Arisdorf, Weiher Brüel

Waldreservate · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
2667
Art
Waldreservate
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
10.09.1976
In Kraft seit
10.09.1976

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Direktion a u Gegenstand: Anisdorf, Aufnahme des Naturschutz- Dr.E/rh weihers Brüel in das Inventar der geschütz- - ten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Land-

schaft

RRBN. 266” vom 10, Sep, 1978

Für Besprechung:

24. Juli 1975

Die Baudirektion unterbreitet den vom Amt für Naturschutz und Denkmalpflege ausgearbeiteten Entwurf für einen Regierungsratsbeschluss i.S. Aufnahme des Naturschutzweihers Brüel, Arisdorf, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft.

://: Beschluss gemäss Antrag.

Mitteilung an Gemeinderat Arisdorf (2) Grundbuchamt Liestal Bodenamt Meliorationsamt Wasserwirtschaftsamt Kantonsforstamt Tiefbauamt, Abt. Wasserbau Regionalplanungsstelle beider Basel, Liestal

Ganzen Text zeigen

Schweiz. Bund für Naturschutz, Wartenbergstr. 22, Basel

Bund für Naturschutz Baselland, Dr. J. Odermatt, Burgstr. 8, Liestal

Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz, Dr. i& Wiener, Grünhagweg 2, Liestal

Polizeidirektion Amt für Naturschutz und Denkmalpflege (3) Baudirektion (2)

BAUDIREKTION;

ılı Näch dem Antrag. Der Landschreiber:

18 11.75 100000

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

nr. 2667 Pr 10. September 1976

Aufnahme des Naturschutzweihers Brüel, Arisdorf, in das

Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft

Der neugescharfene Naturschutzweiher Brüel liegt ca. 1 km nordwestlich von Arisdorf und ca. 300 m südöstlich von Giebenach im Talboden zwischen dem Arisdörfer Bach und der Kantonsstrasse Arisdorf-Giebenach. Nach dem Durchfluss durch den weiten Talkessel von Arisdorf zwängt sich der: Arisdörferbach zusammen mit Kantonsstrasse und N 2 zwischen Ramschberg im Westen und Steinenbol- Börenfels im Osten durch die nördlichsten Hügelzüge des Tafeljuras. Die beidseitigen bewaldeten Bergflanken bestehen im Talboden aus Muschelkalk-Trigonodusdolomit und sind überlagert von Keuper. Der dank der KLARA Arisdorf saubere Bach windet sich in natürlichem Lauf durch die Talenge und ist beidseitig bestockt mit schönem Ufergehölz. Er speist durch eine separate Zuleitung den Weiher Büel. Die Planung des Weihers begann schon im Jahre 1970, war aber nicht problemlos, da der Talboden und die dem Staate zugeteilte Parzelle nur eine Breite von ca. 60 m aufweist und Telefonkabel, Elektrische Leitungen, Abwasserleitungen von der N 2 und Grundwasserbohrungen berücksichtigt werden mussten. So konnte erst nach der Ausarbeitung verschiedener Projekte und nach Ueberwindung vieler Schwierigkeiten im Winter 1974/75 mit den Ausbubarbeiten begonnen werden. Heute fügt sich der künstlich angelegte Weiher harmonisch in die Landschaft, und die durch das Forstamt geplante und ausgeführte reiche Bepflanzung des Ufers und der Umbebung wird sicher mithelfen, dass schon in kurzer Zeit das neu geschaffene Biotop als ästhetisch wohlgelungener Beitrag zum Landschaftsbild empfunden wird. Eine kleine Insel im Weiher lässt hoffen, dass die schon bald nach der Füllung des Weihers angezogenen Stockenten darauf nisten und brüten werden. Durch die Anlage von Spazier- und Beobachtungswegen sowie Sitzgelegenheiten dient das Naturschutzgebiet gleichzeitig den Schulen von Arisdorf und Giebenach für den Natur-

kundeunterricht und dem Erholungssuchenden als Ausflugsziel und Ruheplatz. ;

Die Verwirklichung des Weiherprojektes Brüel ist vor allem dem Meliorationsamt zu verdanken, das im Zuge der Felderregulierung Arisdorf-Giebenach schon im Jahre 1966 der Felderregulierungskommission und dem Gemeinderat ÄArisdorf den Antrag zur Errichtung _ eines Naturschutzweihers vorgebracht hat. Durch den Bau der U 2 wurde das Landschaftsbild des ehemals ruhigen Arisäörfertales stark beeinträchtigt, und die landschaftspflegerische Massnahme einer weiheranlage wurde allgemein begrüsst und unterstützt. Nur dank dem Binsatz und den zielgerichteten Vorkehrungen des Meliorationsamtes konnte das Weiherareal im Zuge der Felderregulierung ausgeschieden werden, und gleichzeitig die Finanzierung der Anlagekosten durch Bund, Kanton und Gemeinde gewährleistet werden.

Der Kanton Basel-Landschaft, - als Eigentümer der Farzellen Nr. 4587 und 4012, - stellt das Naturschutzareal im Halte von ca. 75 Aren der Gemeinde Arisdorf, die für Fflege und Unterhalt der Anlage besorgt ist, kostenlos zur Verfügung. Ebenso gewähren Kanton und Gemeinde das Recht für die Zu- und Ableitung des Wassers (Farzellen Nr. 3524, 3118, 3525).

Die Unterschutzstellung des \Weihers hat zum Ziel, dass trotz Doppelfunktion des Gebietes für Naturschutz und ürholung der Bestand und die Entwicklung des neuen Biotopes nicht gefährdet werden. Nur durch das Befolgen der strengen Schutzmassnahmen ist es möglich, den Wert des Weihers für den Waturschutz zu erhalten und gleichzeitig das Gebiet der Naherholung dienlich zu machen. Ausgraben oder Pflücken von Pflanzen und Stören, Fangen oder Töten von Tieren ist verboten, üöbenso ist verboten, Tiere (z.B. Fische) auszusetzen und Neupflanzungen vorzunehmen.

Jede Veränderung im Naturschutzreservat darf nur im Einvernehnen und unter Aufsicht des ämtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden. Als einschränkende Bestimmungen gelten ferner für alle Besucher, dass die ‘Wege nicht zu verlassen sind, Hunde an der Leine geführt werden müssen, und die Rastplätze nicht als

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Tummelplatz für Spielende oder zum Campieren benützt werden dürfen. In der "Pufferzone" (das an das Naturschutzgebiet angrenzende Gelände) gilt es vor allem den Arisdörferbach mit seiner Uferbestockung unbeeinträchtigt zu erhalten und die Nutzung des südlich angrenzenden Landwirtschaftsgebietes wie bis anhin weiterzuführen - mit zurückhaltender Verwendung von »grochemikalien (keine Intensivkulturen).

Pflege und Aufsicht des Naturschutzreservates obliegen der

"von Gemeinderat eingesetzten Weiherkommission. Die Aufgaben und

Kompetenzen der Weiherkommission sind in dem vom Gemeinderat genehmigten Pflichtenheft festgehalten, i

Für einen Naturwissenschaftler von besonderem Interesse und eine dankbare Aufgabe wäre die Beobachtung und Beschreibung der Entwicklung von Flora und Fauna in diesem neu geschaffenen Biotop, und es ist zu hoffen, dass in den jährlichen Berichten der Weiherkommission auch darüber wertvolle Hinweise zu finden sind.

://: 1. Der Naturschutzweiher Brüel, Arisdorf, (ca. 75 Aren), Parzellen Nr. 4587 und 4012, ist gestützt auf $ 9 der Veroränung betreffend den Natur- unä Heimatschutz vom 30. April 1964 in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufzunehmen.

2. Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht des äÄmtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.

3. Das Schutzziel ist die Erhaltung des neuen Biotopes für eine ungeföhrdete, natürliche Entwicklung von Flora und Fauna.

4. In dem zleichzeitiz der Waherholung dienenden Natur-

schutzgebiet sind folgende Schutzmassnahmen einzuhalten:

a) Verbote: Ausgraben, Pflücken und #inbringen von Pflanzen Stören, Fangen, Töten und Aussetzen von Tieren

b) Einschränkungen: Die Wege dürfen nicht verlassen werden, Hunde sind an der Leine zu führen, die Rastplätze dürfen nicht als Spiel- oder Campingplätze benützt werden, 5. Für die Pufferzonen sind folgende Auflagen zu beachten; a) Erhaltung und Pflege des natürlichen Bachlaufes

b) lanäwirtschaftliche Nutzung wie bisher mit zurückhaltender Verwendung von Agrochemikalien; keine Intensivkulturen.

6. Aufsicht und Pflege des Naturschutzgebietes ist Aufgabe der \Weiherkommission und hat gemäss dem vom Gemeinderat Arisdorf genehmigten Pflichtenheft zu erfolgen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Mitteilung an Gemeinderat Arisdorf (2) Grundbuchamt Liestal Bodenamt Meliorationsamt Wasserwirtschaftsanmt Kantonsforstant Tiefbauant, Abt. Wasserbau Regionalplanungsstelle beider Basel

Schweiz. Bund für Naturschutz, Wartenbergstr. 22, Basel

Bund für Naturschutz Baselland, Dr. J. Odermatt, Burgstr. 8, Liestal

Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz, Dr. G. Wiener, Grünhagweg 2, Liestal

Polizeidirektion Amt für Naturschutz und Denkmalpflege (3) Baudirektion (2)

Der Landschreiber;

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ARISDORF Weiher Brühl

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