an die Oberfläche tritt, wächst heute Wald, nämlich am "Eggwald" und beim "Altschloss" sowie am "Spitzenberg". Diese drei Waldstücke werden eingerahmt von einem Band aus Varians-Schichten, das sich um den "Spitzenberg" herum zum Hof "Bubenried" zieht. Auf diesem Mergelgestein entstanden wiederum tiefgründige, landwirtschaftlich nutzbare Böden. Den grössten Anteil des Südhanges gegen Ramlinsburg bilden die geologisch noch jüngeren Effinger-Schichten, welche die Entstehung von Magerwiesen begünstigen. lm Talboden des "Looch" dominieren hingegen Feuchtwiesen, weil dort vernässter Gehängelehm mit Verwitteru ngsschutt vorkommt. Die Wiese im Gebiet "Looch" wurde anfangs des letzten Jahrhunderts noch als Wässermatte

bewirtschaftet. Mit dem Wasser des "Loochbächleins", welches in Ramlinsburg im Gebiet "Hinter Hard" enJspringt, wurde die Wiese regelmässig überflutet. Dies geschah vor allem im Frühjahr, nach der Mahd oder beiTrockenheit. Durch das Stauen des an den Hang verlegten Bächleins konnte das Wasser in die Wässermatten geleitet werden. lm Vordergrund dieser Bewirtschaftungsweise stand weniger die Bewässerung der Wiesen, sondern deren Düngung durch den Nährstoffeintrag des zugeleiteten Wassers. Möglicherweise liess sich damit auch eine Verlängerung der Vegetationszeit erzielen. Quellaufstösse vernässten die Fläche zusätzlich und verhalfen so den Feuchtwiesen zu einem üppigen Wachstum. Das Gebiet "Looch" geriet um 1970 allerdings in Vergessenheit. Da die Bewirtschaftung nicht mehr attraktiv war, wurden die Flächen immer schlechter unterhalten und weniger genutzt. So konnten sich vor allem im unteren Teil des Tales bald Eschen ansiedeln und innert weniger Jahre einen bis 3m hohen Jungwald bilden. Zudem suchte sich das "Loochbächli" allmählich wieder einen natürlichen Lauf im Talboden, sodass das zur WässermattenBewirtschaftung an den linken Talhang verlegte Bachbett austrocknete. Für den Verein für Naturschutz Ramlinsburg (VNR) war das Europäische Naturschutzjahr 1995 Anlass für eine lnstandstellung der Feuchtwiese. Die verbuschten Wiesenflächen wurden gerodet und das "Loochbächli" wieder in sein künstliches Gerinne geleitet. Dieser grosse Einsatz liegt nun bald zehn Jahre zurück. Seither hat das Gebiet wieder stark an Wert gewonnen. Jährlich

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wird es vom VNR gepflegt. Als weitere Aufiarertungsmassnahmen wurden die Waldränder renaturiert und zvvei kleine Weiher angelegt. Naturschützerisch besonders wertvoll ist hier die Lebensraum-Vielfalt. Das "Loochbächlein", die Weiher, die Feuchtwiese und die kleinen, südexponierten Felsen mit ihren Schutthalden weisen auf engstem Raum unterschiedlichste Lebensbedingungen auf. Dies ermöglicht das Vorkommen einer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten. Auf den Feuchtwiesen gedeihen Kohldistel, Riesen-Schachtelhalm, Rote-Waldnelke, Sumpfdotterblume und andere Pflanzenarten von Nassstandorten. lm Sommer bieten die Blüten den lnsekten reichlich Nahrung. lm Herbst sind die Samen der Kohldistel eine willkommene Zwischenverpflegung für Distelfinken auf dem Zug in ihre Winterquartiere. An den trockeneren, mageren Wiesenstandorten wächst die Stattliche Orchis. ln den Weihern laichen Grasfrosch, Erdkröte und Molche. lm "Loochbächlein" legen viele Feuersalamander ihre Larven ab und der sehr seltene Dohlenkrebs ist im ganzen Bächlein zu finden. lm Gebiet festgestellt wurden ferner die Geburtshelferkröte sowie die Grasglucke (Nachtfalter). Wegen der Venrualdung des Gebietes '!Altschloss" dürfte die auf Trockenstandorten lebende Wulstige Kornschnecke ausgestorben sein (Nachweis leerer Gehäuse beim "Altschloss").

Bei der Waldgesellschaft des "Eggwaldes" handelt es sich um einen LungenkrautBuchenwald, zum Teil in einer trockeneren Variante. lm "Altschloss" hingegen wächst ein Linden-Zahnwurz-Buchenwald. Aus naturschützerischer Sicht weisen diese Gesellschaften nicht den höchsten Naturwert auf.

1.2 Neue Schutzgebietsfläche"Eggwald" Das ans Gebiet "Looch" angrenzende Gebiet "Eggwald" befindet sich auf dem langgezogenen Geländesporn, auf welchem zuoberst auch das Dorf Ramlinsburg liegt. Das neu geschützte Waldgebiet, welches sich in einer Höhenlage zwischen 400 bis 470 mü. M. befindet,

bildet die Nordwestflanke des bereits unter Schutz gestellten Tälchens "Looch" mit dem Feuchtgebiet. ln vorangehenden Abschnitt wurden die speziellen geologischen Verhältnisse dieses engen Taleinschnitts in den Baselbieter Tafeljura ausführlich beschrieben. Der geologische Untergrund des "Eggwald" besteht hauptsächlich aus dem harten Hauptrogenstein, welcher im Süden als Felssporn sichtbar ist und den Bergzug gegen die Talebene der Vorderen Frenke abschliesst. Am westlichen Hangfüss schliessen unterhalb der tektonisch bedeutsamen Verwerfungslinie die jüngeren, mergeligen Varians-Schichten des oberen Doggers an. Hier befindet sich im Gebiet "Grundholz" eine Mergelgrube, welche nach Abschluss des Abbaues als Pionierstandort mit Espen und anderen Weichhölzern zur Förderung seltener Tagfalter umgestaltet werden soll. Der von Norden nach Süden ziehende Geländeausläufer des "Eggwald" weist beiderseits sonnige, südost- bis westexponierte steile Hänge auf, welche von verschiedenen Ausbildungen des Lungenkraut-Buchenwaldes bewachsen sind. Am vorderen, trockeneren Westhang ist die Waldgesellschaft des typischen Weissseggen-Buchenwaldes vertreten. Auf den mergeligen Varians-Schichten des Westhanges kommt der typische Zahnwurz-Buchenwald in der artenarmen Ausbildung der Submontanstufe vor. lm Gebiet "Eggwald" wurde im Jahre 2006 im Rahmen eines vertraglich festgelegten Förderprojektes der Walder-Bachmann-Stiftung mit der Reaktivierung der kulturhistorischen Mittelwaldbewirtschaftung begonnen ("Förderprogramm Mittelwald", Vereinbarung vom 31.10.2006 zum Objekt "Eggwald Grundholz", Ramlinsburg). Das Ziel besteht in der mittel-

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fristigen Überführung dieses Bestandes in einen Mittelwald durch Förderung grosskroniger Überhälter (Kernwüchse) im "Oberholz" und einer "Hauschicht" aus Stockausschlägen als "Unterholz" mit einer Umtriebszeit von ca. 20-30 Jahren. Diese Bewirtschaftungsform soll mindestens 25 Jahre beibehalten werden. Die Ersteingriffe in der Oberschicht sind bereits ausgeführt und das Waldbild ist geprägt von locker stehenden, mächtigen Bäumen wie Traubeneichen, Buchen, Eschen, Bergahornen, Spitzahornen, Sommerlinden und Waldföhren, welchen Weitere Laubbaumarten wie Feldahorn, Elsbeere und Hagebuchen beigemischt sind. Die teils von Efeu bewachsenen Bäume, das stehende und liegende Totholz und die üppige Strauch- und Krautschicht auf den stellenweise stark ausgelichteten Flächen tragen zur Artenvielfalt dieses in Aufbau stehenden Mittelwaldes bei. Die Waldränder an der Westseite des Gebiets eignen sich gut zur Entwicklung naturnaher, stufig aufgebauter und artenreicher Lebensräume, Entlang der Strasse nach Ramlinsburg hat die Erhaltung der Schutzfunktion des Waldrandes Vorrang.

2.

Bedeutung und Schutzziele

Das Gebiet "Looch" wurde bereits im Jahre 1971 in das regionale Naturschutzgutachten (Objekt 2.32) autgenommen. lm Zonenplan Landschaft der Gemeinde Ramlinsburg ist das "Looch" als kommunale Naturschutzzone ausgeschieden (RRB Nr. 232 vom 26. Januar 1993). Feuchtwiesen sind in unserem Kanton generell sehr selten. Somit haben diese Standorte grosse Bedeutung für viele Pflanzen- und Tierarten, welche diese Lebensräume bewohnen. Zudem handelt es sich bei der Feuchtwiese im Teilgebiet "Looch" um ein Zeugnis der früher üblichen, heute jedoch nicht mehr betriebenen Wässermatten-Wirtschaft. Aus naturschützerischer Sicht hat deshalb das Gebiet "Looch" regionale Bedeutung.

Auch das neu geschützte Gebiet "Eggwald" wurde im Jahre 1993 durch den Zonenplan Landschaft erfasst, welcher den Südosthang zusammen mit dem Tälchen "Looch" als Naturschutzzone und den südlichen Felssporn als geologisches Objekt auswies. Das Waldreservatskonzept beider Basel 2003 weist dem Gebiet ebenfalls naturkundliche Bedeutung zu (Objekt B 20 Eggwald). Der südliche Waldrand mit den Felsen ist im Reptilieninventar 2000 als Lebensraum für Reptilien, insbesondere der Zauneidechse, ausgeschieden. Das gesamte Naturschutzgebiet "Eggwald-Looch" befindet sich in einem nationalen Wildtierkorridor (BL27) von überregionaler Bedeutung. Der seit der Eröffnung der Waldenburger Bahn im Jahre 1880 als Verbindung von der Station Lampenberg zum Dorf Ramlinsburg hinaufführende Hohlweg wurde in das lnventar historischer Verkehrswege der Schweiz (Objekt BL 723) aufgenommen. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Eggwald-Looch" sind

a. Aufbau und Förderung der traditionellen Waldnutzungsform des Mittelwalds als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten sowie als kulturhistorisches Anschauungsobjekt; b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;.

c. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteils; d. Erhaltung der ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

e. Erhaltung und Förderung des Gebiets als Amphibien-Laichgebiet;

f. Erhaltung des Gebiets "Looch" in seinem abgeschiedenen und ungestörten Charakter;

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g. Erhaltung und'Förderung des kleinräumigen Lebensraum-Mosaiks mit seiner spezifischen

t ä[ä,"J:["X;, Förderung der Feuchtstandorte, insbesondere der Feuchtwiesen und der feuchten Hochstaudenfluren, sowie der Mager- und Trockenstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften ; i. Erhaltung und Förderung des Bachlaufes und der Weiher als Amphibien-Laichgewässer sowie als Lebensraum einheimischer Flusskrebse; j. Förderung und Erhaltung von Kleinstrukturen wie Schnittgut- und Asthaufen und einzelne Gebüsche; k. Erhaltung und Förderung der Mergelgrube als Pionierstandort mit Espen und anderen Weichhölzern als Lebensraum für Tagfalter; l. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; m. Erhaltung und Förderung der geschützten und der seltenen Arten; n, Erhaltung der Schutzwaldfunktion gemäss Nutz- und Schutzkonzept. Aus Sicht des Artenschutzes sind zusammenfassend insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Eichen, Sorbus-Arten sowie Arten der Feuchtwiesen und Pionierstandorte, Feuersalamander, Geburtshelferkröte, Dohlenkrebs sowie Schmetterlinge. Das Nutz- und Schutzkonzept vom 10. Juli 2013 für die Wald-Naturschutzgebiete "Eggwald, Amerika, Roter Herd, Hazflue, Rehhag", Gemeinden Bennwil, Hölstein, Ramlinsburg, mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung, dient als Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im Gebiet "Eggwald". Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist das Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen und die sich daraus allenfalls ergebende finanzielle Abgeltung neu zu ermitteln. Das Förderprogramm zur Reaktivierung der Mittelwaldbewirtschaftung im Gebiet "Eggwald Grundholz" ist in der Vereinbarung vom 31. Oktober 2006 zwischen der Walter-BachmannStiftung und der Bürgergemeinde Ramlinsburg als Waldeigentümerin verbindlich festgelegt worden. Die entsprechenden Schutzziele sind in das Nutz- und Schutzkonzept vom 10. Juli 201 3 integriert worden.

3.

Gefährdung und Schutz

Die Gefährdung und der Schutz des Gebiets "Looch" wurden bei der Unterschutzstellung im Jahre 2005 wie folgt beurteilt: Die Naturwerte des Naturschutzgebietes sind zwar zuzeit nicht grundlegend gefährdet. Trotzdem gilt es, verschiedene Gefährdungsfaktoren im Auge zu behalten, nämlich den Düngereintrag ins "Loochbächlein" sowie die Ausbreitung des Waldes. Die zum Teil intensive landwirtschaftliche Nutzung im oberen Talbereich führt regelmässig zu einer Beeinträchtigung der Wasserqualität des kleinen Bächleins. Eine hohe Wasserqualität ist jedoch Voraussetzung für die langfristige Erhaltung der DohlenkrebsFopulation. Zudem ist zu verhindern, dass fremdländische Krebsarten das "Loochbächlein" besiedeln können, da diese die einheimische Art verdrängen würden. Latent vorhanden ist die Gefahr eines erneuten Zuwachsens des Tales durch den Wald. Wesentlichste Massnahmen zur Förderung der Biodiversität sind folglich eine sachgerechte Pflege, ein Düngeverzicht im Naturschutzgebiet, eine Reduktion des Düngereintrags ins "Loochbächlein", die Auflichtung der Waldflächen sowie die Förderung der Strukturvielfalt. Als Aufwertungsmassnahme hat die Freistellung des Felsbereichs "Altschloss" hohe Priorität. Die Feuchtwiese wird weiterhin vom Verein für Naturschutz Ramlinsburg gepflegt. Die Pflege des Offenlandes wird über das kantonale Programm "Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirt-

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schaftsgebiet" (bisher "Ökologischer Ausgleich") mittels Bewirtschaftungsvereinbarungen geregelt. Massgebend für die Bewirtschaftungsvereinbarungen sind die festgelegten Naturschutzziele. Die für das Gebiet "Looch" in $ 3 der bisher geltenden Schutzverordnung (Verordnung Nr. 1078 vom 5. Juli 2005 über das Naturschutzgebiet "Looch") erlassenen Schutzbestimmungen zur Erholungsnutzung, insbesondere das Verbot von Aufforstungen, des Reitens, des Betretens mit Hunden, des Durchführens von Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten sowie des Befahrens mit Mountainbikes gelten weiterhin und werden in die neue Sch utzverord n ung ü bernommen. Das neu geschützte Gebiet "Eggwald" liegt nah am Siedlungsgebiet und wird von mehreren Strassen und Maschinenwegen tangiert und erschlossen. Der durch das Gebiet führende historische Verkehrsweg dient heute als (geteerter und nachts beleuchteter) direkter Fussweg von der Station Lampenberg zum Dorf Ramlinsburg. Obwohl trotz der guten Zugänglichkeit des Gebiets gegenwärtig noch keine bedeutenden Gefährdungsfaktoren durch die Erholungsnutzung bestehen bzw. erkennbar sind, ist eine potentielle Gefährdung des Schutzgebiets durch die Erholungsnutzung in Enruägung zu ziehen. Eine wesentliche Zunahme der Erholungsnutzung in den naturschützerisch besonders sensiblen Bereichen, wie z.B. in den aufgelichteten Waldflächen oder dem neuen Pionierstandort in der Mergelgrube, hätte eine Beeinträchtigung des Naturschutzgebiets bzw. den Verlust seltener Arten zur Folge.

Wo es die Erhaltung öffentlicher lnteressen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Mit einer geeigneten Lenkung der Erholungsnutzung im Naturschutzgebiet können die erwähnten Schutzziele erreicht werden. Aus diesem Grunde werden Veranstaltungen im Wald mit mehr als 50 Personen einer Bewilligungspflicht im Sinne von $ 1 Absatz 1, Buchstabe a. des "Dekretes über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald" unterstellt. Zusätzlich werden ein Campierverbot sowie ein Feuerverbot für das ganze Naturschutzgebiet erlassen. Das für das Teilgebiet "Looch" bestehende Verbot des Betretens mit Hunden wird auch für das Teilgebiet "Eggwald" festgesetzt, mit Ausnahme der Durchgangsstrasse. Die potentielle Entwicklung der Erholungsaktivitäten im Naturschutzgebiet ist daneben aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls durch weitere geeignete Massnahmen zu lenken.

lm Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen untenruorfen. lnsbesondere ist zu beachten, dass die Jagd im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip folgt. Danach können in einem Jagdrevier nur eine limitierte Anzahl Pächter überhaupt jagen, was eine lediglich extensive Bejagung der Reviere erlaubt: ln der Regel werden die Jagdreviere nur ein Mal jährlich bejagt, und dies im HerbstMinter - also zur Zeit der Winterruhe dei Vegetation und der Kleintierfauna. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen des Naturschutzgebiets. Die fachgerechte Bejagung des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen - und insbesondere der seltenen - Baumarten.

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Eine allfällige spätere Strassenverbreiterung auf der Ostseite der Grundstrasse ist aus Naturschutzgründen bei grösstmöglicher Schonung des Naturschutzgebietes grundsätzlich möglich. Vorbehalten bleiben jedoch die erforderlichen Bewilligungsverfahren.

4.

ErneuerungderSchutzverordnung

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Looch", Ramlinsburg, wurde vom Regierungsrat am 5. Juli 2005 erlassen. Die vorliegende Erweiterung des Naturschutzgebiets "EggwaldLooch" bedingt den Erlass einer neuen Schutzverordnung. Gleichzeitig werden der bisherige Regieru ngsratsbeschluss und d ie genannte Schutzverord nung aufgehoben.

5.

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben

Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kantone. Auch die Verfassung vom 7. Mai 1984 des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu fördern und erhaltenswerte Landschaften und Naturdenkmäler zu schützen (Artikel 102). ln Analogie zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verpflichtet das kantonale Gesetz vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG BL) den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schützen (SS 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen ($ 27). Dabei haben Grundeigentümer oder Bewirtschafter von geschützten Naturobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung (SS 17 und 18). Für den Wald verlangt das kantonale Waldgesetz vom 1 1. Juni 1998 grundsätzlich, dass dieser einerseits naturnah zu bewirtschaften ist ($ 14), und andererseits, dass der Kanton besondere Waldreservate ausscheidet (S 21). Das kantonale Waldreservatskonzept ist am 4. November 2002 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute BAFU) als verbindliche Vollzugsgrundlage genehmigt worden. Die spezielle Abgeltungsregelung für den Wald ist in der kantonalen Verordnung vom 16. Juni 1998 über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald festgelegt. Gemäss $ 12 des NLG BL ist der Regierungsratzur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet. Die formelle Unterschutzstellung von Naturobjekten ist somit ein klarer rechtlicher Auftrag. Die rechtliche Sicherung wertvoller Naturobjekte und die Regelung von Nutzungseinschränkungen bzw. naturschutzspezifischer Bewirtschaftungsmassnahmen sind eine unerlässliche Voraussetzung zur Erhaltung der Biodiversität des Baselbiets. Ohne eine wirtschaftliche Deckung von Mindererträgen bzw. Mehraufirvendungen ist jedoch die Akzeptanz unter den Grundeigentümern, Naturschutzaufgaben zu übernehmen, nicht gewährleistet. Es bliebe nur noch die ungenügende Hoffnung auf freiwillige Naturschutzmassnahmen ohne finanziellen Anreiz. Der Verlust von bedeutsamen Lebensräumen und das Aussterben von einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unvermeidbare Folge. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften bliebe damit unerfüllt. Bei wiederholtem Verzicht auf Unterschutzstellungen wäre auch die zertifizierte Waldbewirt-

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schaftung, zu welcher die Bezeichnung und naturschutzspezifische Pflege von Waldreservaten zwingend gehört, in Frage gestellt. Die vorliegende Erweiterung des Naturschutzgebiets "Eggwald-Looch", Ramlinsburg, ist Be-

standteil der Unterschutzstellungs-Planung des Kantons Basel-Landschaft zur Umsetzung des Waldreservatskonzepts. Aufgrund der Vorgaben des KMU-Entlastungsgesetzes wurde das kantonale Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2O1O der vorgeschriebenen Regulierungsfolgen-Abschätzung unterzogen. Diese Abschätzung fiel insgesamt positiv aus, d.h. es ergab sich kein Handlungsbedarf. Deshalb ist eine einzelobjektweise Prüfung der vorliegenden Unterschutzstellung nicht mehr erforderlich, zumal Unterschutzstellungen grundsätzlich das Einverständnis des Grundeigentümers bzw. der Grundeigentümerin voraussetzen. Von diesem Grundsatz wird nur im Einzelfall abgewichen, wenn ein Naturobjekt in seinem Bestand akut gefährdet ist, was in den vergangenen 30 Jahren lediglich zwei Mal der Fallwar.

6.

Finanzielle Auswirkungen

Die Erweiterung des Naturschutzgebiets "Eggwald-Looch" bewirkt gemäss SS 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz einerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten und andererseits periodisch wiederkehrende Folgekosten. Die einmaligen Abgeltungskosten entstehen für die Abgeltung der öffentlichrechtlichen Beschränkung (Grundbuchanmerkung) und f0r die Abgeltung des Minderertrags, welcher für die neu geschützte Waldfläche über eine Periode von 25 Jahre abgegolten und nach Ablauf dieser Zeitspanne für die nächste Periode neu ermittelt wird. Die Abgeltungskosten, welche gestützt auf das Nutz- und Schutzkonzept vom 10. Juli 2013 für die WaldNaturschutzgebiete "Eggwald, Amerika, Roter Herd, Harzflue, Rehhag", Gemeinden Bennwil, Hölstein, Ramlinsburg, mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung, ermittelt wurden, sind nachstehend zusammengestellt. Die wiederkehrenden Folgekosten entstehen durch den erforderlichen Aufwand für den jährlich anfallenden Unterhalt des Naturschutzgebiets. Die auf die Schutzziele ausgerichtete Pflege des Offenlandes ist bereits über das Programm "Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet" (bisher "Ökologischer Ausgleich") sichergestellt (Vertragsflächen), weshalb hier keine zusätzlichen Folgekosten entstehen. Hingegen ergeben sich neue Folgekosten für Pflege und Unterhalt der Waldflächen. Die Aufwendungen bei naturschützerischen Pflegeeingriffen und Massnahmen im Wald werden je nach Dringlichkeit ausgeführt und jeweils pro Eingriff im Rahmen des Programms "Naturschutz im Wald" beglichen. Die periodische Pflege der Feuchtbiotope wird über das Konto Unterhalt Naturschutzgebiete finanziert. Die nachstehend aufgeführte Kostenübersicht gilt als Durchschnittswert. Die Kosten können je nach Art der Pflegeeingriffe pro Jahr unterschiedlich hoch ausfallen.

I Abqeltunqskosten Abgeltungskosten total (einmalig) Zu Lasten Verpflichtungskredit "Naturschutz im Wald" - Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag 501256 Ausrichtung an Bürgergemeinde Ramlinsburg (Waldfläche: 6.18 ha) Zu Lasten Abgeltung Offenland - Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag 500497 Ausrichtung an Bürgergemeinde Ramlinsburg (Pionierstan dort P arz. 57 2:'

Zusätzlich wiederkehrende Folqekosten (Pflesekosten) Folgekosten (Jahres-Durchschnittswert) Zu Lasten Verpflichtungskredit "Naturschutz im Wald' - Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag CHF (BG-Wald) Zu Lasten Konto Unterhalt Naturschutzgebiete - Kostenart 3149 0 010 / lnnenauftrag CHF

cHF

501256

6'000.--

200299

2',000.--

8'000.--

Diese Kosten werden vom Bund teilweise subventioniert (Schutzlegung, Waldrandpflege). Die Grundlage dazu bildet die zwischen dem Bundesamt für Umwelt und dem Kanton Basel-Landschaft abgeschlossene Programmvereinbarung 2012-2015 betreffend die Programmziele im Bereich "Biodiversität im Wald". Nach dieser Vereinbarung werden die Leistungen des Kantons neu pauschal abgegolten und nicht mehr projektweise. Deshalb ist es nicht möglich, im Voraus die genauen Beiträge für die einzelnen Naturschutzgebiete bzw. Pflegemassnahmen anzugeben. Die für den Kanton anfallenden Kosten werden im Rahmen des Budgets dem bewilligten Verpflichtungskredit für den "Naturschutz im Wald" (Landratsbeschluss Nr. 1722 vom 16. Januar 2014) in der Höhe von CHF 4'030'000.-- (für die Jahre 2014-2015) belastet. Der per 1. Februar 2O14 zur Verfügung stehende Restbetrag des bewilligten Verpflichtungskredites ist nachfolgend aufgeführt.

Stand Verpflichtungskredit (2014 - 2015) bew. Kredit Naturschutz im

Wald

Stand1.3.2014

CHF 4'030'000.-- CHF

Restbetrag

cHF 4'030'000.--

Die ausgewiesenen einmaligen Abgeltungskosten und die wiederkehrenden Folgekosten sind demzufolge sowohl im laufenden Verpflichtungskredit wie auch im Budget 2014 (lnnenaufträge 501256 und 200299) enthalten. Zur Finanzierung der Folgekosten in den Folgejahren ist vor Ablauf des Verpflichtungskredites 2014-2015 dem Landrat eine neue Kreditvorlage zur Fortführung des Programmes "Naturschutz im Wald" zu unterbreiten. Die langfristige Kostenentwicklung des Programmes ist in der Landratsvorlage bereits dargelegt.

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Falls auf eine Finanzierung zur Weiterführung des Programmes verzichtet würde, müsste die Pflege der Naturschukgebiete sistiert werden, womit die gesetzliche Verpflichtung zur Pflege und Unterhalt der geschützten Lebensräume (NLG BL S 27), die gesetzlichen Vorgaben des Bundes sowie die behördenverbindlichen Vorgaben des Kantonalen Richtplanes (KRl P) unerfüllt blieben. Nach Artikel 129 Absatz 3 der Kantonsverfassung (SGS 100) sind "alle Aufgaben und Ausgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin zu prüfen". lm Falle des Naturschutzgebiets "Eggwald-Looch" werden Wirkung und Kosten/Nutzen-Verhältnis der bereits getroffenen Massnahmen laufend im Rahmen der jährlichen Koordinations-Begehungen sowie bei der Überprüfung des Nutz- und Schutzkonzeptes für den Wald nach Ablauf von 25 Jahren untersucht.

Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Ausgaben im Bereich Unterhalt der Naturschutzgebiete sind in höchstem Masse nachhaltig. Da die Abteilung Natur und Landschaft über keine eigene Unterhalts-Equipe verfügt, tragen sämtliche Ausgaben für den Unterhalt der Naturschutzgebiete wesentlich zur Arbeitsplatzerhaltung in unserer Region bei (Gewerbe, Forst- und Landwirtschaft) - und gleichzeitig zur Erhaltung der natürlichen Ressource "Biodiversität". Ausserdem ist hervozuheben, dass die Förderung der Waldbiodiversität dank der engen Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wald beider Basel, der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung und den betroffenen Grundeigentümern - insbesondere den Bürger- und Einwohnergemeinden - kostengünstig, effizient und wirksam geleistet wird.

7.

Unterschutzstellung

Die Grundeigentümerschaft und der Gemeinderat von Ramlinsburg waren seinezeit mit der Unterschutzstellung des Gebiets "Looch" im Jahre 2005 einverstanden. Mit der aktuellen Erweiterung zum Naturschutzgebiet "Eggwald-Looch" und der Aufnahme der neuen Grundstücke in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft sind die Bürgergemeinde Ramlinsburg sowie der Gemeinderat Ramlinsburg ebenfalls einverstanden. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.

:ll:

1

Gestützt auf $ 12 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet "Eggwald-Looch", bestehend aus den Parzellen Nr. 528, 547, 548, 552, 568, 570 und 572 sowie einer Teilfläche der Parzelle Nr. 99 des Grundbuchs Ramlinsburg, als Objekt von regionaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Schutzgebiets-Perimeter ist in beiliegendem Plan verbindlich festgelegt. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 9.10 ha.

3. Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Eggwald-Looch", Ramlinsburg, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.

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Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gilt der Regierungsratsbeschluss Nr. 1077 vom 5. Juli 2005 betreffend Aufnahme des Naturschutzgebietes "Looch", Ramlinsburg, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft, als aufgehoben.

5. Gestützt auf ein Urteil vom 10. Januar 2001 des damaligen Venivaltungsgerichts des Kantons Basel-Landschaft wird im Sinne der Erwägungen bezüglich einer allfälligen Betroffenheit einzelner Sportverbände folgende Auswahl an Schutzbestimmungen aus der inZlffer 3 genannten Verordnung aufgeführt: a

Freizeitaktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden oder solche mit übermässig starken lmmissionen auf das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächige Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten, sind untersagt.

b. Alle Veranstaltungen ab 50 Personen im Wald unterliegen der Bewilligungspflicht. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kantonalen waldrechtlichen Bestimmungen. Die kantonale Naturschutlachstelle ist von der Bewilligungsbehörde jeweils vorgängig anzuhören. Veranstaltungen können unter Beachtung der Schutzziele bewilligt werden und soweit dadurch keine Beeinträchti g u n gen des betroffenen Natu rsch utzgebiets e ntstehen.

c. lm ganzen Naturschutzgebiet sind daS Campieren, das Entfachen von Feuer, das Betreten mit Hunden abseits der Durchgangstrasse sowie das Radfahren, Biken und Reiten abseits von Waldstrassen gemäss $ 10 kWaG untersagt. 6

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf $$ 17, 1B und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die in Kapitel 6 ausgewiesenen Abgeltungskosten zu Lasten des bewilligten Budgets 2014 und des Verpflichtungskredites 2014-2015 (Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag 501256 sowie Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag 500497) zu verbuchen und die Folgekosten jeweils den entsprechenden Kostenarten im Rahmen des bewilligten Budgets zu belasten.

7. Die Einwohnergemeinde Ramlinsburg wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden lnhalt zu übertragen.

B. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfüh-

rung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

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Verteiler: (alle mit Plan)

+ Gemeinderat Ramlinsburg, Poststrasse 4, 4433 Ramlinsburg * Frau Heidi Thommen, Kirchrainstr . 5, 4434 Hölstein * Frau Therese Börlin, Rehhagstr. 3, 4410 Liestal + HerrAnton Pianta, Rosenmattweg 104b, 4456 Tenniken

+- Frau Margrit Rudin, Schauenburgerstrasse 4, 4410 Liestal ..y' Herr Hans-Peter Rudin, Brunnackerstrasse 14,4433 Ramlinsburg + Revierförster DanielWenk, Bürgergemeinde Liestal, Rosenstrasse 14, 4410 Liestal

+r Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal

+ Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal -+ lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil -+ lG Mountainbike Schweiz, Jakob Weber, Sperberweg 2, 4125 Riehen

E lG Klettern Basler Jura, Patrik Müller, Furlenstrasse 17, 4415 Lausen

+, ROLV Nordwestschweiz, R6my Gröflin, Präsident, Duttli 13, 4446 Buckten

+ Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel

=* Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln -+ Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach

* Zivilrechtsverwaltung, Grundbuchamt, DomplaU 9, 4144 Arlesheim

=E Landeskanzlei (Gesetzessammlung) +. Finanz- und Kirchendirektion =F'' Volkswirtschafts- und Gesund heitsdirektion -+- VGD, Amt fürWald beider Basel -E Sicherheitsdirektion r:- Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion +. BKSD, Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie ,=F- BUD, Bereich GSD, Rechtsabteilung r: BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung :E Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber:

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